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Ultraleicht Trekking

Frage: Klappmesser im Gepäck.


Nautilus

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Im Handgepäck ist es grundsätzlich nicht möglich.

Im Aufgabegepäck ist es - solange es 42a-konform ist - kein Problem (Ausnahmen bilden bspw UK oder Australien, aber das führt zu weit).

Sollte es nicht 42a-konform sein (wie in deinem Fall ein Einhandmesser mit Arretierung oder über 12cm Klingenlänge) mache ich zur Sicherheit während des Transports im Rucksack noch einen Kabelbinder rum, so dass es nicht zu öffnen ist. Den kannst du dann vor Ort zb mit einem Nagelknipser entfernen. Bestenfalls denkst du dran, dir noch einen Kabelbinder für den Rückflug einzupacken.

 

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Im UL-Forum muss die Frage erlaubt sein ;-): Was willst Du denn mit so einem schweren und großen Messer in Norwegen? Die einzigen Gründe die mir für so ein Messer einfallen, wären die Bearbeitung von Brennholz für einen Hobo oder das Ausnehmen von Fischen. Und da im Vorbereitungsthread von der Hardangervidda die Rede war, dürfte Brennholz machen schon mal nicht in Frage kommen..

Und auch fürs Kochen oder das Öffnen von Essensverpackungen tut es auch was kleines, leichtes. 

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vor 11 Minuten schrieb moritz:

Im UL-Forum muss die Frage erlaubt sein ;-): Was willst Du denn mit so einem schweren und großen Messer in Norwegen? Die einzigen Gründe die mir für so ein Messer einfallen, wären die Bearbeitung von Brennholz für einen Hobo oder das Ausnehmen von Fischen. Und da im Vorbereitungsthread von der Hardangervidda die Rede war, dürfte Brennholz machen schon mal nicht in Frage kommen..

Und auch fürs Kochen oder das Öffnen von Essensverpackungen tut es auch was kleines, leichtes. 

Die Frage ist absolut berechtigt. Da ich von Beruf Koch bin habe ich bis dato ausschließlich Frisch gekocht. Das Messer hat sich dabei gut bewährt. 

Hätte aber keine Probleme damit mir ein neues leichteres anzuschaffen. 

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vor 3 Stunden schrieb Nautilus:

Hätte aber keine Probleme damit mir ein neues leichteres anzuschaffen. 

Ich hatte in der Hardangervidda auch ein 'größeres' Messer dabei—zum Fische ausnehmen :)

Wenn Du gewillt bist 'ein wenig' *hust* tiefer in die Tasche zu greifen: Spyderco Delica 4 (das hatte ich mit, im Aufgabegepäck) oder Benchmade Bugout. Oder halt ganz klassisch ein Opinel.

Bearbeitet von waldgefrickel
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vor 25 Minuten schrieb dennisdraussen:

Da es sich um ein einhandmesser handelt bekommst du schon in D Probleme damit, da nicht 42a konform ...

Damit es nicht einhändig zu öffnen ist mein Vorschlag mit dem Kabelbinder. Eine Alternative wäre das Herausschrauben des Daumenpins, wenn möglich (vorausgesetzt, es lässt sich ohne nicht einhändig öffnen).

OT: Abgesehen davon bliebe zu klären, ob ein Outdoorurlaub in Norwegen als allgemein anerkannter Zweck gelten könnte... von Diskussionen mit Polizisten würde ich aber absehen,

Dass hier keine Rechtsgarantien gegeben werden, sollte klar sein :D

Bearbeitet von JamesRandi
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vor 30 Minuten schrieb JamesRandi:

Damit es nicht einhändig zu öffnen ist mein Vorschlag mit dem Kabelbinder. Eine Alternative wäre das Herausschrauben des Daumenpins, wenn möglich (vorausgesetzt, es lässt sich ohne nicht einhändig öffnen).

OT: Abgesehen davon bliebe zu klären, ob ein Outdoorurlaub in Norwegen als allgemein anerkannter Zweck gelten könnte... von Diskussionen mit Polizisten würde ich aber absehen,

Dass hier keine Rechtsgarantien gegeben werden, sollte klar sein :D

Im Gesetz steht „Transport in verschlossenem Behältnis“ Kabelbinder, naja optimistisch... zudem muss man dann beim „anerkannten Zweck“ schon was besseres als ein Reiseziel angeben.

ps. das Messer ist in Norwegen auch verboten ...

