Da ich selber Jurist bin (wenn auch in einem ganz anderen Rechtsgebiet), habe ich mir vor einiger Zeit mal die Mühe gemacht, mir für Regionen, in denen ich unterwegs bin, die geltenden Regelungen genauer anzuschauen. Da die Gesetzgebungskompetenz in Deutschland bei den Ländern liegt, ist die Rechtslage teilweise sehr unterschiedlich. In Brandenburg ist es etwa erlaubt (außerhalb von Naturschutzgebieten etc.) beim Wandern eine Nacht zu zelten. So heißt es in § 44 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes: