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Ultraleicht Trekking

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Anzeigen von Inhalten mit der höchsten Reputation auf 17.08.2026 in Beiträge

  1. Hallo ihr Lieben, ich bin Ella und versuche jedes Jahr wenigstens eine Fernwanderung bzw Mehrtagestour zu schaffen. Das klappt leider nicht immer, umso sehr freue ich mich, dass ich dieses Jahr 10 Tage in Portugal unterwegs sein werde. Ich bin eine Woche durch das Wettersteingebirge gewandert, habe den Schluchtensteig im Schwarzwald bewältigt, bin den GR auf Mallorca gelaufen und war auch schon im Triglav-Nationalpark mehrere Tage mit Zelt unterwegs. Alpine Erfahrung bis auf 3000hm ist also vorhanden - Wohlführort sind 2000hm. Mit dabei habe ich meine Hündin Kiwi - ein kleiner Chihuahua-Terrier-Mix, die dieses Jahr ihren ersten 1000er bestiegen hat - ihre Kletterkünste würde ich bei einem Schwierigkeitsgrad von 3 verorten. Ich möchte mich weiter im UL Bereich ausstatten und suche für den Portugal-Trip im November ein UL 1P Zelt.
    3 Punkte
  2. Kurz zur Klarstellung: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe wie lang diese sein muss oder was diese umfassen muss. Der Hersteller kann also auch komplett darauf verzichten. Der Gesetzgeber gibt nur vor was diese formal enthalten muss, die Ausgestaltung ist komplett frei. Anders die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Diese gilt aber für den Händler, nicht den Hersteller. Problem hierbei ist, dass nach 12 Monaten die Beweislastumkehr greift, d.h. du müsstest dann beweisen das ein Materialfehler vorliegt, was eben nicht praktikabel ist. Die Realität sieht somit so aus, dass man 12 Monate lang problemlos reklamieren kann. Alles danach ist reine Kulanz.
    1 Punkt
  3. Ernsthaft? 😳 Ein fast 300 g schweres Tischchen im UL Forum? Und dann auch noch unter "Ausrüstung", nicht unter "schwerer als UL" 🙄
    1 Punkt
  4. Schöne Tour, die Greinebene ist wirklich beeindruckend undIch bin ungern Spassverderber, aber: Wie schon hier geschrieben, ist die Greina Hochebene ein Naturschutzgebiet und somit für Camping tabu. Mit (ungeplantem) Notbiwak in einer Gegend argumentieren, bei der die nächste Hütte bzw. die Grenze des Naturschutzgebiets über einen T2-Pfad in maximal einer Stunde erreichbar ist wird im Konfliktfall mit einer Behörde nicht greifen. Mit "ist mir nicht aufgefallen" kannst Du dich auch nicht herausreden, denn es stehen an allen Zugängen grosse Schilder mit dem Hinweis "Zelten verboten". Netterweise steht als erstes auf der von Dir velinkten Seite: "Plan ahead - Know the regulations and special concerns for the area you'll visit." Eventuell sollte man noch ergänzen, dass man sich an die Vorschriften auch halten soll.
    1 Punkt
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