 

http://knife-blog.com/2015/05/gesetze-und-vorschriften-fuer-messer-in-eu-laendern/

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vor 9 Minuten schrieb Mittagsfrost:

Ein verschlossenes Behältnis ist - zumindest nach meiner Interpretation - sogar ein zugeklebter Briefumschlag. Siehe auch die juristische Definition.

Du hast vollumfänglich recht, Kabelbinder sind trotzdem kein Behältnis, wären nach deiner Definition aber als Verschluss des Behältnisses völlig ok. Danke für den Hinweis.

 

ändert aber nichts an der Tatsache das es nicht ins Handgepäck gehört, in Deutschland nicht geführt werden darf und in Norwegen verboten ist.

Bearbeitet von dennisdraussen
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Da ich rechtlich überhaupt kein Experte bin, eine ernstgemeinte Frage:

ich dachte mit einem berechtigten Interesse ist es durchaus erlaubt einhändig zu öffnende Messer zu tragen? Im Sinne von: beim Klettern, beim Angeln, beim Tauchen etc.—also überall dann, wenn es wirklich Sinn macht dass man das Messer einhändig öffnen kann?

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vor 4 Stunden schrieb dennisdraussen:

Da es sich um ein einhandmesser handelt bekommst du schon in D Probleme damit, da nicht 42a konform ...

Ueberhaupt nicht, wenn ein legal reason existiert.

Mal ein paar Beispiele :

Auf der Anreise zum Wanderurlaub, Messer tief im Rucksack vergraben, easy...

Entsprechendes Messer in offenem Seitentuerfach Auto, gute Chance auf Probleme...

Beim Wandern, Einkauf im Ort / Supermarkt, Einhandmesser im Rucksack bei der Wanderausruestung, easy...am Guertel nicht..

Messer bei Anreise in den Hambi bei, sehr gute Chance auf Probleme

Dass man trotzdem an einen durchgeknallten Cop geraten kann, der erstmal beschlagnahmt, ist klar, aber das kann Dir mit allem passieren...
 

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vor 23 Minuten schrieb khyal:

Ueberhaupt nicht, wenn ein legal reason existiert.

Mal ein paar Beispiele :

Auf der Anreise zum Wanderurlaub, Messer tief im Rucksack vergraben, easy...

Entsprechendes Messer in offenem Seitentuerfach Auto, gute Chance auf Probleme...

Beim Wandern, Einkauf im Ort / Supermarkt, Einhandmesser im Rucksack bei der Wanderausruestung, easy...am Guertel nicht..

Messer bei Anreise in den Hambi bei, sehr gute Chance auf Probleme

Dass man trotzdem an einen durchgeknallten Cop geraten kann, der erstmal beschlagnahmt, ist klar, aber das kann Dir mit allem passieren...
 

Wir reden hier immernoch davon, ein Einhandmesser das in Deutschland problematisch ist in ein Land zu fliegen in dem das Messer verboten ist richtig?

Ist es nun sinnvoll das Messer mitzunehmen? Wohl eher nicht.

1. Könnte man einfach eins mitnehmen das in beiden Ländern keine Probleme macht.

2. geht es bei gleicher Funktion leichter

 

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Als brauchbares halbwegs leichtes und günstiges 'kochmesser' is outdoors kann ich ein opinell n6 empfehlen. Damit kann man auch Obst schnipprln, Aufstrich verteilen und wenns sein muss einen (kleineren) Fisch ausnehmen. Nur vorher in Öl versiegeln (s. google) gegen die Feuchtigkeit. 

Bearbeitet von Freierfall
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vor 12 Stunden schrieb dennisdraussen:

Wir reden hier immernoch davon, ein Einhandmesser das in Deutschland problematisch ist in ein Land zu fliegen in dem das Messer verboten ist richtig?

Ist es nun sinnvoll das Messer mitzunehmen? Wohl eher nicht.

