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Ultraleicht Trekking

Wie stellt ihr fest, wo auf dem Weg Naturschutzgebiete sind...?


2Tall

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Vielleicht ne blöde Frage, aber ich habe doch immer Sorge, dass meine Infos nicht korrekt sind oder ich was übersehe:

Wenn ihr nach einem Lagerplatz für die Nacht sucht, wie stellt ihr dann sicher, dass ihr nicht in einem Naturschutzgebiet seid? (Oder einem sonstigen Schutzgebiet.) Es stehen ja nicht überall Schilder, und auch die OSM-Karten sind da ja nicht immer vollständig.

Ich möchte jetzt nicht die ganze komplizierte Rechtssituation in Deutschland zum Thema "Wild zelten" durchkauen, ich möchte wirklich nur wissen, wie ihr es macht, die NSG zu vermeiden.

Danke im Voraus!

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Lokale Übersichtsschilder/-karten, die Eule und Komoot nutze ich und das reicht mir. Aber wenn du wirklich sicher gehen willst, bieten die Landesämter Kartenservices mit absolut aktuellen und verlässlichen Daten an (via WMS/WFS). Diese sieht man manchmal direkt eingebettet im Browser, oder man muss ein GIS bemühen.

Hier zum Beispiel: https://metaver.de/portal/

Bearbeitet von Tao
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Sich vorab bei der Tourenplanung mit Schutzgebieten zu beschäftigen ist sicher eine gute Idee. Wenn du sicherstellen möchtest, dass die Information vollständig und aktuell ist, dann solltest du die Information bei staatlichen Institutionen suchen. In Deutschland sind gute Informationsquellen, wie @Tao schon erwähnt hat, die jeweiligen Landesvermessungsämter bzw. von den Ländern betriebene Plattformen mit Geodatendiensten.

Z.B. in Baden-Württemberg auf: http://www.geoportal-bw.de

skullmonkey hat diesen Beitrag moderiert:

Karte entfernt.

 

 

 

 

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Wow, danke, ihr seid klasse!!!

Ich habe natürlich auch Apps auf dem Handy, aber ich habe selbst schon gemerkt und auch gelesen, dass alle Karten und Apps auf Basis der OSM problematisch sind, weil nicht up-to-date.

Es wäre echt super, wenn es eine einheitliche App für ganz D geben würde, die möglichst schlank ist und eine einfache Recherche ermöglicht.

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vor 4 Stunden schrieb 2Tall:

Wow, danke, ihr seid klasse!!!

Ich habe natürlich auch Apps auf dem Handy, aber ich habe selbst schon gemerkt und auch gelesen, dass alle Karten und Apps auf Basis der OSM problematisch sind, weil nicht up-to-date....

alle?

??? hast du dazu nähere Informationen ???

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Naturschutzgebiete sind in Deutschland einheitlich beschildert. Um diese Beschilderung zu übersehen, muss man sich schon sehr viel Mühe geben. Von daher: wenn du ein potentiellen Lagerplatz gefunden hast und dich etwas umsiehst und kein Naturschutzgebiet Schild findest, kannst du eigentlich ruhigen Gewissens ein Nachtlager aufschlagen.

Bearbeitet von Bombelbob
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vor 23 Minuten schrieb Bombelbob:

Naturschutzgebiete sind in Deutschland einheitlich beschildert. Um diese Beschilderung zu übersehen, muss man sich schon sehr viel Mühe geben. Von daher: wenn du ein potentiellen Lagerplatz gefunden hast und dich etwas umsiehst und kein Naturschutzgebiet Schild findest, kannst du eigentlich ruhigen Gewissens ein Nachtlager aufschlagen.

Also ich bin gerade eine Etappe des Siegsteigs von Blankenberg nach Merten gewandert. Ich hatte mich vorher informiert und gesehen, dass es dort viele kleine NSG gibt. Und ich habe kein einziges Schild gesichtet. Dabei hab ich extra drauf geachtet...

Ich nutze Osmand+ als Navigationsapp. Da habe ich es auch noch nicht herausbekommen, wie man Naturschutzgebiete anzeigen kann. Falls das jemand weiß, würde ich mich sehr freuen.

 

 

Bearbeitet von Antonia2020
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vor 24 Minuten schrieb Antonia2020:

Also ich bin gerade eine Etappe des Siegsteigs von Blankenberg nach Merten gewandert. Ich hatte mich vorher informiert und gesehen, dass es dort viele kleine NSG gibt. Und ich habe kein einziges Schild gesichtet. Dabei hab ich extra drauf geachtet...

