Zum Inhalt springen
Ultraleicht Trekking

Avatarbilder und Rechte bzw finanzielle Folgen


Empfohlene Beiträge

Das ist ein rel neues Problem bzw rechtlich / finanzielles Risiko fuer mich als Forumsbetreiber...

Lange Jahre war es ja so, dass User entweder kein Bild als Avatar verwendet haben, oder eben klar erkennbar eigene Fotos.

In letzter Zeit gab es nun Einige, die statt dessen irgendwelche Comic-Zeichnungen o.A. eingesetzt haben.
Eine hatte ich mal deswegen angemailt, die meinte ihre Tochter haette das mit ner App aus einem Foto gemacht und es waere bei dieser App rechtlich zulaessig, die oeffentlich zu verwenden.

Ich habe mich mal ueber die rechtlich/finanziellen Folgen von fachkundiger Seite schlau gemacht :

Wenn bei ungerechtfertigter Nutzung eine Abmahnung kommt, koennte, wenn wir das nicht innerhalb von 12 std entfernen (was wir als Mod-Team imho nicht immer leisten koennen) ein Schadensersatzanspruch gegen mich als Forumsbetreiber entstehen.

Der Forumsbetreiber sollte die ladungsfaehige Anschrift des Users liefern koennen, um aus evtl Schadensersatzanspruechen raus zu sein, wobei es auch rechtliche Grauzone ist, was passiert, wenn bei dem betreffenden User nix zu holen ist, ob nicht evtl dann doch bei mir als Betreiber evtl eine Teilschuld festgestellt wird usw...
In jedem Fall bleiben die Abmahnkosten an mir haengen, es sei denn, ich koennte sie mir via Zivilklage von dem betreffenden User wiederholen.

d.h. ich sehe eigentlich nur 2 Moeglichkeiten :

Entweder einfach die Regel zu machen, das fuer den Avatar nur die von der SW vorgegebenen Symbole oder klar erkennbar eigene Fotos (ohne dass Rechte 3. verletzt werden, also Fotos von einem selber oder Landschaftsbilder o.A.) verwendet werden duerfen.

Oder ich musste als Mindestes bei anderen Avatarbildern von dem User die postalische Anschrift anfordern (um dann zur Ueberpruefung ein neu erstelltes PW mit der Schneckenpost zu schicken, wobei das ja auch nicht sicher stellt, dass das zukuenftig eine ladungsfaehige Anschrift ist) und des Weiteren einen Link zu den AGB der betreffenden SW & Zitat des entsprechenden Absatzes der AGB, dass die Bilder oeffentlich verwendet werden duerfen.
Wobei alleine schon das Nachschecken eine betraechtliche Arbeit fuer das Mod-Team waere und man ja dann auch regelmaessig Nachchecken muesste, da sich AGB auch aendern koennen, das hat es ja schon haeufiger gegeben, das z.B. fruehere PD zur Bezahl-SW wurde und dann einige Leute wegen Rechteverletzungen Klagen am Hals hatten.


Damit kein Missverstaendnis auf kommt, ich will niemand, der entsprechende SW fuer ein Avatarbild benutzt o.A. irgendwas unterstellen, ich bin davon ueberzeugt, dass sie in bester Absicht handeln, aber man kann etwas uebersehen, AGB koennen sich aendern und dann koennen gerade bei der deutschen Rechtssprechung die finanziellen Folgen heftig sein, ich kenne z.B. einen Fall im Bekanntenkreis, wo ein Haus zwangsversteigert wurde, weil die Besitzerin ein Buch mit Fotos zur Illustration im Eigenverlag rausgebracht hat u.A. auch mehrere Fotos von einem Freund, die der nach eigenen Angaben selber geknipst hatte, aber uebersehen hatte, dass er ein Bild dazwischen hatte, dass er aus dem Inet runtergeladen hatte, die zivilrechtliche Schadensersatz-Forderung hat ihr dann sozusagen finanziell das Genick gebrochen.

Ich finde jetzt Avatarbilder bzw dass man da auch Comic-Zeichnungen usw verwenden koennte, fuer das Forum nicht so wesentlich, dass sich dafuer der beschriebene Aufwand fuer das Mod-Team bzw fuer mich als Betreiber das finanzielles Risiko lohnt und tendiere dazu, eben die beschriebene Einschraenkung bei den Avatarbildern zu machen (was ja eh nur einen sehr kleinen Teil der User betrifft)...