1. Könnte man einfach eins mitnehmen das in beiden Ländern keine Probleme macht.

2. geht es bei gleicher Funktion leichter

 

OT: Dann vermute ich mal, Du uebernachtest sicher auch nur auf Campingplaetzen, da ja freies Zelten in den meisten Staaten der Erde problematisch ist, trinkst nur Flaschenwasser unterwegs, da ja sonst die Trinkwasser-Versorgung problematisch ist, da das ja alles kein offizielles Trinkwasser ist usw usw usw :mrgreen:
OT: Sorry der muste jetzt sein, ich halte nicht so viel von "vorauseilendem Gehoersam"...

Dass die Gesetzgebung total schwachsinnig ist, die lokalen Cops im Ermessungsspielraum total ueberfordert, ist klar, urspruenglich wollten die Cops halt eine Handhabe haben, wenn sie irgendwelche netten Youngsters haben, die mit ihren Messerchen in der U-Bahn rumspielen...

Die Gesetzgebung nennt ein verschlossenes Behaeltnis, der offizielle Grund (es gibt da ja die ganzen Antworten auf Rueckfragen beim Innenministerium usw), dass Du damit verhindern sollst, dass jemand anders Dein Messer missbraeuchlich nutzen kann :?, entsprechend haben am Anfang die Cops wirklich nur verschlossene Behaeltnisse z.B. Motorradkoffer, Maeppchen mit Vorhaengeschloss, Limousinen-Kofferaeume usw anerkannt.
Dann wurde das Gesetz, wie der Jurist sagt, mit Leben gefuellt, also Urteile gefaellt, die meisten Richter haben sich dann an die sogenannte 5 sec Regel gehalten, also, wenn derjenige laenger als 5 sec braucht, um ans Messer zu kommen (bei mir ist es z.B. irgendwo mitten im Trekking-Rucksack im Pod, wo ich den Koch-Kleinkram drin habe, im Beutel mit dem Besteck, das wuerde vermutlich eher 20-30 sec dauern..).

Aber in entsprechenden Abwaegungen spielt natuerlich auch immer eine Rolle, wie man ansonsten auftritt, wo es ist...wer es auch im Rucksack zur Demo mitnimmt, mit Bierflasche in der Hand in der U-Bahn rumprollt, stoned im Flughafen rumrennt, zufaellig sein Bier in einer Kneipe trinkt, die zum Mileau gehoert, kann auch mit einem 6er Opinel Aerger bekommen.
Ich habe aufgrund div Jobs frueher rel viel mit Sicherheitskraeften zu tun gehabt und kenne da genug Stories.

Wenn Du Dir nun die ganzen Feststellungsbescheide bzw Berichte ueber Beschlagnahmungen im Messerforum usw (das ist mir lieber, als die Website eines einzelnen Journalisten) durchsiehst, stellst Du fest, dass es keinen einzigen Bericht gibt, wo jemand ein normales, "ziviles" Einhand-Messer aus dem Trekking-Rucksack o.A. einkassiert wurde.
Ich bin die letzten 45 Jahre in vielen Laendern der Welt rumgegondelt, ein Messer war immer dabei, entweder feststehend oder Einhand, ich habe ausser in einem Fall (vor langer Zeit, wo das Messer zwar voellig legal war, aber die Cops gerade in dem Land schlecht drauf waren) nie irgendwo nur Diskussionen o.A. gehabt, aber hat vielleicht auch etwas mit dem Auftreten zu tun, wer weiss das schon...

Ein Einhandmesser mit Verriegelung ist sicherer, da es egal, wie Du damit arbeitest, nicht einklappen kann, es ist im Handling einfacher, da ich nur eine Hand brauche, es zu oeffnen, viele sind gegenueber Zweihandmessern hygenischer, da sie "offene Griffschalen" haben und so besser zu reinigen sind. Ein Messer bei denen das Klingenlager eine einstellbare Schraube mit evtl Lagerhuelse usw ist, ist deutlich stabiler, besser fuer die Funktion einstellbar, als ein Messer, wo ledglich ein Stift durch eine Holzbohrung gedrueckt wurde (z.B. Opinel) oder das Lager vernietet wurde.