Ich nutze Osmand+ als Navigationsapp. Da habe ich es auch noch nicht herausbekommen, wie man Naturschutzgebiete anzeigen kann. Falls das jemand weiß, würde ich mich sehr freuen.

 

 

Das kann natürlich vorkommen, Ausnahmen bestätigen die Regel. Zur besseren Nachvollziehbarkeit, hier eine Erläuterung (in dem Fall aus Wikipedia, aber ist auch überall anders zu finden) aus Wikipedia:

"Da Naturschutzgebiete ansonsten rechtmäßige Nutzungsmöglichkeiten einschränken, müssen sie im Gelände gekennzeichnet werden. Nur dann kann z. B. ein Spaziergänger wissen, dass er sich in einem Schutzgebiet befindet und er z. B. die Wege nicht verlassen darf. Aus historischen Gründen ist diese Kennzeichnung in Deutschland nicht einheitlich."

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_(Deutschland)

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vor 29 Minuten schrieb Bombelbob:

Das kann natürlich vorkommen, Ausnahmen bestätigen die Regel. Zur besseren Nachvollziehbarkeit, hier eine Erläuterung (in dem Fall aus Wikipedia, aber ist auch überall anders zu finden) aus Wikipedia:

"Da Naturschutzgebiete ansonsten rechtmäßige Nutzungsmöglichkeiten einschränken, müssen sie im Gelände gekennzeichnet werden. Nur dann kann z. B. ein Spaziergänger wissen, dass er sich in einem Schutzgebiet befindet und er z. B. die Wege nicht verlassen darf. Aus historischen Gründen ist diese Kennzeichnung in Deutschland nicht einheitlich."

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_(Deutschland)

 

Das stimmt rechtlich nicht...in die Wiki schreiben nicht nur kompetente Leute...

Naturschutz und Landschaftsschutzgebiete muessen nicht gekennzeichnet sein und sind es haeufig nicht, ich war darueber z.B. schon mit div Umweltaemtern in Grundsatz-Diskussionen.

Wer sich irgendwo bewegt, muss sich darueber informieren, ob er das Gebiet betreten darf, oder rechtliche Gruende dem entgegen stehen, wie z.B. auch Privatbesitz, Schutzgebiete usw

Der Tip mit der Schraffur in Karten fuer Naturschutzgebiete ist wichtig, uebersieht man leicht, ist z.B. in Juebermann-Paddelkarten auch so...

Was die Veralterung von OSM-Karten betrifft, sehe ich das nicht so kritisch, zum Einen entstehen nicht alle paar Monate soviele neue Schutzgebiete und normalerweise werden die Karten gepflegt d.h. nach ein paar Monaten ist das eingepflegt.
Wenn man Offline-Karten nutzt z.B. im Garmin-GPS usw sollte man, wenn man da wirklich wert drauf legt, da aktuelle Daten zu haben, sich natuerlich auch ab und zu aktuelle Kartenversionen runterladen & aufspielen.

 

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vor 11 Minuten schrieb khyal:

Das stimmt rechtlich nicht...in die Wiki schreiben nicht nur kompetente Leute...

Naturschutz und Landschaftsschutzgebiete muessen nicht gekennzeichnet sein und sind es haeufig nicht, ich war darueber z.B. schon mit div Umweltaemtern in Grundsatz-Diskussionen.

Wer sich irgendwo bewegt, muss sich darueber informieren, ob er das Gebiet betreten darf, oder rechtliche Gruende dem entgegen stehen, wie z.B. auch Privatbesitz, Schutzgebiete usw

Der Tip mit der Schraffur in Karten fuer Naturschutzgebiete ist wichtig, uebersieht man leicht, ist z.B. in Juebermann-Paddelkarten auch so...

Was die Veralterung von OSM-Karten betrifft, sehe ich das nicht so kritisch, zum Einen entstehen nicht alle paar Monate soviele neue Schutzgebiete und normalerweise werden die Karten gepflegt d.h. nach ein paar Monaten ist das eingepflegt.
Wenn man Offline-Karten nutzt z.B. im Garmin-GPS usw sollte man, wenn man da wirklich wert drauf legt, da aktuelle Daten zu haben, sich natuerlich auch ab und zu aktuelle Kartenversionen runterladen & aufspielen.

