Zum Inhalt springen
Ultraleicht Trekking

Wander Schaf

Members
  • Gesamte Inhalte

    925
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    6

Alle erstellten Inhalte von Wander Schaf

  1. Joop. Ich sehe es auch nicht als Doppelmoral oder Scheinheiligkeit. Das setzte voraus, dass ich hier groß anmahnen würde, dass sich jemand nicht an die aktuellen Gesetze hielte, so täte, als würde ich mich auch streng daran halten und dann heimlich doch wild im Wald pennen. Wie gesagt, ich weiß, das man dies eigentlich nicht darf, mache es aber dennoch. Ich frage auch tatsächlich selten (eher nicht) im Vorfeld nach einer Erlaubnis (da dies leider kaum und wenn nur mit enormen Aufwand möglich ist), sondern errechtfertige sie, wenn ich erwischt werde. Klappt oder klappt nicht. Ich bin mir der Ambivalenz bewusst. Es macht mich weder zu einem schlechteren Menschen, noch zu einem besseren. Ich respektiere jedoch die Natur, sehe mich als Bestandteil dieser und verhalte mich nach meinen Möglichkeiten auch so (Lnt, Naturschutz berücksichtigen, auf Wildruhezonen und andere Schilder achten, Schutzhütten usw). Ich bewege mich in normaler Lautstärke, pfeife und führe auch Gespräche. Denn was wirkt eher nach einem bedrohlichen Jäger: das Lebewesen, das ganz leise schleicht oder was normale Laute von sich gibt. Wie schon erwähnt, sehe ich den administrativen, kontrollierenden, Müll entsorgenden Aufwand höher, wenn es free4all ist. Nicht weil dann Massen im Wald pennen, sondern weil vielleicht einige, die sich jetzt eher abgehalten sahen, dies dann machen und einige von denen dann Müll zurück lassen. Das kenne ich von anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Spots, die zugemüllt zurück gelassen werden, obwohl die Leute schon mit Autos hin fahren (mein damals 5 jähriger Sohn fand das so scheiße von den Menschen, dass wir gemeinsam noch mal hin sind und den Müll eingesammelt und 5 große Säcke damit gefüllt hatten. An der Mülldeponie wollte man uns erst abweisen - Realsatire)
  2. Ich habe da eine recht entspannte Ambiguitätstolleranz. Ich finde es gut so, wie es ist. Es gibt Gesetze (die auf den vorherigen Seiten genannt), die das mit Ausnahmen untersagen. Wer Pech hat, wird mit einer Ordnungswidrigkeit verwarnt. Mich bringt es dazu, mein Nachtlager gewissenhaft und so rücksichtsvoll wie es mir möglich erscheint, auszuwählen oder aber auch auf einen Campingplatz zu gehen. Wäre es nun für jeden Erlaubt, befürchte ich eher eine gewissenlosere Lagerwahl einiger mehr Menschen - ich will nicht einmal ausschließen, dass dies auch bei mir der Fall wäre- "denn warum an der Schutzhütte, wenn ich weiter im Wald ein schöneres Fleckchen finde" oder "warum auf den räudigen Campingplatz, wenn der Wald doch mehr Ruhe bietet". Andres ausgedrückt: jetzt überlege ich: muss ich im Wald pennen, oder kann ich besser wo anders unter kommen. Fiele das weg, dann ist sicher die Frage etwas verlagert auf "will ich im Wald pennen". Insofern sehe ich für mich einen (zu Recht) eingrenzenden Zweck in den aktuellen Gesetzen. Und andere hält es gänzlich ab dies überhaupt zu tun.
  3. Wäre dann ein 250er oder 350er Quilt nicht dann eine Überlegung wert?
  4. Ich wünsche mir back 2 topic.
  5. in Anlehnung an @bieber1' Empfehlung: https://www.decathlon.de/p/schlafsack-inlett-trekking-seide-weiß/_/R-p-323651?mc=8578334&c=BRAUN_BEIGE
  6. Nach einer Tour: direkt das Dingen in eine Wanne mit heißem Wasser und das Gröbste raus spülen. Dann noch mal aber mit Sagrotan Waschmittel durchwalken. Darin liegen lassen und immer mal wieder walken. Sobald Wasser kalt, noch mal ausspülen. Trocknen (Vorzugsweise in der Sonne auf dem Rasen).
  7. OT: Tatsache. Gestern ging es bei mir noch. Jetzt nur textlink dort.