Aber auch da gilt, jeder sollte das Messer mitnehmen, womit er auf Tour gluecklich ist.

btw Das Messer des TO wuerde ich auch nicht mitnehmen, da mir der einfache 440er Stahl zu schlecht waere, das Messer zu schwer, die durchbrochenen Griffschalen zu aufwendig sauber zu halten waeren, gerade als Messer fuer´s Kochen und ich optisch keine tactical / Miltaerdesign-Messer und keine Hersteller mag, die praktisch nur billige Pseudo-Militaermesser herstellen.
Btw wird man beim Ermessensspielraum der Sicherheitskraefte bei Polizei und Zoll immer mit einem Pseudo-Militaer / Kampfmesser eine unguenstigere Ausgangslage haben, als mit einem zivil aussehenden Messer.


Was andere Laender betrifft, ist es nun so, dass sich da viele Deutsche umstellen muessen, da gibt es kein klares erlaubt / verboten, da gilt eher "kommt drauf an", wenn z.B. in Italien dem oertlichen Cop das Fruehstuecksei nicht geschmeckt hat, wirst Du Aerger bekommen, egal was irgendeine offizielle Stelle als Rechtsauskunft gegeben hat.
Wenn dem Cop bei einer Strassenkontrolle in Suedamerika, Asien, Afrika Dein Messer gefaellt, bist Du es evtl los und nicht, weil mal in der Hauptstadt irgendwo irgendetwas zu Messern geschrieben wurde.
OT: z.B. frueher galt, dass Du vor Grenzuebergaengen oder in Gebieten, wo besonders haeufig kontrolliert wurde, Dein GPS vom Motorradlenker runter gemacht hast, denn die fanden Cops auch ganz klasse und das wurde dann als "Militaertechnik" beschlagnahmt, wenn Du da mit irgendwelchen Gesetzen gekommen waerst, dass das doch erlaubt sei, haette der sich hoechtens totgelacht.
Wie formulierte es frueher eine italiaenische Freundin "germany the country of law and order, they always want to know, what is allowed or forbidden, they think black & white, but the live on earth is colorful" :mrgreen:

 

Bearbeitet von khyal
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Ok deine Unterstellungen sind wie immer unterhaltsam, der Sinn und Nutzen von Einhandmessern war mir auch bekannt, das Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden können war mir und den meisten auch klar.

Als Fazit kann man allerdings festhalten das das norwegische Waffengesetz recht streng ist, „taktische“ Messer in urbaner Umgebung zunehmend kritisch betrachtet werden, er sein Messer im Aufgabegepäck zwar mitführen kann und darf, es der norwegische Zoll aber möglicherweise kassiert.

Als Alternative möchte ich ohne eine konkrete Empfehlung ausprechen zu wollen auf ein simples feststehendes Messer unter 12cm Klingenlänge verweisen, recht legal und auch sicher und einhändig zu bedienen.

OT: Das ich nur auf Campingplätzen übernachte, war das ein gut versteckter versuch mich auf deinen eigenen zu lotsen? Ich muss dich da leider entäuschen ich besitze selber einen bewaldetend Hügel im schönen Niedersachsen

Bearbeitet von dennisdraussen
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vor 2 Stunden schrieb dennisdraussen:

Ok deine Unterstellungen sind wie immer unterhaltsam

Mmh sei doch so nett und schreib mir, gerne auch via PN, wo ich Dir was unterstelle, denn das war nicht beabsichtigt und dann wuerde ich gerne den Text an der Stelle editieren

 

vor 2 Stunden schrieb dennisdraussen:

„taktische“ Messer in urbaner Umgebung zunehmend kritisch betrachtet werden

Das schrieb ich ja auch schon

 

vor 2 Stunden schrieb dennisdraussen:

Als Alternative möchte ich ohne eine konkrete Empfehlung ausprechen zu wollen auf ein simples feststehendes Messer unter 12cm Klingenlänge verweisen, recht legal und auch sicher und einhändig zu bedienen.