 

Das stimmt so nicht, NSG's müssen gekennzeichnet werden. Wenn du Wikipedia aus irgendwelchen Gründen nicht vertraust, dann ließ dich bitte zu der Thematik z.b. hier ein:

https://www.juraforum.de/lexikon/naturschutzgebiet

Wenn man sich aber trotzdem nicht sicher ist ob man nun in einem NSG ist oder nicht, hat man immer die Option es einfach sein zu lassen. 

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vor 14 Minuten schrieb Bombelbob:

Das stimmt so nicht, NSG's müssen gekennzeichnet werden. Wenn du Wikipedia aus irgendwelchen Gründen nicht vertraust, dann ließ dich bitte zu der Thematik z.b. hier ein:

https://www.juraforum.de/lexikon/naturschutzgebiet

Wenn man sich aber trotzdem nicht sicher ist ob man nun in einem NSG ist oder nicht, hat man immer die Option es einfach sein zu lassen. 

Auch da steht nicht, dass sie gekennzeichnet werden muessen...

Und wie schon geschrieben, ich habe u.A. darueber auch laenger mit Mitarbeitern von Umweltaemter diskutiert, die mir dann in ihrer Behoerde auch die entsprechenden Ausfuehrungsvorschriften gezeigt haben.

Macht ja auch Sinn, sonst muesste man Hunderte von Schildern fuer ein Gebiet aufstellen, Wanderer koennen ja von ueberall kommen.

Ist btw auch ein Thema mit Autos, da parken abseits befestigter Flaechen im Natur / Landschaftsschutzgebiet heftig teurer ist und z.B. im koelner Norden da haeufig ensprechende Kostenbescheide verteilt werden, wenn auf der falschen Strassenseite am Rand geparkt wird und so einige Autofahrer dagegen geklagt haben, da da keine entsprechenden Schilder stehen, haben alle verloren...

 

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vor 31 Minuten schrieb Bombelbob:

Das stimmt so nicht, NSG's müssen gekennzeichnet werden. Wenn du Wikipedia aus irgendwelchen Gründen nicht vertraust, dann ließ dich bitte zu der Thematik z.b. hier ein:

https://www.juraforum.de/lexikon/naturschutzgebiet

Wobei das in der Praxis echt nicht relevant ist, wenn sie nunmal eben nicht immer gekennzeichnet sind. Das kenne ich wie auch von @Antonia2020 beschrieben auch aus eigener Erfahrung. Das nützt mir also nichts, dass sie gekennzeichnet sein sollten. Zumal sowieso nicht gekennzeichnet ist wenn ich es wieder verlasse (edit: da eben nicht immer ausgeschildert oder wenn man versehentlich einer Traktorspur folgt die sich als nicht vorgesehener Wanderweg herausstellt etc.). Genau das will ich aber wissen.

Bearbeitet von grmbl
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vor 20 Minuten schrieb khyal:

Auch da steht nicht, dass sie gekennzeichnet werden muessen...

Und wie schon geschrieben, ich habe u.A. darueber auch laenger mit Mitarbeitern von Umweltaemter diskutiert, die mir dann in ihrer Behoerde auch die entsprechenden Ausfuehrungsvorschriften gezeigt haben.


 

Das sieht das Bundesnaturschutzgesetz im Paragraph 22 Absatz 4 aber anders .

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__22.html

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vor 54 Minuten schrieb khyal:

Auch da steht nicht, dass sie gekennzeichnet werden muessen...

Und wie schon geschrieben, ich habe u.A. darueber auch laenger mit Mitarbeitern von Umweltaemter diskutiert, die mir dann in ihrer Behoerde auch die entsprechenden Ausfuehrungsvorschriften gezeigt haben.

Macht ja auch Sinn, sonst muesste man Hunderte von Schildern fuer ein Gebiet aufstellen, Wanderer koennen ja von ueberall kommen.

Ist btw auch ein Thema mit Autos, da parken abseits befestigter Flaechen im Natur / Landschaftsschutzgebiet heftig teurer ist und z.B. im koelner Norden da haeufig ensprechende Kostenbescheide verteilt werden, wenn auf der falschen Strassenseite am Rand geparkt wird und so einige Autofahrer dagegen geklagt haben, da da keine entsprechenden Schilder stehen, haben alle verloren...

 

Eigentlich steht direkt im dritten Satz, dass sie gekennzeichnet werden müssen, aber egal, ich glaube du hast dir deine Meinung schon gebildet und ich kann hier so viele Quellen angeben wie ich will. 

