Hallo Flo,
schade dass das Thema so früh von den Dogmatikern gekillt wurde und dass du dadurch vielleicht verunsichert wurdest. Einige Vor-Poster haben das wohl auch so gesehen.
Ich selbst besitze ein dem Copper Spur sehr ähnliches MSR Hubba NX, das ich Anfang 2015 als Nachfolger für mein nach Jahren zerschlissenes Hubba, an dem auch Reißverschlüsse kaputt waren, für maßvolle 250 Euro inkl. Groundsheet erworben habe. Das Copper Spur, das bei Globi in München aufgebaut ist, hatte ich in der engeren Wahl, mich aber dann wg. des Preises und dem auffälligen Orange doch lieber fürs grüne Hubba NX entschieden.
Warum ein Zelt nicht UL sein soll erschließt sich mir nicht. Wahrscheinlich bin ich zu undogmatisch. Nicht zu vergessen, dass es erst in den letzten Jahren Entwicklungen wie das Copper Spur gab, von denen ein Jardine ja noch nichts wissen konnte. Selbst mit meinem maximal 1280 g schweren (ohne Packsäcke, aber mit 8 Heringen und stabilem Groundsheet) Hubba NX komme ich übigens immer unter 5 Kg Basisgewicht. Im Sommer natürlich noch einiges weniger.
Gerade gibt es von MSR übrigens ein neues 1-Personen Leichtzelt – sehr ähnlich dem Hubba, aber mit kleinerer Apsis. Es spielt in der 950 Gramm-Klasse für um die 310,- Euro. Dafür gibt es aus Cuben aber immerhin schon …. ähhh, richtig, nix!
Es gibt natürlich auch noch leichter gute Zelte, z.B. das Telemark 1 Carbon von Nordisk, das mit nur 770 g reinhaut (komplett mit allem, versteht sich. War kürzlich noch für bescheidene 360,- Euro zu bekommen. Tipp: Zelt immer antizyklisch im Winter kaufen, jetzt ist es schon etwas spät). Das sind dann aber Tunnel bzw. Einbogen-Zelte, die dich bei der Aufstellung tarpmäßig limitieren und halt nicht freitragend.
Was sind nun die Freuden eines solchen freitragenden 1-Personen Zeltes, die uns das Bleigewicht von 1 kg vergessen lassen könnten?
- Es ist freistehend (kannst du spazieren tragen) und bei wenig Wind sind null Heringe erforderlich.
- Schnell auf- und abgebaut (in 5 Minuten)
- Vollschutz (wenn man will) und daher auch Campingplatz tauglich
- Zumindest das Hubba (die anderen meines Wissens aber auch) kann in drei Varianten genutzt werden
1 – Nur mit Regendach, (denglisch Fly) (720 g), bei hoch gerollter Apsis auch eine super Strandmuschel mit viel Aussicht (wir müssen ja mindestens 2-use haben)
2 – Nur das Innenzelt als Mückenschutz, herrliche Nächte unter dem Sternenhimmel (auch ca. 730 g)
3 – Als wirklich wetterfestes Zelt mit zusätzlichem Groundsheet (ca. 1280 g)
- Wenn man nur das Dach nutzt, passen sogar bequem zwei Personen unters Hubba, bleiben bei Regen schön trocken und können sich dabei sogar noch ein Menü kochen, ohne dass es dabei den UL-Folien-Windschutz wegpustet
- Kondensprobleme? Kennen Hubba und Co nicht, es ist 360 Grad belüftbar
- Durch das Dach kommt kein Tropfen Regen – weil: gespanntes Nylon, man kennt das schon bei Regenschirmen
- Es blattert wie Sau? Du bleibst gelassen im Zelt, während die anderen immer wieder das Dach nachspannen müssen.
- Bei unklarem Wetter wird das Dach im Sommer nur halb draufgespannt, und man kann es bei einsetzendem Regen in 30 Sekunden schließen - quasi eine vierte Aufstellvariante
- Der Innenraum ist für UL-Verhältnisse ein Lustschlösslein und auch für Luxuspüppchen der 2-m-Ausführung ausreichend. Auch einen Tag im Starkregen kann man gut aushalten und dabei sein Süppli im windstillen Vorzelt kochen.
- Der sog. „Stay-Dry“ Eingang im Hubba ist bei Regen, Nebel und Tau einfach königlich, weil er funzt und dir bei Ein- und Ausstieg nicht immer Wasser in den Kragen tropft! Nebeneffekt (Achtung, double-use!): wer sein Becherlein ans Ende der Regenrinne stellt, hat bei Niederschlag stets Nachschub an Frischwasser, ohne einen Finger krümmen zu müssen
Zelte haben in Deutschland allerdings den Grundsätzlichen Nachteil, dass sie fast Überalle verboten sind. Lediglich in Brandenburg darf man IMHO seit 2015 ausdrücklich als Wanderer oder Radfahrer für 1 Nacht in der freien Natur Zelten (nicht Wald, nicht Schutzgebiet).
Bevor die Tarp-Fraktion nun jubiliert: ich kenne ein Urteil des OLG Stuttgart, das besagt, dass eine mit einer Schnur zwischen 2 Bäumen gepannt Plane nicht zu beanstanden ist. Wird der Aufbau des Tarps allerdings wie von den Forums-Päpsten hier favorisiert mit Stöcken, Leinen und Heringen bewerkstelligt, so ist dies eine dem Zelt gleichzusetzende Konstruktion und natürlich auch verboten.
Das einzige was bleibt ist alse der von den hiesigen Päpsten auch abgelehnte Biwaksack. Mit dem darfst du in ganz Deutschland in Wald und Freier Natur liegen, sofern keine lokale Verordnung das Lagern und Rasten verbieten sollte.
Meistend bin ich daher mit meinem sehr geräumigen aus eVent bestehenden und wirklich robusten Rab Ridge Rider Unterwegs, den ich allen WÄRMSTENS empfehlen kann (Tipp: in England kaufen. dort ca. 199 Pfund plus ca. 8 Pfund Fracht, kein Zoll, da EU!). Die Päpste werden verächtlich schnauben, er wiegt mit 8 Häringen und einem Gestängebogen 910 Gramm. Und wißt ich was? Ich sch...e auf die Päpste, die aus dogmatischen Gründen darauf verzichten müssen an den wildesten Trocken und warm zu verweilen um ein paar lächerliche Gramm zu sparen.