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Ultraleicht Trekking

Artikel auf Zeit.de: Lasst die Städter wild im Umland campen!


Möhre

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Und auch beim Zelten sollte man sich Gedanken machen, wie man sowas überhaupt umsetzen kann. Wenn ich den Vorschlag in der Petition mit 5 Zelten lese muss ich schon etwas lachen. Das schreit wirklich nach dem stereotyp der Wochenendsgruppe, die am Lagerfeuer sitzt und sich lang in den Abend rein am Zeltplatz vergnügt.

Wenn man das mal mit dem Vorbild vergleicht (Quelle: https://www.schwedentipps.se/jedermannsrecht/ ) ist in Schweden wohl nur ein Zelt erlaubt. Und wenn man die Beschränkungen bzgl Feuer anschaut würde das in Deutschland wohl aufgrund der Waldbrandgefahr fast zu einem dauerhaften Feuerverbot führen. Und bei unserer doch recht begrenzten Fläche im Vergleich zu Schweden möchte man wohl doch nicht überall neue Feuerplätze haben. Damit wäre dann der Reiz für viele Leute schon wieder weg.

Zudem stellt sich die Frage, wie man mit derzeitigen Schutzgebieten umgehen soll. Rund 30% der Fläche in Deutschland sind ja in besonderer Weise geschützt. Wenn man zumindest die Landschaftsschutzgebiete rausnimmt fällt ein großer Teil des Landes schon weg, falls es weiter verboten bleibt wird das Jedermannsrecht eher zu einer Farce, da man dann schon so viel Nachforschungen anstellen muss, dass man quasi nicht mehr von einem spontanen Wildcampen reden kann.

 

Ich befürchte, dass wir auf absehbare Zeit uns weiter in einer rechtlichen Grauzone bewegen werden. Während 'wir' zumeist als Wanderer oder andere Sportler uns meist nur sehr kurz am Schlafplatz aufhalten (meist von Sonnenuntergang bis -aufgang), mit sehr geringen und leichten Gepäck unterwegs sind, kein Feuer oder künstliches Licht machen etc ist die Naturbelastung durch uns doch recht gering und nicht besonders anders als bei einer "Notübernachtung" ohne Zelt/Tarp. 

Mit einer Legalisierung würden dann wohl die Zeltgruppen, Monsterzelte für 4+ Leute etc kommen, die gleich eine ganz andere Umweltbelastung darstellen. Eine sinnvolle Unterscheidung im Gesetz dürfte da schlichtweg nicht möglich sein. Inwiefern Leute mit Tarp/Tarpzelt am zelten sind kann steht wohl im Ermessen der zuständigen Behörde und auch beim Zelten steht das Bußgeld zumindest noch im Ermessen der Behörde. Das ist zwar schwammig und ungewiss, könnte aber immerhin durch Konkretisierungen durch die Behörden zu einem für uns angenehmen Ergebnis führen.

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@hansichen Wobei Du schon selbst sehr gut einen hinreichend konkreten Rahmen definierst ;)

- keine Naturschutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete sind vermutlich wirklich 'ne schwierige Sache)
- nur ein Zelt maximal
- min-max Uhrzeiten
- nur eine Nacht
- keine Feuer

... ich würde dann noch absolutes Zeltverbot im Zusammenhang mit Fahrzeugen hinzufügen (genaue Definition vermutlich auch schwierig)

In dem Thread wurde aber sicherlich auch schon alles durchgekaut ...

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Am 10.6.2020 um 07:15 schrieb FlowerHiker:

In Schleswig Holstein erlebt man offenbar zur Zeit was passiert, wenn wir ein Jedermannrecht hätten. Sogar auf ausgewiesenen Trekkingplätzen schaffen es offenbar viele Leute nicht mal die Regeln einzuhalten:

 

Screenshot_20200610-071015~2.png

Ich bin nicht sicher, wo FlowerHiker das her hat....ist ein Zitat aus der SHZ (Tageszeitung) allerdings ohne diese Überschrift. 

Bezieht sich auf einen Hinweis auf erlaubte Ü Plätze in SH für Wanderer und Fahrradreisende in der freien Natur ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen, da sich die Plätze auf priv.Grund befinden und die Erlaubnis für 1 Ü des Eigentümers hier vorliegt. 

Seht mal auf www.wildes-sh.de

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Die Meldung ist von www.Wildes-SH.de 

Dort werden ja Regeln ähnlich dem schwedischen Jedermannrecht praktiziert/erlaubt. Diese stehen ja auch der Webseite und an den Plätzen. Daher ist es ja gerade erschreckend zu lesen, dass eine Vielzahl sich offenbar bewusst über diese Regeln hinwegsetzt und nun mit einer Einstellung des Projektes gedroht werden muss.

 

Bearbeitet von FlowerHiker
Ergänzung
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  • 3 Wochen später...

garten camping könnte eine kapitalisierte alternative zum jedermannsrecht (& zu wanderer/wasserwanderer/natur/basis plätzen) werden, womöglich mit vielen rechtlichen und sonst nervigen haken und ösen, über die ich noch nicht nachgedacht habe. hier erstmal ein praktischer link:

https://campspace.com/en

zufällig bin ich dann noch darauf gestossen, dass garden-camping zb und nicht zufällig im wildcamp-verbotsgesetz der region piemont von 2019 gesetzlich reguliert ist: https://www.laguida.it/2019/04/05/vietato-il-campeggio-libero-in-piemonte/

praktisch: https://www.gardensharing.it/

die im artikel erwähnte nachfolgende verordnung, die auf die besonderen bedürfnisse am berg eingehen (und biwakieren erlauben) müsse, finde ich leider nicht oder mein nicht-italienisch ist zu schlecht dafür.

dieser schöne überblick ist von mai 2020 und machte mir bezüglich des piemont erst mal einen blick lang hoffnung, ankündigung bei der zuständigen körperschaft, hm... : https://camminiditalia.org/2020/05/20/campeggio-e-bivacco-libero/

der allgemeine disclaimer "Definire “campeggio” la sosta notturna con tenda montata dal tramonto all’ alba non è del tutto corretto, meglio parlare di bivacco notturno. Quest’ultimo vi consentirà di “sfuggire” dalle più stringenti regole comunali sulle modalità di campeggio e da eventuali controlli della forestale (ora corpo dei carabinieri), che nel caso vi becchino, potrebbero essere molto più comprensivi." kommt mir irgendwie bekannt vor und funktioniert hierzulande bekanntermassen rechtlich nicht (aber praktisch in f mit der biwakier-regel und in der schweiz und aosta mit ü2500; jeweils mit ausnahmen).

irgendwie werden immer wieder wohnmobilplätze verwechselt mit den bedürfnissen "am berg" (dh allgemeiner, von autofreien fussgängers, paddlers, radfahrers), irgendwie air bnb für "draussen zuhause". auch erstaunlich teuer.

spannender find ich ja: wie kriegt man "wildes sh" in brandenburg (und anderswo) hin? wen spricht man an? wer guckt mal, dass die regeln eingehalten werden?

Bearbeitet von hans im glueck
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  • 3 Wochen später...
  • 3 Wochen später...
  • 8 Monate später...

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