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Ultraleicht Trekking

Übernachten in Schutzhütten : erlaubt?


zopiclon

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Nein.

Die Schutzhuetten sind meist von oertlichen Wandervereinen betrieben, die da auch das Hausrecht haben, sie sind gedacht um Rast zu machen.

Und im Wald gelten halt die Landeswaldgesetze und da kann man Dir aus den ersten Allgemein-§ immer einen Strick drehen bei einer Uebernachtung egal ob Zelt, Tarp, Haengematte oder Wanderrasthuette.
 

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vor 1 Stunde schrieb Konradsky:

Hier findest du alles wichtige

Zitat

Schutzhütten sind häufig nur als temporärer Unterstand bei Regen und Unwetter gedacht (Für Übernachtungen Verbotsschilder beachten!).

Danke

 

vor 1 Stunde schrieb khyal:

Und im Wald gelten halt die Landeswaldgesetze und da kann man Dir aus den ersten Allgemein-§ immer einen Strick drehen bei einer Uebernachtung egal ob Zelt, Tarp, Haengematte

Das ist mmn Quatsch, siehe Nachbar Thread. Das ist allerdings kein Thema für diesen Faden! 

vor 1 Stunde schrieb khyal:

Die Schutzhuetten sind meist von oertlichen Wandervereinen betrieben, die da auch das Hausrecht haben, sie sind gedacht um Rast zu machen.

Klingt sinnvoll, wo finde ich dazu primär Literatur? Oder wo hast du diese Info her? 

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Könntest ja spaßeshalber einfach mal bei den entsprechenden Gemeinden / Vereinen deines Wandergebietes nachfragen - wenn die Absage kommt, nach der entsprechenden rechtlichen Begründung nachhaken... Und dann die Antwort gerne hier teilen... manchmal kommt man ja weiter wenn man mit Leuten redet - andererseits: wenn man zu viele Fragen stellt, ist bekommt man am Ende vielleicht viele dumme Antworten...

OT: Sonst halte ich Diskussionen in der Art irgendwie für müßig - ist doch ziemlich ähnlich wie die Frage mit Wildzelten - man wird wahrscheinlich einfach zu keiner abschließenden Antwort im Sinne "ja ist erlaubt" oder "nein generell überall Verboten" kommen und ich finde das eigentlich auch ganz gut so, weil es sonst hierzulande wahrscheinlich eher die letztere Antwort sein wird als die erstere... Praktische Relevanz im Wanderalltag jedenfalls bei mir in den letzten 20-25 Jahren: 0! Aber diskutiert nur ;-)  

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Ich hab auf meiner letzten Tour auf dem Ith-Hils-Weg gute Erfahrung damit gemacht, den Hüttenbesitzer / -betreiber vorher anzurufen. Dadurch hatte ich eine Genehmigung, dort auch zu übernachten. Klar ist das total bürokratisch, aber wir wohnen nun mal in Deutschland und ich hab mich so ehrlich gesagt auch viel besser gefühlt.

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vor 23 Minuten schrieb mochilero:

Könntest ja spaßeshalber einfach mal bei den entsprechenden Gemeinden / Vereinen deines Wandergebietes nachfragen

Ich habe es versucht, da werde ich schlauer, wenn ich mir mit dem Hammer vor dem Kopf schlage. 

vor 24 Minuten schrieb mochilero:

wenn die Absage kommt, nach der entsprechenden rechtlichen Begründung nachhaken

Die interessiert mich ja gar nicht. Man bekommt nur nirgendwo eine konkrete Antwort. Deswegen meine Frage hier. 

vor 26 Minuten schrieb mochilero:

wenn man zu viele Fragen stellt, ist bekommt man am Ende vielleicht viele dumme Antworten

So wurde es in der Vergangenheit gehandhabt, spätestens aufm Friedhof oder im extra angelegten Naherholungsgebiet gibt's ne Hütte oder ein Dach auf Stelzen . 

vor 27 Minuten schrieb Julia mit Hund:

gute Erfahrung damit gemacht, den Hüttenbesitzer / -betreiber vorher anzurufen.

