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Ultraleicht Trekking

Wild Zelten in Deutschland – (k)eine juristische Annäherung, sondern die Meinung jedes einzelnen, wie man sich in der Natur verhält


berghutze

Empfohlene Beiträge

vor 9 Minuten schrieb Wander Schaf:

Schon spannend welche Strohmänner als Argumente gegen geltendes Recht herangezogen werden. 

Ja klar,... 

vor 9 Minuten schrieb Wander Schaf:

Sie dürfen hier nicht ihr Lager aufschlagen

... Allerdings finde ich von (sich selbst) lagern nix im "Wald Gesetz" 

Hilf mir da mal auf die Sprünge bitte. 

 

 

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vor 16 Stunden schrieb Steintanz:

Wie wäre ein Outdoor-"Führerschein", ...

vor jahren hat mich mal per anhalter ein alter mann für ein paar kilometer mitgenommen. er war offensichtlich jäger, angler, hatte wohl mal im forstbertieb gearbeitet, ehe er in rente ging. wir redeten über angeln und jagen, dann über diese und jene 'scheine', wie führerschein und allgemein.

dann sagte er: in deutschland brauchste für alles 'nen schein... sogar wenn de bekloppt bist.

ein outdoor-führerschein.. wtf... xD

da halte ich es seit je her wie yoggoyo. keine probleme all die jahre...

solche freiheiten lass ich mir auch nicht nehmen. wenn ich draussen pennen möchte, mach ich das. ihr macht es immer enger. das was viele für frei sein halten, sind tatsächlich gefängnisse. die sie sich selbst auch ncoh schaffen...

Bearbeitet von ptrsns
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vor 15 Stunden schrieb berghutze:

Mein Eindruck, dass Unsicherheit über bzw. Interesse an der Rechtslage besteht, war wohl falsch, da zumindest ein Großteil der Kommentarschreiber eine private, vom Gesetz losgelöste Ansicht darüber hat, wie man sich in der Natur verhält.

Ich find's auf jeden Fall interessant, mal die Einschätzung von jemandem zu hören der (anscheinend? :mrgreen:) juristisch vom Fach ist, viele Outdoorseiten dazu stammen ja eher von interessierten Laien. 

Wobei man in Deutschland dieses Thema wohl tatsächlich nach Ländern aufgeteilt behandeln muss, da die meisten relevanten Gesetze auf Landesebene angesiedelt sind. 

vor 35 Minuten schrieb Konradsky:

ich finde ganz interessant, was Sacki dazu meinte.

 

Ich bin mit dem Video zwar noch nicht durch, aber zumindest die Idee, dass man in Schutzgebieten in den Schutzhütten übernachten dürfe fand ich jetzt überraschend naiv. 

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vor 15 Stunden schrieb berghutze:

Mein Eindruck, dass Unsicherheit über bzw. Interesse an der Rechtslage besteht, war wohl falsch, da zumindest ein Großteil der Kommentarschreiber eine private, vom Gesetz losgelöste Ansicht darüber hat, wie man sich in der Natur verhält.

Mein Eindruck: auch wenn eine Meinung juristisch anmutend klingen möchte, bleibt es eine Meinung, die ebenso losgelöst vom Gesetz ist, wie die Meinungen der "Kommentarschreiber".   

Was ist denn die Intention hinter dem Thread? Wie sollte die Community  darauf reagieren, damit es für dich stimmig ist? 

 

Den Inhalt Deines Links finde ich interessant. Ja, auch wenn die Anlehnung an Wiki heraus zu deuten sein mag.... aber hey, was solls? Es ist doch gut, dass es überhaupt eine Niederschrift und schon mal ein Urteil gab, in denen deutlich formuliert ist, dass ein Tarp auch ein Zelt ist.  

Eine juristische Annäherung:

Wild Zelten ist grundsätzlich in Deutschland untersagt.  ;) 

 

 

OT: weiterer Eindruck: Leute schreiben ihre Meinung, gefällt nicht, Titel wird geändert. Der neue Titel und der Weg dort hin wirken auf mich passiv aggressiv und irgendwie trotzig....  

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vor 2 Minuten schrieb Wander Schaf:

Mein Eindruck: auch wenn eine Meinung juristisch anmutend klingen möchte, bleibt es eine Meinung, die ebenso losgelöst vom Gesetz ist, wie die Meinungen der "Kommentarschreiber".   