...wollte aber, bevor ich das umsetze, erstmal noch der User-Gemeinschaft eine Moeglichkeit zu evtl Rueckmeldungen geben...also wenn Euch noch etwas direkt zu dem geschilderten Avatar-Thema einfaellt, her damit :cool:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Frage OT: nur aus Interesse, da es mich nicht direkt betrifft - mein Groundhog ist selbstfotografiert:

Darf man eine bekannte Zeichentrickfigur, z.B. eine Mickymaus oder den Mumin-Schnupferich mit Zelt, selber nachzeichnen und das dann als Avatar veröffentlichen? Oder gibt es darauf nur eine Radio-Eriwan-Antwort?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb cafeconleche:

Frage OT: nur aus Interesse, da es mich nicht direkt betrifft - mein Groundhog ist selbstfotografiert:

Darf man eine bekannte Zeichentrickfigur, z.B. eine Mickymaus oder den Mumin-Schnupferich mit Zelt, selber nachzeichnen und das dann als Avatar veröffentlichen? Oder gibt es darauf nur eine Radio-Eriwan-Antwort?

Du stellst die Frage falsch, ob du das darfst oder nicht entscheidet nämlich ein Richter im Einzelfall nachdem du dich gerichtlich gegen die Abmahnung gewehrt hast. Bis dahin vertreten dein Anwalt und die Anwälte der Gegenseite jeweils ihre Rechtsauffassung. Gerade bei Sachen die einen hohen Wiedererkennungswert haben wäre ich extrem vorsichtig. Wenn der Richter Micky Maus nämlich klar erkennt und deine Aussagen unter dem Avatar  die Marke Micky Maus schädigen wird’s blöd.

Bearbeitet von dennisdraussen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne das Problem aus der Universitätsforschung und wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Urheberrecht ist hier nicht nur bei Texten sondern auch bei Bildern und Grafiken ein ganz großes Thema. Bei jedem Bild und jeder Grafik muss man genau schauen unter welcher Lizenz was verfügbar ist und ob man nicht eventuell die Erlaubnis des Urhebers benötigt. Richtig zitiert muss das dann ebenfalls noch werden. Von daher rate ich im Zweifelsfall ein Bild aus einer externen Bildquelle eher nicht zu nutzen, sondern besser selbst Bildmaterial zu erstellen. Auch bei dem von @khyal geschilderten Fall, bei dem eigenes Bildmaterial mit Hilfe von Apps verändert wird, sehe ich die Urheberrechtlichen Probleme, da man dann die AGBs der App bis ins Detail durchlesen müsste.

 @Ameisenigel hat es schon genannt: Foren und Webseiten nach Verstößen gegen Urheberrechte oder den AGBs zu durchsuchen hat sich seit Jahren in Deutschland als Geschäftsmodell etabliert, ganze Anwaltskanzleien und Vereine bestreiten so Ihren Lebensunterhalt.

 

vor 3 Minuten schrieb cafeconleche:

Frage OT: nur aus Interesse, da es mich nicht direkt betrifft - mein Groundhog ist selbstfotografiert:

Darf man eine bekannte Zeichentrickfigur, z.B. eine Mickymaus oder den Mumin-Schnupferich mit Zelt, selber nachzeichnen und das dann als Avatar veröffentlichen? Oder gibt es darauf nur eine Radio-Eriwan-Antwort?

Ist schon lange her, dass ich mal eine Vorlesung zu Medienrecht besucht habe, in diesem Fall würde ich jedoch mal tippen, dass man das nicht machen sollte. Beides sind geschützte Figuren, vor allem bei Mickymaus steckt ja eine riesige Industrie dahinter. Disney möchte nicht, dass du ohne Geld zu zahlen mit einem Mickeymaus-Bild Meinungen zu  Ausrüstungsgegenständen aus der Outdoor-Industrie oder Empfehlungen für die schönsten Wanderrouten gibst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb khyal:

Danke fuer die Rueckmeldungen, dann halten wir es so, wie es ja eigentlich eh schon Regel war, dass fremde Bilder usw nicht eingebunden werden duerfen, was auch den Avatar betrifft.

Aus meiner Sicht der effizienteste Weg, da mit geringem Aufwand potenziell großen Problemen vorgebeugt werden kann. Das Ganze hier ist ja ein Hobby und da wird niemand die Muße haben, sich mit Berufsklägern auseinanderzusetzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...