Hallo, bin mir nicht sicher, wo die Frage genau hingehört. Ich probier's einfach mal hier. Ich werde demnächst den GR221 laufen und durchgehend wildcampen. Da ich alleine unterwegs bin, werde ich wohl nicht allzu viel Aufmerksamkeit erzeugen. Zudem wird natürlich alles so hinterlassen, wie ich es vorgefunden habe. Offiziell erlaubt ist das natürlich nicht, klar... Nun hört man ja immer mal wieder Geschichten, wo Leute tatsächlich Strafe zahlen mussten. Daher meine Frage: ist einem Foren-Mitglied sowas wirklich schonmal passiert (ganz generell, nicht nur GR221)? Oder blieb es dann doch bei einer Verwarnung? Musstet ihr euer Lager räumen etc. Ich frage hauptsächlich, weil ich abschätzen will, ob ich mein Lager generell so abgeschieden wie möglich errichten sollte oder ob es auch mal etwas exponierter sein kann, wenn man gerade ein schönes Fleckchen (jedoch nicht in der Nähe von Wohnungen oder so...) vorfindet.