Guter Punkt, aber heraus zu bekommen wem die Hütte oder das Dach gehört ist schon schwierig. 

Aber darf mir ein Zb Wander Verein, dessen Hütte oder Dach auf dem Eigentum der Kommune/Land /Bund steht, überhaupt irgend etwas von Hausrecht mitteilen? 

Bei solchen Unterkünften auf privaten Grund wird es fast unmöglich den Besitzer zu kontaktieren. 

vor 34 Minuten schrieb mochilero:

ist doch ziemlich ähnlich wie die Frage mit Wildzelten

 

vor 15 Minuten schrieb moyashi:

Wir haben zu dem Thema schon einen Faden, der das Thema mit aufnimmt

Wildzelten ist mal etwas anderes. Eine Hütte o. Ä. Ist ein Gebäude, da zählen mal gänzlich andere Regelungen. 

 

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vor einer Stunde schrieb Knight_Saber:

Es gab da ja jetzt in der letzten Zeit durch diese 10.000€ Stafe eines Youtubers viel Videos und Infos dazu.

Der Kai Sackmann hat sich etwas dem Thema angenommen und auf seiner Webseite Informationen zusammengetragen.

https://sacki-survival.de/recht/

Vielleicht findest du hier nach was du suchst.

Und er hat gerade auch wieder dazu ein Video veröffentlicht (in NSGs).

Bearbeitet von moyashi
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vor 15 Minuten schrieb zopiclon:

Die interessiert mich ja gar nicht. Man bekommt nur nirgendwo eine konkrete Antwort

OT: Naja wenn dich die rechtliche Begründung nicht interessiert, wirst du halt wahrscheinlich mit pauschalen Absagen leben müssen, gerade weil die Leute, die man als erstes erwischt, meistens keine Ahnung haben... Mich würde schon interessieren, was du da für Antworten bekommen hast - vorausgesetzt man nervt die länger und lässt sich nicht mit dem üblichen Amtsgedöns wie "nicht zuständig", "der entsprechende Sachbearbeiter ist gerade im Urlaub" etc abspeisen... Ich glaube auch nicht, dass du hier die konkrete Antwort: "ist erlaubt "bekommen wirst...

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vor 15 Minuten schrieb mochilero:

Ich glaube auch nicht, dass du hier die konkrete Antwort: "ist erlaubt "bekommen wirst...

Ich auch nicht, aber Anhaltspunkte zum selbst nach lesen. 

Ich arbeite selbst beim Amt. Das Problem ist doch: lass ich mich bis ganz oben durch stellen, so hat man meinen Namen etc.. Dann wäre das, im Fall der Fälle, ein Vergehen mit Vorsatz, unschön! 

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Hergott nochmal, wieso werden hier eigentlich immer die gleichen Fragen gestellt und immer wieder arbeiten sich dann Leute hier daran ab, obwohl das schon zig mal hier abgehandelt wurde.

Wie Moyashi bereits vor zwei Std hier geschrieben hat, in folgendem Thread wurde alles, auch das Schlafen in Hütten, er- und geklärt!

Man muss halt die Muße aufbringen, das alles zu lesen…:mrgreen:

Bearbeitet von RaulDuke
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vor 2 Stunden schrieb zopiclon:

Das Problem ist doch: lass ich mich bis ganz oben durch stellen, so hat man meinen Namen etc.. Dann wäre das, im Fall der Fälle, ein Vergehen mit Vorsatz, unschön! 

OT: ich sag's ja. Wer zu viele Fragen stellt... Nimm's mir nicht übel. Wenn du dir ohnehin schon vorher Gedanken über eventuellen Vorsatz bei der Tat machst bzw die ggf negative Antwort vielleicht gar nicht respektieren möchtest zeigt das ja die Relevanz der ganzen Fragestellung ;-) *duckundweg*

Denke auch dass der Informationsgewinn hier nicht so groß sein wird - auch im x.ten Thread zum Thema - aber wie gesagt: macht nur ;-) 

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vor 2 Minuten schrieb mochilero:

Relevanz der ganzen Fragestellung

:lol:

Die Relevanz ist doch, sich nicht schlecht zu fühlen, dass man etwas "falsch" macht. 