Es gibt allerdings immer wieder Aspekte, die man durchaus juristisch (halbwegs) klarstellen kann, für mich ist es gerade die Zeltdefinition mit welcher @berghutzeanfängt, die "Tarp-ist-aber-erlaubt" Meinung hab ich schon sehr oft gelesen oder gehört. 

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vor 5 Minuten schrieb Wander Schaf:

OT: weiterer Eindruck: Leute schreiben ihre Meinung, gefällt nicht, Titel wird geändert. Der neue Titel und der Weg dort hin wirken auf mich passiv aggressiv und irgendwie trotzig....  

Frage: Wie ist die rechtliche Situation in Deutschland, was wild zelten betrifft?

Antworten: Ist doch egal, ich mach einfach LNT und hatte noch nie Probleme / Windräder sind schlimmer / Fahrradfahrer haben es uns versaut /wer anfängt mit Förstern zu diskutieren macht es eh nur schlimmer

:roll:

 

 

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vor 4 Minuten schrieb schrenz:

Es gibt allerdings immer wieder Aspekte, die man durchaus juristisch (halbwegs) klarstellen kann, für mich ist es gerade die Zeltdefinition mit welcher @berghutzeanfängt, die "Tarp-ist-aber-erlaubt" Meinung hab ich schon sehr oft gelesen oder gehört. 

Ja das sehe ich auch so. Wenn sich etwas juristisch differenziert darstellen lässt, dann finde ich es fein. Wie Du schon sagst, dieses "Tarp ist aber erlaubt" ist eben so ein Thema.  Eine allgemeingültige Definition findet sich bei wiki. Ein Salzburger Gericht hat ähnlich dieser Definition geurteilt. Diese beiden Punkte sind für mich noch die konkretesten. 

Dann gibt es wieder welche, die sagen "ja wikipedia..... da kann ja jeder reinschreiben"....  ok, kann man machen und sie finden für sich ihre eigene Definition, die aber eben weiter entfernt von einer allgemeingültigen und somit auch von einer potentiell juristisch verwertbaren Einschätzung liegen.  

@berghutze (wenn ich es richtig verstanden habe) deutete es in dieser Beziehung auch heraus. Ist schön und gut, mit welcher Ansicht jemand einem Forstbeamten gegenüber tritt, im Zweifel entscheidet ein Gericht, wenn ich mich nicht damit einverstanden sehe, dass der Fostbeamte mir einen Platzverweis erteilt....   Weigere ich mich, kann er die Polizei rufen.  Hängt von jedem selbst ab, wie eskaltionsbereit man ist. 

 

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Kleine Info am Rande:

Zitat

 

Formen der Obdachlosigkeit
 
 Die Rechtslehre unterscheidet zwei Formen der 
Obdachlosigkeit:
 Freiwillige Obdachlosigkeit und
 Unfreiwillige Obdachlosigkeit
 Nur die unfreiwillige Obdachlosigkeit begründet die 
sachliche Zuständigkeit der zuständigen Ordnungs-, 
Polizei- und Sicherheitsbehörden für die 
Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung / 
Beseitigung der Obdachlosigkeit.
 

Freiwillige Obdachlosigkeit
 Freiwillig obdachlos sind diejenigen Personen, die –
gleichgültig aus welchen Gründen – mit einem
Leben unter freiem Himmel mehr oder weniger
 einverstanden sind. Diese nehmen ihr Grund- und 
Menschenrecht auf freie Entfaltung der 
Persönlichkeit (Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 
Abs. 1 GG) wahr.
Die freiwillige Entscheidung für diese Lebensform bzw. 
der Aufenthalt im Freien stellt kein strafbares Verhalten 
und damit auch keine Gefahr für die öffentliche 
Sicherheit und Ordnung dar

Aus: Allgemeine Rechtsfragen zur polizei-
und ordnungsrechtlichen
Unterbringungspflicht der 
Kommunen
RA / StadtRDir a.D.
 Karl-Heinz Ruder, Emmendingen den 1.11.2015

 

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vor 2 Stunden schrieb ptrsns:

dann sagte er: in deutschland brauchste für alles 'nen schein

Was der alte Mann wohl sagt, wenn jemand sich die Freiheit nicht nehmen lässt und einfach macht, z.B. Lagerbau in seinem Wald, Fallenjagen im Revier oder Nachtangeln an seinem Gewässer. Und die zigtausende bereitstehende Youtuber und Influencer, die sich gerade bereit machen ganz dick outdoors einzusteigen, werden sich einfach die Freiheit nehmen zu machen, während "wir" Gefängnisse für uns selbst aufbauen.

