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Ultraleicht Trekking

Übernahme von Rücksendekosten innerhalb EU


questor

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vor 2 Minuten schrieb questor:

Bin nicht schlau geworden, wie da Rücksendungen außerhalb UKs laufen, prinzipiell aber hot!

OT: wenn der Händler nicht darauf hinweist, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt, muss er sie übernehmen. Ansonsten ist UK noch EU-Mitglied, wodurch du dasselbe Widerrufsrecht hast wie innerhalb von DE: 14 Tage, (normale) Hinsendekosten müssen erstattet werden.

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Solange der (EU-)Händler nicht darauf hinweist (im Voraus, bspw. durch AGB), dass im Falle einer Rücksendung (sei es Nichtgefallen, die falsche Größe oder grundlos) der Käufer die Rücksendekosten trägt, muss er sie übernehmen. Das ist EU-Recht. Ob er es ohne Streit auch tut steht auf einem anderen Blatt.
Die Hinsendekosten (für Standardversand) müssen so oder so erstattet werden.

Bei fehlerhafter oder falscher Ware hat der Händler ein Recht auf Nachbesserung und trägt selbstredend die anfallenden Kosten.

Bearbeitet von JamesRandi
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Am 2.2.2019 um 20:15 schrieb JamesRandi:

Solange der (EU-)Händler nicht darauf hinweist (im Voraus, bspw. durch AGB), dass im Falle einer Rücksendung (sei es Nichtgefallen, die falsche Größe oder grundlos) der Käufer die Rücksendekosten trägt, muss er sie übernehmen. Das ist EU-Recht. Ob er es ohne Streit auch tut steht auf einem anderen Blatt.
Die Hinsendekosten (für Standardversand) müssen so oder so erstattet werden.

Bei fehlerhafter oder falscher Ware hat der Händler ein Recht auf Nachbesserung und trägt selbstredend die anfallenden Kosten.

Kommt nah dran, grundsaetzlich hast Du recht, normalerweise steht wegen der Rechtslage immer irgendwo in den AGB o.A. dass der Kunde die Kosten der Ruecksendung traegt.

Allerdings wuerde ich es nicht unbedingt so sehen, dass, wenn da bei auslaendischen Haendlern nix steht bzw keine AGB vorhanden ist, die das so sehen, dass sie die Ruecksendekosten tragen.
Haeufig sind die Haendler im Ausland deutlich relaxter, was das darstellen der gegenseitigen Rechte betrifft, da es dort nicht das deutsche Abmahnrecht gibt und sich dann der Kunde nicht darauf berufen kann.

Nach meinen Erfahrungen (allerdings eher in anderen Bereichen, im Outdoor-Bereich gibt es imho in D genuegend gute Haendler, wo ich alles bekomme, was ich brauche) ist es haeufiger auch so, dass wenn man Reklas bei auslaendischen Haendler hat, es deutlich mehr Aufwand, dran bleiben, Emails, Brechstange erfordert, bis die ueberhaupt mal reagieren und dann auch haeufiger die Rekla bzw Ruecksendung, sagen, wir mal, suboptimal bearbeitet wird.

Naja und bei ausserhalb der EU hast Du dann noch viel Spass mit dem Zoll, wenn der Warenwert uebwer den 22 € liegt.

In D sind die Verbraucherrechte inzwischen auch in der Praxis so stark, dass meist eher die Haendler durch schraege Voegel abgezogen werden, als umgekehrt.

Was nun die Hinsendekosten in D betrifft, ist es etwas komplizierter.
Generell gilt bei nicht kompletter Ruecksendung, also Teilruecksendung, dass bei Aufrechnung der Hinsendekosten zu berechnen ist, wieviel Hinsendekosten entstanden waeren, ohne dass die zurueckgesandten Produkte dabei gewesen waeren und dieser Teil wird von der Erstattung abgezogen.
Weitere Feinheiten der Bestimmung die teilweise aber in Urteilen keine Bestaetigung gefunden haben, lasse ich mal weg.

 

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