Auch wenn ich selber sehr gerne feststehende Messer verwende (z.B. unkaputtbar, gut sauber zu halten) gibt es aber doch auch ein paar Nachteile :
Da man das Messer heutzutage nicht mehr am Guertel o.A. tragen wird, ist es eben nicht einhaendig nutzbar, da man mit der anderen Hand die Scheide zum Ziehen bzw Einstecken festhalten muss.
Wenn man als Paddler das Messer als Sicherheitsmesser fuer Kenterungen u.A. verwenden will und es nicht offen fixiert am Koerper tragen will (bin ich Rambo ? :mrgreen:), muss man sich damit anfreunden, dass dann evtl anschliessend die Scheide weg ist, denn bei so etwas hat man selten eine 2.Hand frei.
Die Scheiden machen meist das Messer, gerade an UL-Massstaeben gemessen unnoetig schwer (bis ca 30 g), wodurch sie haeufig dann schwerer werden, als Taschenmesser mit aehnlicher Klinge.
Wenn man, wie ich das Messer eher nur zum Kochen, Verpackungen aufschneiden und Reps verwendet und entsprechend irgendwo im Rucksack verstaut hat, kann man sich natuerlich die org Scheide sparen und z.B. etwas Leichtes aus anderen Materialien machen, ich habe z.B. schon eine Scheide aus Hardstructure-Tyvek, die mit einem Gummiband fixiert wurde, verwendet

Mit den 12 cm waer ich vorsichtig, das stimmt zwar vom Gesetz her fuer D, aber als Reisemesser wuerde ich es deutlich kuerzer halten, in vielen Laendern haelt sich die oertliche Polizei an die Faustformel "mehr als eine Handbreit", entsprechend rate ich da eher zu max gut 8 cm.

Je nach dem ob man was Einfaches vom Klingen bzw dann eher Werkzeugstahl, will (da gibt es preiswert nette Sachen von Ka-bar, da habe ich z.B. das 30,6 g + 7,9 g und das 36,2 g + 8,2 g getestet) oder einen guten Messerstahl will (da ist das Boeker Para-1 45 g + 32,3 g (aber nicht mit Tyvek-Scheide) mein Lieblingsmesser).

Nach meiner Ansicht machen Griffschalen ein feststehendes Messer nur unnoetig schwerer, wenn man sich den Griff etwas dicker machen moechte, wuerde ich eher etwas Reepschnur drauf flechten, da man die eh fuer Reps meist bei haben will...

Weiteren Vorteil, den ich ohne Griffschalen sehe, ist, dass ich das Messer auch mal zur Desinfektion (nein nicht zum Luftroehrenschnitt , aber kann im Zusammenhang je nach dem, was man vorher damit angestellt hat, kann das Sinn machen, bevor man es wieder als Kochmesser verwendet).

Messer ist eh ein spezielles Thema, denn an UL-Definitionen gemessen (ich meine jetzt die "die leichtest moegliche Ausruestung, die die noetige Funktion erfuellt" brauchen die Meisten beim Wandern unterwegs kein richtiges Messer, es ist also meist ein Luxus-Ballast-Artikel :mrgreen:.

Wenn wir es mal realistisch sehen, ist bei Wanderungen, wenn man Tuetenfrass kocht, alles ueber 2 cm unnoetig, man braucht es eigentlich nur, um nach dem Re-Supply Verpackungen aufzuschlitzen, oder um mal Schnur, Verbands/Rep-Material zu schneiden, da wuerde auch ein scharf geschliffenes Bandstahlstueck, eine Rasierklinge o.A. reichen.
Wenn man anders kocht, um auch mal ein bisschen Gemuese, Kaese, Fleisch usw ins Essen zu Schnippeln, finde ich 5,5-6 cm voellig ausreichend. Entsprechend ist da mein Tip, wenn es ein Taschenmesser sein soll, das Ka-bar Mini Dozier 29,1 g ohne Clip/Pin, den verschraubten Pin kann man direkt runterwerfen, hat eh keine Funktion und dann ist der optische Einhand-Eindruck weg, gemessen am Preis netter Klingenstahl, ich habe die Farbwall zombie green genommen :mrgreen:.
Alles darueber ist imho beim Wandern eigentlich unnoetig, was nicht heisst, dass ich nicht auch haeufig mein Para statt des Mini Dozier bei haette...
Achja, wenn die Klinge beim Taschenmesser noch etwas laenger, durch offene Griffschalen besser sauber zu halten, mit halbwegs vernuenftigen Klingenstahl und das Messer dabei leicht bleiben soll, kann ich das Kershaw Fraxion 53 g ohne Clip empfehlen, fuer die Gesetzestreuen aber ungeeignet, da das Teil einen kleinen Flipper hat, mit dem man die Klinge extrem schnell ausklappt.