Ich sehe eine klare, feste Meinung. Lösung sehe ich darin keine, ich glaube aber, es braucht eine bei dem anhaltenden Boom an Freiluft-Sportarten in der Häufigkeit heutzutage. Oder wird das in wenigen Jahren alles wieder zurückgehen? Wäre natürlich ein eleganter Ausweg.

Bearbeitet von Steintanz
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vor 20 Minuten schrieb Steintanz:

Ich sehe eine klare, feste Meinung. Lösung sehe ich darin keine, ich glaube aber, es braucht eine bei dem anhaltenden Boom an Freiluft-Sportarten in der Häufigkeit heutzutage.

Vielleicht liefert Mutter Natur in Tateinheit mit dem Klimawandel zumindest fürs Wildcampen eine überraschend schnelle und effektive Lösung:

im Wald um Berlin rum fallen mittlerweile so viele Bäume bei leichteren Stürmchen um, dass Übernachten im Wald mir langsam, aber sicher zu kritisch wird.

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vor 52 Minuten schrieb FuchsVomWalde:

Wobei "Obdachlosigkeit" das Fehlen eines festen Wohnsitzes bedingt.

Nicht so ganz richtig, du meinst wohl wohnungslose? :

Eine Definition für den Begriff „obdachlos“ die bundesweit verwendet werden kann, stammt von der bayrischen Empfehlung für das Obdachlosenwesen. Demnach wird jemand als obdachlos eingestuft, der

- „akut keine Unterkunft hat (Fallgruppe eins)
- vom Verlust einer gegenwärtigen Unterkunft bedroht ist (Fallgruppe zwei)
- lediglich eine menschenunwürdige Unterkunft hat (Fallgruppe drei)“ 

(BVS,2006, S.20)

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vor 46 Minuten schrieb Steintanz:

Was der alte Mann wohl sagt, wenn jemand sich die Freiheit nicht nehmen lässt und einfach macht, z.B. Lagerbau in seinem Wald, Fallenjagen im Revier oder Nachtangeln an seinem Gewässer. Und die zigtausende bereitstehende Youtuber und Influencer, die sich gerade bereit machen ganz dick outdoors einzusteigen, werden sich einfach die Freiheit nehmen zu machen, während "wir" Gefängnisse für uns selbst aufbauen.

Ich sehe eine klare, feste Meinung. Lösung sehe ich darin keine, ich glaube aber, es braucht eine bei dem anhaltenden Boom an Freiluft-Sportarten in der Häufigkeit heutzutage. Oder wird das in wenigen Jahren alles wieder zurückgehen? Wäre natürlich ein eleganter Ausweg.

Jeder der die Videos auf YouTube ansieht trägt dazu bei das die Sache immer mehr an Fahrt aufnimmt.

Ich sag's auch hier wieder so wie bei fast allen modernen "Problemen".....es gibt einfach zu viel von uns Menschen.

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vor 33 Minuten schrieb zopiclon:

Nicht so ganz richtig, du meinst wohl wohnungslose? :

Eine Definition für den Begriff „obdachlos“ die bundesweit verwendet werden kann, stammt von der bayrischen Empfehlung für das Obdachlosenwesen. Demnach wird jemand als obdachlos eingestuft, der

- „akut keine Unterkunft hat (Fallgruppe eins)
- vom Verlust einer gegenwärtigen Unterkunft bedroht ist (Fallgruppe zwei)
- lediglich eine menschenunwürdige Unterkunft hat (Fallgruppe drei)“ 

(BVS,2006, S.20)

Sowohl Obdachlosigkeit wie auch Wohnungslosigkeit bedingen das Fehlen eines festen Wohnsitzes bzw. ist Ersteres ein Teil von Zweiterem. Der Unterschied liegt nur im Genuss einer Unterkunft, der bei der Wohnungslosigkeit vorliegt.
Und Du hast zum Thema "Obachlosigkeit" zitiert.