Ein Zelt, Tarp, und andere temporär Raum gebende Konstrukte sind ja genau keine Schutzhütten, denn sonst wären diese ja in Verbindung mit Zelten o. Ä. benannt.  Sind sie aber nicht, zumindest mir nicht bekannt, dafür sind Schutzhütten allerdings, zumindest in meiner Heimat NRW, als Verfahrensfreie Bauvorhaben ( Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21.07.2018,§ 62 (Fn 15) - (1) 1 f) benannt. 

Wie groß der Info gewinnt , vor einer Fragestellung, sein wird, lässt sich nur erraten. Deswegen macht der Versuch klug. 

Ich frage mal anders: Was ist der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Schutzhütte? 

 

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Hab was auf Papyrus niedergeschriebenes aus dem Jahre 2003 entdeckt, Gemeinde Mühlacker (Baden-Württemberg):

(Auszug)

Zitat

 

§ 2
Allgemeines
(1) Schutzhütten und Grillplätze sind öffentliche Einrichtungen und stehen somit jedermann zur
Benutzung zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung besteht grundsätzlich nicht. Sie
dienen in erster Linie als Rastplatz und Wetterschutz für Naturfreunde, Spaziergänger und
Wanderer.

§ 4
Nutzungsregelungen
(1) Die in § 1 genannten Schutzhütten/Grillplätze stehen Naturfreunden, Spaziergängern und
Wanderern täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zur Verfügung. Die Benutzer sind
verpflichtet, die Schutzhütte/ den Grillplatz sowie die Umgebung schonend und mit der gebotenen
Sorgfalt zu behandeln.

§ 8
Verbote
9) das Übernachten in der Schutzhütte/auf dem Grillplatz oder deren Umgebung; hiervon
unberührt bleiben insbesondere die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung

§ 9
Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach § 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg handelt ordnungswidrig, wer
vorsätzlich oder fahrlässig

3) sich außerhalb der in § 4 Abs. 1 – 2 genannten Zeiten im Hüttenbereich oder beim Grillplatz
aufhält

 

... passend zum Nachbarfaden über "Berufung im Leben und Traumjob" bräuchten wir jetzt mal jemanden, der alle Gemeinden in Deutschland abtelefoniert und deren Schutzhütten-Satzungen abverlangt. Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Freiwillige vor! :mrgreen:

Bearbeitet von fatrat
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vor 5 Stunden schrieb zopiclon:

Klingt sinnvoll, wo finde ich dazu primär Literatur? Oder wo hast du diese Info her? 

Naja bei jeder Schutzhuette gibt es ueblicherweise einen ausgewiesenen Erbauer / Betreiber, der ja auch fuer die Sicherheit der Huette verantwortlich ist. An den Huetten selber ist dafuer meist eine Plakette / Schild haedufig auch mit Hinweis einer Website, wo man Naeheres nachlesen kann.
Da Du ja kaum im Voraus die Huetten wegen der Info abgehen willst, kannst Du in 2 Stufen rechcherchieren, zuerst ueber Karte Name der Huette rausbekommen, dann Namen der Huette googlen, dann bekommst Du haeufig auch Bilder der Huette angezeigt, kannst aber eben auch fuer evtl Anfragen den Betreiber rausbekommen.

Haeufiger stehen auch schon an den Huetten selber Einschraenkungen z.B. "Benutzung nur mit vorherigen Erlaubnis" auf dem Schild (kenne ich vor allem von Huetten, die in Fahrwegnaehe sind) oder eben eine Hausordnung, wo dann fast immer sinngemaess drin steht, fuer voruebergehendes Rasten, Schlechtwetterzuflucht, aber nicht fuer Uebernachtung...

