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Ultraleicht Trekking

geplantes Biwakieren - Intitiative für Zelten in den Alpen [auch A + D] [DAV]


Gast

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Gestern kleine Revolution auf der Mitgliederversammung des DAV Sektion Berlin: Zelten in den Alpen soll möglich werden (...langfristig).

Überraschend und sehr erfreulich hat die DAV Sektion Berlin gestern beschlossen, sich "nachdrücklich und auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass in der Umgebung der Sektionshütten [oder] im Tal Bereiche eingerichtet werden, in denen unter Beachtung von Leave No Trace [und unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln zur Pandemieprävention] von Bergsteigern und Bergwanderern von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (ggf. nach Voranmeldung) biwakiert werden darf". Wortmeldungen erfolgten nur Pro (und weitergehend); bei der Abstimmung gab es wenige Gegenstimmen und einige Enthaltungen. 

Nun ist das Thema komplex und der Rückweg zur Option von mehr Einfachheit vielfach problematisch. Z.B. sind alle sechs Berliner Hütten in Tirol (Österreich), wo nach dem Campinggesetz jenseits des Notbiwaks bußgeldbewehrte Diskretionszone ist; man wird also vielerlei Institutionen und Personen ansprechen müssen und das Thema auch auf die Dachverbandsebenen von DAV und oeAV bringen wollen. Je mehr Sektionen und andere Vereine oder Foren ähnliche Diskussionen und Initiativen beginnen, desto besser! (hier sind doch noch Mitglieder anderer Sektionen und Vereine - wollt Ihr das bei Euch nicht auch mal einbringen?)

Da es mit dem abstrakten Delegieren des Sich-Einsetzen-Sollens an einen Vereins-Vorstand nicht getan ist und damit der Beschluss kein Papiertiger bleibt, bedarf es weitergehender Überlegungen: wen spricht man wie an? Was sind die Hindernisse, die zu überwinden sind? Diese Konkretisierungen sollen nun alle Interessierten übernehmen...

Ich bin einer davon und ja nicht der einzige, der sich hier im Forum schon mal Gedanken in die Richtung gemacht hatte. Ich weiss leider nicht mehr, wer an der PN-Runde, die es letzten Sommer und Herbst hier im Forum schon mal gab, alles beteiligt war (weil PNs gelöscht) - meldet Euch doch mal (und wieder unabhängig von Mitgliedschaften).

Mich (rein subjektiv, schon zweiter Schritt vorm ersten :-)) interessiert zB gerade besonders, ob es hier jemand gibt, der oder die sich irgendwie auskennt mit den Behördenwegen in Österreich (konkrete Frage zB: wie kriegt man eine Campingplatz-Lizenz oder ist das so etwas anderes, dass es nur darum geht, am Begriff des Biwakierens zu schrauben?). Wie macht man LNT-Pädagogik erfolgreich? Usw. usw. 

Ich hoffe, es geht voran! (eine Graswurzelbewegung zum Einrennen offener Türen?). Eröffne mal einen langsamen Faden, der Weg ist das Ziel.

lg & berg frei!

OT: abgesehen von einer demo meine erste grössere versammlung unter pandemiebedingungen: draussen, aber unter einem dach (nämlich auf einer stadiontribüne). alle mit ffp2-maske, die allenfalls zum reden am mikro abgesetzt wurden. fürs mikro pro rednerIn 1 brutterbotbeutel zum drüberziehen. platzkarten wie im richtigen kino. - geht! [kam später & ging früher]

Bearbeitet von hans im glueck
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  • 2 Wochen später...

HALLO O OH sektion berlin usw! der dav (bundesweiter dachverband) hat sich ja in der zwischenzeit öffentlich beschwert, dass die hüttensaison schwierig werden könnte - leider ohne auf die idee von biwakplätzen gekommen zu sein. die sektion berlin hat umzug/wiedereröffnung der geschäftsstelle bewerkstelligt, aber eine e-mailadresse für biwakier-initiativen-interessierte noch nicht auf die reihe gekriegt [an mir liegts nicht, hüstel, muss mal anrufen] :-)

wie richtet man biwakplätze ein in tirol (da wo die 6 berliner hütten sind = ötztal und zillertal; hochjoch und brandenburger sind ungeeignet)? [rechtlich ohne gewähr, in österreich bin ich laie]

--> campinggesetz tirol

- § 2 = begriffsdefinitionen (campieren = alles verboten ausserhalb von campingplätzen und notbiwak

- § 5 Abs. 2 = mindestanforderungen an campingplatz: stand der technik und hygiene-erfordernisse

- §§ 12, 15 = zuständige behörden, wenn man eine fläche gefunden hat und eine planung steht

- § 3 Abs. 6 = durch eine verordnung können flächen vom campierverbot ausgenommen werden. eine allgemeine verordnung auf tiroler landesebene scheint nicht zu existieren (suchmaschine ergibt nix), aber diese fundstelle sieht so aus, als ob nach österreichischem recht die verordnung von der gemeindeverwaltung  erlassen werden kann:

"In Tirol ist es grundsätzlich verboten, außerhalb von Campingplätzen zu campieren. Als Campieren gilt das Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelte, Wohnwagen, Kraftfahrzeuge, Wohnmobile, Mobilheime und dergleichen im Rahmen des Tourismus.