Ist aber eh alles nur recherchiert. Da ich also kein Fachmann bin, sind Fehler somit nicht ausgeschlossen, nicht wahr.:-)

Die Frage wäre jetzt im Weiteren, ob man als Wohnungsloser legal wildcampen dürfte. Hieße also kein Mietvertrag etc., aber bei Freunden wohnen zum Beispiel. Aber ich weiß nicht so recht, ob wir da wirklich zu einem Ergebnis kommen wollen. Sonst greift die Bild das auf und meldet: "UL-Enthusiasten finden Gesetzeslücke und bevölkern nun Deutschlands Wälder!".

Wobei das Gedankenspiel nicht wenig zynisch ist und ich betone hier meinen Respekt und mein Mitgefühl vor Menschen, die von einem oder beidem betroffen sind.

 

Bearbeitet von FuchsVomWalde
Ethischer Zusatz
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Da ich selber Jurist bin (wenn auch in einem ganz anderen Rechtsgebiet), habe ich mir vor einiger Zeit mal die Mühe gemacht, mir für Regionen, in denen ich unterwegs bin, die geltenden Regelungen genauer anzuschauen. Da die Gesetzgebungskompetenz in Deutschland bei den Ländern liegt, ist die Rechtslage teilweise sehr unterschiedlich. In Brandenburg ist es etwa erlaubt (außerhalb von Naturschutzgebieten etc.) beim Wandern eine Nacht zu zelten. So heißt es in § 44 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes: 

Zitat

"Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft unbeschadet weitergehender Vorschriften außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen."

 

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Zum Thema Wildzelten möchte ich erst einmal den Gesetzgeber und die Politik in mehreren Punkten kritisieren:

1. Die Gesetzgebung ist uneinheitlich und nicht eindeutig (zumindest für Nicht-Juristen). Das lässt Raum für Spekulationen bzw. verschiedene Auslegungen, wie man hier im im Faden schon sieht. Solange da Raum ist für verschiedene Auslegungen, werden auch immer wieder Menschen diese Regeln für sich dementsprechend auslegen. Der Gesetzgeber hat es hier also in der Hand dafür zu sorgen, dass es für unsere Wälder klare Regeln gibt. Bezüglich der Übernachtung im Auto ist das im Vergleich (in Deutschland) etwas eindeutiger gelöst. Wo man parken darf, kann man auch im Auto schlafen (natürlich ohne die Markise, den Grill oder die Campingstühle auszupacken).

2. Die Politik könnte dafür sorgen, dass man in den Schulen einen vernünftigen Umgang mit der Natur lernt. D.h. Leave-No-Trace Regeln, Verhalten im Wald, Gründe wieso Tiere/Pflanzen geschützte Räume benötigen usw.. 

3. Könnte sich die Politik so etwas wie eine öffentliche Meinung zu dem Thema bilden und äußern bevor das Thema durch öffentliche Medien zum Thema gemacht wird und dann Opfer von Stammtisch-Politik wird. In einem solchen Fall wäre es eigentlich schon klar, dass dann alle Wildcamper in einen Topf geworfen würden und alle als böse böse Menschen gebrandmarkt würden.

 

Solange es (siehe 1.) keine besseren Regelungen bezüglich des Übernachtens im Wald bzw. eine offizielle Ansage der Politik (siehe 3.) gibt, wird es immer wieder Diskussionen wie diese hier darüber geben, was erlaubt ist und was durch verantwortliches Handeln gerechtfertigt zu sein scheint ("Solange ich mich gut im Wald verhalte, darf ich das"). Und solange es in der Allgemeinheit keinen Leitfaden zum Umgang mit unserer Natur gibt (siehe 2.), wird es auch immer wieder Menschen geben, die durch fehlende Rücksicht und durch fehlendes Wissen die Natur zerstören.

 

Abgesehen davon finde ich "Whataboutism" in dieser Diskussion nicht fehl am Platz. Es sollte erlaubt sein den Grad von Naturzerstörung zu vergleichen. Über einen Youtuber kann man sich (zu Recht) gut aufregen, sein Einfluss auf Follower ist nicht zu unterschätzen. Wenn ich das jedoch Vergleiche mit anderen Zerstörungen, dann relativiert sich das für mich. Die Tage kam z.B. im Radio eine Interview mit dem Biologen Wolfgang Büchs zum Wiederaufbau des Ahrtals nach der großen Flutkatastrophe im letzten Jahr. Der war einfach nur entsetzt über das, was dort gemacht wurde. Ohne Plan sind dort ganze Schutzgebiete planiert worden. D.h. hier wurde Natur nachhaltig zerstört unter Einsatz von Steuergeldern. Wenn ich das in Relation zu einem Leave-No-Trace Wildcamper setze, dann verstößt der Wildcamper zwar wahrscheinlich gegen geltendes Recht, meine moralische Empörung darüber hält sich jedoch in Grenzen.