 

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vor 2 Stunden schrieb JamesRandi:

Es geht nicht darum, dass der Kabelbinder ein verschlossenes Behältnis ist, sondern dass das Messer so schlicht nicht einhändig zu öffnen ist.

Richtig, es geht darum ob das Messer in einem verschlossenen Behältnis ist oder nicht.

Wenn du einen Kabelbinder drum machst und du endest dann mit dem Gesicht auf dem Fußboden weil jemand den Kabelbinder übersehen hat als du deinen taktischen Folder aus dem Rucksack gezaubert hast weißt du was den Unterschied ausmacht.

Deshalb müssen Schusswaffen auch in verschlossenen Behältern transportiert werden obwohl sie nicht geladen sind / sein dürfen.

So vermeidet man Missverständnisse.

Bearbeitet von dennisdraussen
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Schusswaffen sind auch dann, wenn sie nicht schussbereit sind mindestens Anscheinswaffen. 

Wenn ich einen taktischen Folder im Flughafen, auf einem Konzert oder an sonstigen sensiblen Orten "aus dem Rucksack zaubere" kann es sicherlich zu Missverständnissen kommen. Auch dann, wenn es ein 42a-konformes Messer ist. Darum geht es hier aber überhaupt nicht. Es ging darum, wie ein Messer im Gepäck einigermaßen rechtssicher transportiert werden kann.

Wenn du der Meinung bist, ein Messer würde nicht gebraucht, oder ein kleineres auch taugt: bitteschön.

Und ich frage mich, ob du die Idee wirklich nicht verstehst, oder ob du sie schlicht nicht verstehen willst.

Bearbeitet von JamesRandi
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„Einigermaßen Rechtssicher“ oder Rechtssicher, darum geht’s.

wenn dich einer fragt wie schnell er in Deutschland innerorts fahren darf antwortest du dann 50 km/h oder zwischen 50 km/h und 70 km/h?

das ist der Unterschied zwischen Rechtssicher und „einigermaßen Rechtssicher“

wenn mir jemand eine ernsthafte Frage stellt gebe ich eine Antwort du meiner Meinung nach richtig ist und nicht „einigermaßen“ Richtig. Den Ermessensspielraum überlasse ich dann dem der es ausbaden muss.

Ich mag Einhandmesser ich fühle mich immer total bescheuert mit nem fixed am Gürtel, natürlich ist das irgendwie der kritisierte vorauseilende Gehorsam allerdings hab ich meine Einhandmesser viel zu oft noch in der Tasche gehabt an Orten wo ich es nicht dabeihaben sollte von daher bleiben die jetzt in der Schublade und ich habe mir ein paar Messer geschmiedet die meinen Ansprüchen genügen. Für ein 20€ Messer lohnt sich die ganze tipperei hier aber eigentlich eh nicht.

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vor 12 Stunden schrieb dennisdraussen:

Richtig, es geht darum ob das Messer in einem verschlossenen Behältnis ist oder nicht.

Wenn du einen Kabelbinder drum machst und du endest dann mit dem Gesicht auf dem Fußboden weil jemand den Kabelbinder übersehen hat als du deinen taktischen Folder aus dem Rucksack gezaubert hast weißt du was den Unterschied ausmacht.

Also meine Meinung zum Thema Recht und Ermessenspielraum und dass ich auch weiterhin meine Einhandmesser ohne Probleme benutzen werde, habe ich ja klar gemacht, inzwischen ist ja durch Feststellungsbescheide und Urteile deutllich klarer geworden, dass man als Wanderer mit Einhand-Messer im Rucksack nicht betroffen ist.

Aber wenn wir hier schon ueber Rechtsauslegung diskutieren, sieht das mit dem Kabelbinder eben so aus :
D
as Messer bleibt dassselbe, es ist ein Einhandmesser und dann bleibt hoechstens rechtlich zu bewerten, ob ein Kabelbinder, der ja, wenn er nicht z.B. durch ein Loch am Messer gezogen ist, sich mit etwas Kraft abstreifen laesst, ein verschlossenes Behaeltnis ist und da sagen klar die alten Auskuenfte des Innen-Ministeriums mit den Beispielen, was als verschlossenes Behaeltnis gilt, nein
(bitte selber durch den ganzen Kram via Messerforum wuehlen, das habe ich damals, als das vor einigen Jahren noch aktuell war, gemacht und muss es kein 2. Mal haben :mrgreen:)
Da sind wir also durchaus aehnlicher Meinung.