Davon abgesehen steht die Huette meist im Wald, damit gilt auch zusaetzlich oder eher grundsaetzlich das Waldgesetz und deswegen.....siehe anderen Thread...

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vor 19 Minuten schrieb khyal:

Naja bei jeder Schutzhuette gibt es ueblicherweise einen ausgewiesenen Erbauer / Betreiber, der ja auch fuer die Sicherheit der Huette verantwortlich ist. An den Huetten selber ist dafuer meist eine Plakette / Schild haedufig auch mit Hinweis einer Website, wo man Naeheres nachlesen kann.
Da Du ja kaum im Voraus die Huetten wegen der Info abgehen willst, kannst Du in 2 Stufen rechcherchieren, zuerst ueber Karte Name der Huette rausbekommen, dann Namen der Huette googlen, dann bekommst Du haeufig auch Bilder der Huette angezeigt, kannst aber eben auch fuer evtl Anfragen den Betreiber rausbekommen.

Haeufiger stehen auch schon an den Huetten selber Einschraenkungen z.B. "Benutzung nur mit vorherigen Erlaubnis" auf dem Schild (kenne ich vor allem von Huetten, die in Fahrwegnaehe sind) oder eben eine Hausordnung, wo dann fast immer sinngemaess drin steht, fuer voruebergehendes Rasten, Schlechtwetterzuflucht, aber nicht fuer Uebernachtung...

Davon abgesehen steht die Huette meist im Wald, damit gilt auch zusaetzlich oder eher grundsaetzlich das Waldgesetz und deswegen.....siehe anderen Thread...

also wir sind glaub eher in unterschiedlichen Gegenden unterwegs, aber ich sehe an Hütten nur in absoluten Ausnahmen einen Betreiber oder gar eine Website. Plaketten sind mir auch noch nie aufgefallen. Aber ja, oftmals dürften die jeweiligen Wandervereine dahinterstecken, v.a., wenns wie zB. am Hexenstieg oder Rothaarsteig ein einheitliches Design ist.

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Mich deucht, hier wird auch Hütte mit Hütte zusammengeworfen. Die Wander-Schutz-Hütten am Rennsteig, am Ith und am Hexen-Stieg etc. sind von den "normalen" Schutzhütten zu unterscheiden, die nur als Dach fungieren, will ich meinen. Hinter ersterem steht ne ausgebuffte Logistik, die von einem Wanderverein o. Ä. erdacht und betreut wird.

Also wenn ich mal in BB ne Schutzhütte finde, dann ist die mit gar nix verbunden oder scheint da ein großer Plan dahinterzustehen. Da steht auch nix dran oder drin. Mal abgesehen mal davon, dass man da kaum rein will. Wobei stimmt fast nicht, hier und da ist doch mal auch ne zünftige Hütte wie in anderen Bundesländern aufgetaucht. Völlig neuer Trend hier. Aber null Ahnung, ob da ein Betreiber dransteht, aber ich meine die Regeln. Grad zu Feuer, wie man sich denken kann.

Bearbeitet von FuchsVomWalde
Tippse
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In Sachen Erreichbarkeit, um zu fragen. Ich behaupte mal frech, je aufwändiger, desto eher ist ein "Besitzer" zu erreichen, um nach der Erlaubnis zu fragen, wie es vorgeschlagen wurde. Bei Ith geht das ja, und im Harz ist es sicher auch nicht schwierig herauszufinden, wer Hausrecht hat. Bei den "normalen" Hütten schätze ich z. B. in BB die jeweiligen Förster als maßgebend ein. Die werden sicher einen was husten, wenn man da nachfragt.

Sind doch Unterschiede, hier 2x Harzer Hexen-Stieg
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dsc01320_optimized.thumb.jpg.d40218aefcd6ea2d9ec14ade36151a26.jpg

und 2x Brandenburg (Fläming):

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Sicher sind die beiden in BB nicht einladend, aber es ging schließlich um die Möglichkeit als "legale" Unterkunft. Da kann es doch mal verlockend werden, oder? :D

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