Bearbeitet von Gibbon
Ergänzung
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vor 19 Stunden schrieb Dr_M_Akellos:

In Brandenburg ist es etwa erlaubt (außerhalb von Naturschutzgebieten etc.) beim Wandern eine Nacht zu zelten. So heißt es in § 44 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes: 

leider hat @Gibbon Recht:

vor 18 Stunden schrieb Gibbon:

Die Gesetzgebung ist uneinheitlich und nicht eindeutig

- und zwar nicht nur für Nicht-Jurist*innen! 

Aus § 59 BNatSchG wird z.T. ein sehr feiner Unterschied herausgelesen zwischen "freier Landschaft" und "Wald". Von einigen Behörden gibt es in der Folge Merkblätter mit dem Hinweis "Als freie Landschaft im Sinne des Landschafts[Sch]gesetzes gelten alle Gebiete, die nicht Wald, nicht im Zusammenhang bebaute Ortsteile und nicht Grünflächen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind." (z.B.: NRW).  

Dagegen findet man zB im (neueren) WaldG von Sachsen-Anhalt die schöne Legaldefinition, wonach "Wald" ein Teil der "freien Landschaft" sei (§ 21 Nr. 1 LWaldG S-A 2016; ebenso § 2 Nds. WaldG und wohl auch Thüringen, Bayern u.a.). Nur das Betretensrecht ist für den "Wald" halt in einem Spezialgesetz geregelt, dem (Landes-)WaldG. Dort darf man -bestimmt jedenfalls in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen- Zelten, wenn der Grundstückseigentümer es (im Einzelfall & für kurze Zeit) erlaubt hat.  Das ist wahrscheinlich in Brandenburg genau so:  § 17 Brb WaldG regelt, dass der Eigentümer "das Zelten im Wald für einen Tag gestatten darf"*  - je nach Verständnis des Begriffes "freie Landschaft" wäre die Regelung im Hinblick auf den weitergehenden § 44 Brb NatSchG möglicherweise überflüssig. Da hier wahrscheinlich aber nicht das Zelten im Naturschutzgebiet vom Eigentümer erlaubt werden können sollte, sieht Brandenburg wohl ebenso wie NRW (da kamen ja auch die rechtlichen "Entwicklungshelfer" oftmals her) einen Unterschied zwischen "freier Landschaft" und "Wald". Disclaimer: - meine Meinung. Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen (bzw. diskutieren wollen), dass das Brb NatSchG für Wanderer das Zelten in Naturschutzgebieten erlaube :-) 

"Zelten ist im Naturpark nur auf offiziellen Campingplätzen erlaubt". Und "im Naturpark (Barnim)" ist noch nicht mal alle Fläche Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet.... 

Zudem: wenn in Schutzgebieten Zelten verboten ist, dann kann auch der Eigentümer da nix anderes erlauben (und in Brandenburg ist fast aller schöner Wald Schutzgebiet).

LNT steht übrigens schon in den Gesetzen der 17 Gesetzgeber, manchmal etwas komisch: Abfall, den man abgelegt habe, müsse man aufsammeln und mitnehmen.

Und mit dem Feuer: ab Waldbrandwarnstufe 2 ist Rauchen im Wald strafbar (!), Kippe wegschmeissen auch bei Warnstufe 1 oder weniger eine OWi. Auto wild abparken fällt übrigens die meiste Zeit im Jahr unter § 306f III StGB (mindestens), seit der RBB wiederholt bekannt gegeben hat, dass schon die Wärmeabstrahlung eines geparkten Autos erfahrungsgemäss trockenen Brandenburger Monokulturnadelwaldboden in Brand setzen kann.  

Im Barnim (und nicht nur da) ist aber, wie @FuchsVomWalde schreibt, das Problem, das die Laubbäume ohnehin alle umkippen. Ausser Ahorn, der wuchert alles zu und weg. Und Hasel...

Die Förster sind zu wenig und das Wetter halt zu viel.