Was nun das Thema mit dem Gesicht auf dem Fussboden enden betrifft, wirst Du nicht auf dem Fussboden enden, wenn Du ein Einhandmesser statt eines Fixed im Trekking-Rucksack bei hast, aber es kann durchaus passieren, wenn Du auf die lustige Idee kommst, in einer Polizei oder Zollkontrolle ueberhaupt ein Messer rauszuholen.

 

vor 11 Stunden schrieb dennisdraussen:

„Einigermaßen Rechtssicher“ oder Rechtssicher, darum geht’s.

wenn dich einer fragt wie schnell er in Deutschland innerorts fahren darf antwortest du dann 50 km/h oder zwischen 50 km/h und 70 km/h?

das ist der Unterschied zwischen Rechtssicher und „einigermaßen Rechtssicher“

OT: Also wenn wir mal beim OT-Beispiel bleiben, ich weiss ja nicht, wo Du wohnst, aber in Koeln sind es je nach im Strasse innerhalb der Stadtgrenzen von Koeln 100, 80, 70, 50, 30 oder 6 km/h, die als max Geschwindigkeit angegeben sind, aber die darf man eben nicht einfach brettern, sondern muss ermessen (und das machen dann im Zweifelsfall, wenn etwas passiert, Polizei, Staatsanwalt, Anwaelte, Gutachter und Richter auch, nennt sich dann evtl "nicht angepasste Geschwindigkeit"), welche Geschwindigkeit angemessen ist (wenn Du z.B. auf einer 50er Strasse an einer besetzten Schulbushalte-Stelle mit 50 vorbei gefahren bist, waehrend sich da die Kids rumschubsen und Dir fliegt eins vor´s Auto, moechte ich lieber nicht den Richter erleben, wenn Du ihm erzaehlst, dass Du dort rechtssicher 50 fahren durftest.)
So ist das nun mal mit dem Ermessens-Spielraum und dem Unterschied zwischen Rechtssicher und „einigermaßen Rechtssicher" :mrgreen:

 

vor 11 Stunden schrieb dennisdraussen:

Ich mag Einhandmesser ich fühle mich immer total bescheuert mit nem fixed am Gürtel, natürlich ist das irgendwie der kritisierte vorauseilende Gehorsam allerdings hab ich meine Einhandmesser viel zu oft noch in der Tasche gehabt an Orten wo ich es nicht dabeihaben sollte von daher bleiben die jetzt in der Schublade und ich habe mir ein paar Messer geschmiedet die meinen Ansprüchen genügen.

Das ist genau das, was ich meine, Messer am Guertel, Messer in der Tasche, klar das mag Polizei und Zoll, da schoepfen sie gerne ihren Ermessens-Spielraum aus, ist halt so aehnlich, wie das Einhand-Messer im offenen Autotuerfach, wo derjenige nach der Polizei-Kontrolle voller Empoerung ist, wenn es einkassiert wird, da er es "doch da hat um sich bei einem Ueberschlag vom Sicherheitsgurt zu befreien" (weil ja bei einem Ueberschlag die Sachen, die griffbereit im offenen Autotuerfach liegen, da brav auf Benutzung warten :mrgreen:, da haette ich als Cop auch hoechstens ein mildes Grinsen).

Es geht halt immer wieder darum, welchen Eindruck Du erweckst, in welcher Situation Du das Messer wo bei hast, davon haengt u.A. ab, wie die Polizei / Zoll ihren Ermessens-Spielraum ausschoepft und wie bei einem evtl Prozess der Richter das bewertet.
Da haben z.B. die Cops auch ihre "Tricks", wie, wenn sie wollen, aus einem Nicht-Einhandmesser ein Einhandmesser wird, schon mal eine Durchsuchung mit den "Latex"-Handschuhen erlebt ?, die kleben foermlich an Messerklingen, da bekommst Du fast jedes Messer easy mit einer Hand auf...und zack, weg ist das Messer...

