Hi, prinzipiell ist es in Deutschland letztendlich Kommunalrecht, das festlegt, ob, wann und wo der Hund angeleint sein muß oder nicht. Daher kannst du nie sicher sein, ob es nun gerade erlaubt ist...
Ich habe einen Laufhund, den anzuleinen schlichtweg nicht artgerecht ist. Wenn keine "Streßsituation" zu erwarten ist, läuft der Hund immer frei, egal wo. Dabei habe ich in den vergangenen fünf Jahren beim Wilcampen folgende Erfahrungen gemacht:
* Wenn der Hund nicht z.B. im Wald eigenständig Ausflüge unternimmt, sondern sich "im Einflußbereicht des Hundeführers" befindet, gibt es keine Probleme.
* Wenn du auf Feuer verzichtest und keinen Krach machst, gibt es keine Probleme.
* Wenn dein Hund nicht auf fremde Leute, die vielleicht vor Hunden Angst haben, zugeht, gibt es keine Probleme.
Im Harz und in der Rhön haben mich Ranger nach nettem Gespräch wilcampen lassen. Ob Fünen, Friesland, Ostfriesland, Salzburger Land, Fränkische Schweiz, Haßberge, Steigerwald, Frankenwald ... Zelt und Hund kennen dort keine Zeltplätze
Will sagen: Du kanst dich bewegen wie du willst - solange du dich entsprechend verhältst.