Zurück zum Thema. Hier zwei gut erklärte YouTube Videos zu den unterschiedlichen Schutzgebietkategorien und was man dort darf oder eben nicht:

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Bombelbob:

Naturschutzgebiete sind in Deutschland einheitlich beschildert.

Das stimmt so nicht, wie dem Wikipedia-Zitat in Deinem nächsten Post ja auch zu entnehmen ist. Es gibt für Naturschutzgebiete (NSG) fünfeckige gelbe und weiße Schilder, dreieckige mit grünem Rahmen, darauf Eulen oder Seeadler, je nach Bundesland.

 

vor einer Stunde schrieb Bombelbob:

Um diese Beschilderung zu übersehen, muss man sich schon sehr viel Mühe geben.

Da muss ich widersprechen! 

Ich betreue als Naturschutzhelfer ein NSG, das mit exakt einem Schild gekennzeichnet ist. Es ist zwar ein sehr kleines NSG, um aber zu gewährleisten, dass jeder, der auf einem Weg daran vorbei- oder durchläuft, auf den Schutzstatus hingewiesen wird, müssten es mindestens acht Schilder sein. Mein Ansprechpartner beim BUND, wo die Betreuung des NSG auch als Patenschaft in einer Fachgruppe angesiedelt ist, meinte auf Nachfrage, dass Schilder teuer seien. Und die Naturschutzbehörden, die für das Anbringen der Schilder verantwortlich sind und auch die Kosten dafür zu tragen haben, seien knapp bei Kasse und somit könne eine generelle Beschilderung nicht gewährleistet werden. 

 

vor 2 Stunden schrieb Bombelbob:

Von daher: wenn du ein potentiellen Lagerplatz gefunden hast und dich etwas umsiehst und kein Naturschutzgebiet Schild findest, kannst du eigentlich ruhigen Gewissens ein Nachtlager aufschlagen.

Auch diesen Satz kann ich nicht umkommentiert stehen lassen. Das würde ja bedeuten, dass sogar innerhalb eines NSG überall Schilder stehen müssten - selbst abseits der Wege. Dem ist aber nicht so!

 

vor 1 Stunde schrieb Bombelbob:

"Da Naturschutzgebiete ansonsten rechtmäßige Nutzungsmöglichkeiten einschränken, müssen sie im Gelände gekennzeichnet werden. Nur dann kann z. B. ein Spaziergänger wissen, dass er sich in einem Schutzgebiet befindet und er z. B. die Wege nicht verlassen darf.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Gericht dieser Argumentation folgen würde, sollte sich jemand, der mit seinem Zelt in einem NSG angetroffen wurde, so rechtfertigen wollen. 

Unterwegs auf Schilder zu achten, ist natürlich nicht verkehrt. Aber ich kann nur empfehlen, sich im Vorfeld immer schlau zu machen, ob ein Gebiet mit einem Schutzstatus auf dem Weg liegt, wo es genau liegt und welche Bestimmungen dort jeweils gelten.

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vor 6 Minuten schrieb Roiber:

Das stimmt so nicht, wie dem Wikipedia-Zitat in Deinem nächsten Post ja auch zu entnehmen ist. Es gibt für Naturschutzgebiete (NSG) fünfeckige gelbe und weiße Schilder, dreieckige mit grünem Rahmen, darauf Eulen oder Seeadler, je nach Bundesland.

 

Da muss ich widersprechen! 

Ich betreue als Naturschutzhelfer ein NSG, das mit exakt einem Schild gekennzeichnet ist. Es ist zwar ein sehr kleines NSG, um aber zu gewährleisten, dass jeder, der auf einem Weg daran vorbei- oder durchläuft, auf den Schutzstatus hingewiesen wird, müssten es mindestens acht Schilder sein. Mein Ansprechpartner beim BUND, wo die Betreuung des NSG auch als Patenschaft in einer Fachgruppe angesiedelt ist, meinte auf Nachfrage, dass Schilder teuer seien. Und die Naturschutzbehörden, die für das Anbringen der Schilder verantwortlich sind und auch die Kosten dafür zu tragen haben, seien knapp bei Kasse und somit könne eine generelle Beschilderung nicht gewährleistet werden. 

 

Auch diesen Satz kann ich nicht umkommentiert stehen lassen. Das würde ja bedeuten, dass sogar innerhalb eines NSG überall Schilder stehen müssten - selbst abseits der Wege. Dem ist aber nicht so!