Ausnahmen von diesem Verbot bestehen in Bezug auf

  • Grundflächen, für die durch Verordnung der Gemeinde eine befristete Ausnahme getroffen wurde,
  • Campingausflüge von Schulen, Jugendorganisationen etc. für einen kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraum und
  • Biwakieren im hochalpinen Gelände für einen kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraum.

Unter dem angeführten Biwakieren wird in der Regel die einmalige behelfsmäßige Übernachtung im alpinen Gelände anlässlich von Bergtouren verstanden, z.B. im Falle eines Schlechtwettereinbruchs bzw. bei Dunkelheit oder im Falle einer Verletzung. Biwakieren, das geplant ist und nicht aufgrund einer Notsituation erfolgt, ist verboten.

Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar."

quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/campen/Seite.3390007.html (rot von mir).

ergo: die gemeinde könnte also eine ausnahme für den öffnungszeitraum einer hütte beschliessen. alternativ müsste eine minimale infrastruktur her bzw. benutzbar sein und man meldet das ganze an als "campingplatz für wanderer und bergsteiger". damit ist der weg klar, wen z.b. die sektion berlin anzusprechen hätte (undoder andere vereine, gruppen, initiativen).

[haken für camping-plätze: flächenwidmungsplan, § 5 Abs. 1 - wie lange dauert die planfeststellung??]

(zusatz-check: was ist historisch an den hütten erlaubt? gibts da nicht vielleicht uralte regelungen, die in ihrer rechtlichen qualität gemeinde-verordnungen entsprechen? das waren doch nicht immer quasi-hotels?)

HALLO ULTF users, es ist also theoretisch einfach, selbst im pösen tirol wäre es denkbar, man müsste es nur ansprechen, weiterverbreiten, ansprechen...(thats what this fred is for, tirol nur exemplarisch, siehe polnische staatswälder). ergänzungen, ideen, whatever .. very welcome.

 

Bearbeitet von hans im glueck
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OT: die sektion eifel könnte wohl, will aber nicht (und verweist für trekking auf den eifelsteig):

"13.02.21 In den letzten Wochen sind wir einige Male dazu angesprochen worden, wie es sich denn mit dem Übernachten in einem Zelt in den Bergen verhält. Es wurde sogar der Wunsch geäußert*, dass der DAV hier bei den Hütten wegen Corona eine generelle Erlaubnis erwirkt.

Zu dem Thema hat sich der Hauptverband in München schon in der Vergangenheit mehrfach positioniert. In allen Fällen hat rund um die Hütten der Hüttenbesitzer/-pächter bzw. die Sektion dazu das letzte Wort. Sollte hier das Zelten/Biwakieren von diesen Parteien nicht gewünscht sein, so muss das akzeptiert werden. Und das wird in den meisten Fällen so sein!

Der Grund dafür sind die oft sehr negativen Erfahrungen in der Vergangenheit.

(...) In Deutschland gibt es wie z.B. in der Eifel, für solche "Zeltwanderungen" besonders präparierte Zeltplätze. Viele Steige wie z.B. der Eifelsteig bieten diesen Möglichkeiten. http://trekking-eifel.de/de/"

quelle: https://www.dav-eifel.de/verein/neuigkeiten/?id=402

gegenfragen: die sektion eifel betreibt die essener-rostocker hütte in ... tirol. Welche "oft sehr negativen Erfahrungen in der Vergangenheit" sind hier gemeint? Konkret wann und wo? Wann hat sich der Dachverband "in der Vergangenheit" wie positioniert? Welche "negativen Erfahrungen" wann und wo, konkret? Wer wird hier mit wem in einen Topf geworfen?

warum geht das freie biwakieren in den schweizer und in den französischen alpen sehr weitgehend, in italien an der gta und dort überall offensichtlich "ohne negative erfahrungen"?

LNT (einschl criticism) (aus dem wiki-beitrag kann man m.e. auch gut ersehen, was in d/a leider fehlt: man "unterstützt" naturschutz einerseits & ist andererseits am overtourism hier & da beteiligt, aber ein LNT educational program? ... mir unbekannt für d/a).