 

 

 

* "(1) Waldbesitzer können unbeschadet sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften über die Regelung des § 15 hinausgehende Benutzungen ihrer Grundstücke nur dann gestatten, wenn diese nicht die allgemeinen Betretungsrechte gemäß § 15 erheblich einschränken oder den Wald gefährden oder seine Funktionsfähigkeit einschränken. Insbesondere können sie

  1. das gelegentliche und auf einen Tag begrenzte Zelten,
  2. die Entnahme weiterer Bestandteile des Waldes,
  3. das Aufstellen von Bienenstöcken gestatten und
  4. erweiterte Betretungsbefugnisse erteilen.

Die Gestattungen bedürfen der Schriftform und sind vom Gestattungsnehmer der unteren Forstbehörde auf Verlangen vorzuzeigen."

Der Bußgeldtatbestand dazu ist nicht das Zelten, sondern das Nicht-Vorzeigen der Gestattung auf Verlangen (der unteren Forstbehörde). Das ist dann ein komischer, wenn nicht bedenklicher Unrechtsgehalt - was ist denn das Schutzgut dahinter? Der Wald? Mir schwant, dass der gesamte sog. "Whatsaboutism" hier gute Argumente zur Verteidigung gegen einen dahingehenden Vorwurf benennt.

Bearbeitet von b.sucher
Hasel
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vor 2 Stunden schrieb Gibbon:

dass es für unsere Wälder klare Regeln gibt. Bezüglich der Übernachtung im Auto ist das im Vergleich (in Deutschland) etwas eindeutiger gelöst. Wo man parken darf, kann man auch im Auto schlafen

Es gibt doch klare Gesetze:
Es ist grundsätzlich erlaubt im Auto zu schlafen, wo ein Parkplatz ist.

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt im Wald zu zelten. 

Was braucht es, um es klarer werden zu lassen? 

 

vor 2 Stunden schrieb Gibbon:

Die Politik könnte dafür sorgen, dass man in den Schulen einen vernünftigen Umgang mit der Natur lernt. D.h. Leave-No-Trace Regeln, Verhalten im Wald, Gründe wieso Tiere/Pflanzen geschützte Räume benötigen usw.. 

Ich weiß nicht, wie gut Du informiert bist, aber im Kindergarten und in der Grundschule wird das gelehrt. Kinder einmal ausgenommen, die das Glück haben, in einem Waldkindergarten untergebracht zu sein, denn die haben vielleicht auch das Vergnügen noch etwas intensiver den Umgang in der Natur zu erleben.

Und hey, auch Eltern dürfen sich eingeladen fühlen ihre Kinder entsprechend zu erziehen, mit ihnen raus zu gehen, sich zu informieren und weiter zu informieren.... weiß nicht... dafür brauchte ich keine weitere Vorgabe der Politik. 

vor 2 Stunden schrieb Gibbon:

Abgesehen davon finde ich "Whataboutism" in dieser Diskussion nicht fehl am Platz.

und in wie fern bringt das die "Diskussion" Deiner Meinung nach voran, wenn andere große Nebenschauplätze eröffnet werden? 

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vor 7 Stunden schrieb Dr_M_Akellos:

Da ich selber Jurist bin (wenn auch in einem ganz anderen Rechtsgebiet), habe ich mir vor einiger Zeit mal die Mühe gemacht, mir für Regionen, in denen ich unterwegs bin, die geltenden Regelungen genauer anzuschauen. Da die Gesetzgebungskompetenz in Deutschland bei den Ländern liegt, ist die Rechtslage teilweise sehr unterschiedlich. In Brandenburg ist es etwa erlaubt (außerhalb von Naturschutzgebieten etc.) beim Wandern eine Nacht zu zelten. So heißt es in § 44 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes: 

 

Aber im Wald wiederum nach §17 Waldgesetz nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers.

Mal auf die User bezogen, die die Waldgesetze so auslegen, dass sie daraus ableiten, dass sie zu Erholungszwecken im Wald pennen duerfen...

Es kann sich natuerlich jeder gerne alles Moegliche schoen reden, aber durch die allgemein-§ am Anfang der Landeswaldgesetze ist der Aufenthalt nachts im Wald (btw jetzt auch erstmal egal, ob da nen MTBler meint mit Flak-Scheinwerfer durchbrettern zu muessen, oder jemand im Wald Pennen will) in Abwaegung der § eher generell verboten bzw gibt genuegend her fuer Strafen.