Umgekehrt mit einen Wanderrucksack mit kompletter Ausruestung, in dem mitten drin ein Einhand-Messer vergraben ist (was ja nicht zu den generell verbotenen Messern, wie z.B. Butterfly / Schnapp /"Tarn"-Messer gehoert), wirst Du in angemessener Umgebung (also nicht bei einer Demo, Hambi usw) mit ziemlicher Sicherheit in D keinen Aerger bekommen.

Mal ein weiteres Beispiel :
Bei grossen Festivals habe ich frueher als "Freizeitvergnuegen" als Motorrad-Security mitgearbeitet, natuerlich ergaben sich da deutliche Beruehrungspunkte mit den Cops, die logischerweise ausserhalb des Gelaendes im oeffentlichen Raum zustaendig waren und dort die Besucher und ihr Gepaeck gecheckt haben. Wenn da Gaeste Messer am Guertel oder in der Hosentasche hatten, wurde das natuerlich deutlich kritischer gesehen, als wenn die die in der Lebensmittelkiste vergraben haetten.
Wenn jemand da mit einem Fixed am Guertel auf dem Gelaende aufgetaucht waere, waere er von mir einmal aufgefordert worden, das sofort im Zelt wegzupacken, wenn nicht, waere er vom Gelaende geflogen, ungeachtet dessen, ob vom Gesetz her erlaubt.

 

vor 11 Stunden schrieb dennisdraussen:

Für ein 20€ Messer lohnt sich die ganze tipperei hier aber eigentlich eh nicht.

Darum geht es hier ja nicht, weder das Gesetz noch die Polizei (mit ihrem Ermessens-Spielraum) machen einen Unterschied zwischen einem 10 oder 1000 € Messer.

Um nochmal auf die Frage des TO zurueckzukommen...
 

Am 1.3.2019 um 13:16 schrieb Nautilus:

Da ich mein erstes Abenteuer im Ausland (Norwegen) plane und gerne mit dem Flieger nach Oslo anreisen möchte, würde ich gerne wissen, wie Ihr das mit einem Messer im Gepäck handhabt. 

Würde mein Aitor ATK Desert gerne mitführen. 

Ich rate Dir, das Teil zuhause zu lassen und ein geeignetteres Messer mitzunehmen.

Zum Einen werden von Polizei / Zoll "Pseudo"-Militaermesser kritischer, als zivil aussehende Messer, gesehen und da wird zur genaueren Abwaegung auch schon mal herangezogen, wie der Hersteller das Messer praesentiert und dessen Website sieht eher wie der Wunschkatalog fuer "Pseudo-Rambos" aus :mrgreen:, OT: zum Anderen gibt´s Du im weiteren Verlauf des Threads an, das Messer als Kochmesser benutzen zu wollen und da gibt es halt Messer, die besser zu reinigen sind (ohne durchbrochene Griffschalen) und ein etwas hoeherwertiger Messerstahl waere bei einem Kochmesser auch nicht schlecht...
Evtl waere da ein zivil aussehendes kleines Fixed die beste Loesung.

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vor 51 Minuten schrieb khyal:

ob ein Kabelbinder, der ja, wenn er nicht z.B. durch ein Loch am Messer gezogen ist, sich mit etwas Kraft abstreifen laesst, ein verschlossenes Behaeltnis ist 

Wenn jemand einhändig das so präparierte Messer öffnen kann bin ich überzeugt :D

Es geht nicht darum, dass der Kabelbinder ein verschlossenes Behältnis darstellt, sondern darum, dass das Messer in seiner Funktion kein Einhandmesser mehr ist. Es ist im Grunde dasselbe, wie wenn ich den Daumenpin entferne und deshalb zwei Hände benötige: es unterliegt nicht mehr dem Führungsverbot.
Das verhält sich bei Schusswaffen, wie gesagt, anders: diese unterliegen auch bei fehlender Funktion dem Führungsverbot, weil sie dann Anscheinswaffen sind. Ein (Einhand-)Messer, welches sich nicht einhändig öffnen lässt, darf jedoch geführt werden.

Die Diskussion hier zeigt, dass es wohl auch mit Polizisten im Zweifelsfall Stress gäbe - teleologisch sollte das Gesetz aber entsprechend ausgelegt werden.

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