 

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Gericht dieser Argumentation folgen würde, sollte sich jemand, der mit seinem Zelt in einem NSG angetroffen wurde, so rechtfertigen wollen. 

Unterwegs auf Schilder zu achten, ist natürlich nicht verkehrt. Aber ich kann nur empfehlen, sich im Vorfeld immer schlau zu machen, ob ein Gebiet mit einem Schutzstatus auf dem Weg liegt, wo es genau liegt und welche Bestimmungen dort jeweils gelten.

Sorry, da habe ich mich vielleicht misverständlich Artikuliert, mit einheitlich meinte ich eigentlich, dass es Deutschlandweit gilt und nicht das die Schilder gleich aussehen. Und wie schon die anderen Kommentatoren beschrieben haben, nur weil NSG's beschildert sein müssen, bedeutet es nicht das alle 100 Meter auch ein Schild steht, aber in der Regel an markanten Orten (wie z.b. an dem einzigen Weg der ins NSG führt) schon (auch hier wie gesagt: Ausnahmen bestätigen die Regel).

 

Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, im Zweifelsfall einfach sein lassen und auf Nummer sicher gehen um Flora und Fauna zu schützen.

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Noe auch da steht nicht, dass ueberall Schilder so aufgestellt werden muessen, dass Du sie sozusagen sehen must und desweiteren wird da auch noch diesbezueglich auf das entsprechende Landesrecht verwiesen.

Ist auch meine Erfahrung, das mindestens 90% der Schutzgebiete nicht so gekennzeichnet sind, dass man als Wanderer oder Paddler irgendwelche Schilder sieht, ich habe ja eigentlich immer GPS und haeufig Analogkarte "mitlaufen" und dadurch den Vergleich.

An grossen Wanderautobahnen sieht es direkt an der AB evtl anders aus.

Deswegen ist die Praxis, dass, wenn Du abseits der Volkswanderstrecken unterwegs bist, Du fast nie eine vernuenftige Kennzeichnung durch Schilder hast, wenn Du Dich in ein Schutzgebiet hinein oder heraus bewegst.

Und von der Rechtssprechung her, ist es so, dass es Dich nicht vor Strafe schuetzt, nur weil Du kein Schild gesehen hast.
 

vor 28 Minuten schrieb Bombelbob:

aber egal, ich glaube du hast dir deine Meinung schon gebildet und ich kann hier so viele Quellen angeben wie ich will. 

Naja bei evtl Verstoessen und Strafen, weil man gegen die Bestimmungen verstossen hat, geht es rechtlich nicht darum, was irgendwer in die Wiki geschrieben hat, oder was sich ein Einzelner denkt, was man evtl aus einem Gesetz ableiten kann.

In vielen Orten verhaengen die Umweltaemter die Strafen und dass die eben klar sagen, dass die Gebiete nicht gekennzeichnet sein muessten und mir auch entsprechende Ausfuehrungsvorschriften vorgelegt haben, habe ich ja geschrieben und auch das zumindest im koelner Raum, wo ich es mitbekommen habe, die Gerichte entsprechend entschieden haben.

Nach meiner Meinung  sagt das schon der gesunde Menschenverstand, da man sonst eine Unmenge an Schildern aufstellen muesste und jetzt mal ehrlich, in jeder Topokarte usw sind die eingetragen, wenn man fuer mehrere Tage in der Natur unterwegs ist, wird man das ja schaffen koennen, einen entsprechenden Blick in eine Topokarte zu werfen...

Aber du darfst gerne mit Ordnungsamt, Foerstern, Umweltamt und Richtern gegenueber argumentieren, dass in der Wiki etwas Anderes staende, jeder geht seinen Weg

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vor 9 Minuten schrieb khyal:

Noe auch da steht nicht, dass ueberall Schilder so aufgestellt werden muessen, dass Du sie sozusagen sehen must und desweiteren wird da auch noch diesbezueglich auf das entsprechende Landesrecht verwiesen.
 

Na ja , du hast behauptet das nicht gegenzeichnet sein müssen . Das ist halt schlicht falsch . Sowohl nach Bundes- als auch nach Landesgesetz müssen Schutzgebiete gekennzeichnet sein. Nur in welchen Umfang ist nicht geregelt . Ba-Wü schreibt z.B. an markanten Orten , Brb und Sachsen verweisen auf Rechtsverordnungen . Da reicht vermutlich irgendwo ein Schild. 

Spielt aber in der Realität eh keine Rolle, da geb ich dir durchaus Recht.

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