* statt "Wünsche äussern": Antrag stellen (...antragsfrist..., sonst: "Vermischtes", "Meinungsbild" usw.)

möglichkeiten also (in tirol)

a) "camping-platz" gründen anstossen (campinggesetz)

b) ausnahme-verordnung der gemeinde (campinggesetz, jeweils befristet)

c) sektion und hüttenpächter beschliessen und machen das (freie bergrechtstradition - ?)

dazu

d) der dachverbands-dav positioniert sich neu, versuchsweise (autonomie der sektionen)

e) "die öffentlichkeit" wünscht...

Bearbeitet von hans im glueck
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Eine Einschätzung dazu aus der Schweiz: Wenn die Pachtenden der Hütte damit einverstanden sind, steht dem kaum was im Wege. Jedoch: Es gibt z.B. Hütten, da hüpfen abends die Steinböcke herum. Gerüchte, wonach da hin und wieder ein Salzstreuer umkippen könnte, sind bösartig und frei erfunden. Logischerweise wird man da sein Zelt nicht aufstellen und sich grundsätzlich nicht neben der Hütte hinlegen dürfen. 

Dann ist die Betreuung einer solchen Hütte Knochenarbeit. Von früh bis spät malocht man überall, ständig muss man irgendwas vorbereiten, reinigen, kochen, was weiss ich. Kein Wunder bevorzugen diese Hüttenwarte Gäste, die sich ordentlich die Lampe füllen und eine bescheidene Gebühr für die Übernachtung im Massenlager hinblättern, damit sich die harte Arbeit wenigstens irgendwie lohnt. 

Natürlich muss man als Hüttenwart ständig das Gefühl vermitteln, man sei ein sehr zufriedener Mensch, auch wenn die Gäste strohdumm sind, sonst stellt sich die berühmt-berüchtigte Hüttenromantik nicht ein. Ständig wollen die Leute wissen, wie das Wetter wird, ob der Weg nach Wolkenkuckucksheim repariert wurde, ob es in der anderen Hütte jenes und selbes gibt etc.

Wenn da jemand daherkommt, der einfach sein Zelt aufstellen will, muss man sich darum auch noch kümmern. Es gibt immer Leute, die ihr Zelt da zum ersten Mal überhaupt aufstellen wollen, von LNT noch nie gehört haben und trotzdem unverschämte Erwartungen haben, wehe der Schaum auf dem Kaffee hält sich nicht wie bei Starbucks oder der Fernseher ist nicht 8K, man muss ja bekanntlich Championsleague schauen.

Es gibt in den Alpen Gebiete, die sehr sensibel sind. Auch in mässig spektakulären Wäldern wohnen z.B. Auerhähne etc. Es macht deshalb Sinn, neben einer Hütte zu übernachten, nur verstehe ich, wenn dies die Hüttenwarte nicht so toll finden.

Deshalb halt auch in den Alpen: Irgendwo im tiefen Wald, idealerweise am Ende einer nicht mehr genutzten Forststrasse, neben einer menschlichen Holzbeige, aber im Tal unten. Abends spät eintreffen, morgens ganz schnell weg. Dies erledigt auch die Frage nach mässig-UL Sturmbunkern, in tiefen Lagen ist es deutlich wärmer, weniger Wind.

Auch in den Alpen kann man lange Tage hinknallen. Wandert man z.B. 50 km am Tag kommt man sicher genügend oft im Tal vorbei. Leider ist übernachten in Alpentälern nicht einmal so spannend. Selbst im Engadin lärmt die Strasse die ganze Nacht.

Natürlich hat übernachten in der Höhe auch seinen Reiz, z.B. oberhalb der Baumgrenze, da sei es auch besser für das Getier und praktiziert mensch ultraorthodoxes LNT freut sich die Natur mehr als wenn irgendein Idiot seine Pfanne im Bergsee abwäscht und gleich noch ein fettes Feuer entfacht, wegen der Romantik und für Insta.

Nur sind geeignete Gaststätten in der Höhe kaum zu finden und man liegt halt auf dem Präsentier-Teller. Das mag ich gar nicht. Wenn dann noch ein grundsätzliches Verbot hinzu kommt, mag ich es ungefähr so gut, wie mit einem Hüttenwart zu diskutieren, ob ich nun irgendwo neben seiner Hütte übernachten dürfe. Ich wandere lange Strecken, mein Zeitbudget für das Herrichten meiner Glamping-Infrastruktur ist sehr beschränkt. 

In den mittlerweile gegen 200 Nächten seit 2018, die ich draussen verbracht habe, wurde ich noch nie von jemandem gestört. Trotzdem Hut ab vor deinem Einsatz.  

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