Mal als Beispiel in NRW :
§2
"
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben."
"Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer ... unzumutbar beeinträchtigt werden.

§3
"Verboten ist...das Zelten ... im Wald"

§47
"Im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig"
"Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden"

Da wird jede Ordnunsbehoerde o.A. in Abwaegung schon mal sagen, dass es genuegend Moeglichkeiten gibt, tagsueber zur Erholung den Wald zu betreten und dass nachts die Nichtstoerung der Lebensgemeinschaft Wald vorgeht.

Als Naechstes haben wir den Punkt der "Verunreinigung", Pinkeln ist halt Verunreinigung und wenn Du nicht entsprechend gefuellte Flaschen vorweisen kannst, gibt das Angriffsflaeche, Dir auch noch eine Verunreinigung anzuhaengen.

Dann gibt es die Abwaegung, dass es erlaubt ist, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten, dass Zelten aber verboten ist. Da wird eine Ordnungsbehoerde klar sagen, dass da ueber Nacht mit einem Tarp zu pennen, durch das Zeltverbot klar erkennbar verboten ist und nicht durch das erlaubten Betrten des Waldes gedeckt ist.
Noch heftiger wird es mit Haengematte, min 90% aller UL-Haengemattennutzer sind ohne Cambiumschutz unterwegs, da kommt dann evtl noch zusaetzlich eine Schaedigung dazu.

Nun haben wir noch den 47er, klar um im Wald eine Hobokocher zu benutzen, der lustig seine Funken verteilt, muss man imho schon ganz schoen bescheuert sein, aber auch mit aufliegendem Funkenschutz ist das ein offenes Feuer und Gas, Sprit usw darfst Du nicht lagern, also wenn es nicht nur kalte Kueche ist, hat man die Angriffsflaeche, dass es dafuer noch zusaetzlich einen drauf gibt.

Insgesamt kann man also ziemlich klar sagen, dass es fuer Ordnungs / Umweltaemter genuegend rechtliche Moeglichkeiten gibt, eine Uebernachtung im Wald richtig teuer zu machen und dass Foerster genuegend Handhabe haben, einem einen Platzverweis zu verpassen.

Btw zur Feststellung der Person muessen Foerster nicht die Polizei rufen, imho muss man sich denen gegenueber, auf Aufforderung, genauso wie gegenueber Mitarbeitern des Ordnungsamtes, ausweisen.
Jaeger sind in der Hinsicht normale Buerger, sind aber unter gewissen Umstaenden sozusagen Vertreter des Waldbesitzers, so dass, wenn man einem Platzverweis nicht folgt, das nochmal Kohle wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen kann.

btw wird in §5  der Forstbehoerde noch eine Wildcard gegeben, dass sie fuer 17-8.00 ein Wegeverlassungsverbot aussprechen koennen...
"Zum Schutz der wildlebenden Tiere und aus Gründen der Jagdausübung kann das Betreten zeitweilig für die Zeit zwischen 17 und 8 Uhr auf die Wege beschränkt werden"

.Also klar ist, die Waldgesetze geben genuegend her, dass eine Uebernachtung im Wald richtig teuer werden kann.
Klar ist auch, dass Whataboutism nicht weiter hilft, wenn ich z.B. 25 km zu schnell mit dem MRD fahre, werden die Cops auch nicht die Knolle zurueck ziehen, weil ich darauf verweise, dass doch Andere 50 km zu schnell fahren.

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vor 58 Minuten schrieb trekkman:

Ich verstehe es auch nicht: Auch jeder Thread in den Foren mit Thema "Wildzelten" trägt unterm Strich dazu bei, das es immer populärer wird. Sie merken es nicht.

Deswegen hatte ich ja verschiedentlich schon geschrieben, dass ich es besser faende, wenn aus Naturschutzgruenden usw es zu den Forumsregeln gehoert, dass so etwas wie Wildzelten, Feuer im Wald usw nicht mehr erwaehnt wird.

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Das finde ich zu paternalistisch. Wir sind erwachsene Menschen. Ich denke auch nicht, dass ausgerechnet dieses Forum hier so eine Reichweite hat, als dass dieses hier auch nur eine Handvoll Leute motivieren würde dies ausgerechnet deshalb zu machen, weil mal in einem Thread jemand fragt, wo man an welchem Steig gut pennen kann....   

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