  8. Meinst Du Tripod? Ich weiß nicht, ob du nun ein kleines oder ein großes suchst. Ich habe mir mal testweise dieses kleine bestellt, weil ich mal testen wollte, ob Filmen von Tourenimpressionen etwas für mich ist und zugleich etwas flexibles suchte, was ich um den Trekkingstock wickeln könnte https://a.aliexpress.com/_dZ5hofD
  9. Genau, wie du es beschrieben hast:) deshalb nicht pauschal "alle Wanderer" z.B. Wir meinen, wie ich das sehe, das gleiche:)
  10. In den oben verlinkten Gesetzen findet sich die jeweilige Definition des Landes (kaum Abweichungen untereinander), wie auch die Definition was die Gesetze schützen sollen.
  11. dürfen sie jedoch nicht pauschal. Aber hin und wieder eine Tafel mit einer Telefonnummer, an die man sich wenden kann, vielleicht auch einen vorgesehenen Ort mitgeteilt bekommt (somit kommt der Waldbesitzer auch gleichzeitig seinen anderen Pflichten nach), wäre schon ein feine Sache.
  12. Auszug Hessen: § 15 HWaldG – Betreten des Waldes, Reiten und Fahren (5) 1Jedes Betreten und jede Benutzung des Waldes, die über das nach Abs. 1 bis 4 zulässige Maß hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers. 2Einer Zustimmung bedürfen insbesondere [...] 3. das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften, [...] 7. das Rauchen im Wald. 1Die Zustimmung zu einer Nutzung nach Satz 1 zieht keine weitergehenden Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers über das nach § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes geschuldete Maß nach sich. Auszug Rheinland-Pfalz: § 22 Betreten, Reiten, Befahren (4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig: [...] 3. das Zelten im Wald, Auszug NRW: §3 (1) Verboten ist das [...] e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald, soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Auszug Schleswig-Holstein: § 17 Betreten des Waldes (2) Nicht gestattet sind [...] 3. sonstige Benutzungsarten des Waldes wie das Fahren, ausgenommen nach Absatz 1, das Abstellen von Fahrzeugen und Wohnwagen, das Zelten sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde auf Waldwegen sowie [...] es sei denn, dass hierfür eine Zustimmung der waldbesitzenden Person vorliegt. Auszug Baden-Württemberg: § 37 Betreten des Waldes (4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig [...] 2. das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald, [...] Auszug Niedersachsen: § 27 Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet. § 28 Weiter gehende Gestattungen 1. Die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden können die Benutzung ihrer Grundstücke über die Regelungen der §§ 23 bis 25, 26 Abs. 1 und des § 27 hinaus gestatten. 2. Eine Gestattung nach § 27 darf nur begrenzt auf wenige Tage und nur in Einzelfällen erteilt werden. Auszug Thüringen: § 6 Betreten des Waldes, sportliche Betätigung in Wäldern (6) Die Benutzung von Waldwegen durch Kraftfahrzeuge ist zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben gestattet. Motorsport im Wald ist grundsätzlich verboten. Innerhalb des Waldes sind insbesondere [...] 3. das Zelten, [...] 5. das Rad fahren, insbesondere das Mountainbiking, abseits fester Wege und Straßen nur mit Zustimmung des Waldbesitzers zulässig. Die Waldfunktionen und sonstigen Rechtsgüter sowie Belange des Naturschutzes dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auszug Sachsen: § 11 Betreten des Waldes (4) Andere Benutzungsarten wie das Fahren mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken oder Kutschen, das Zelten, das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen sowie das Aufstellen von Verkaufsständen im Wald sind nicht Teil des Betretensrechtes; sie bedürfen unbeschadet eventuell erforderlicher Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften der besonderen Erlaubnis des Waldbesitzers. Sie dürfen die Funktionen des Waldes (§ 1 Nr. 1) nicht beeinträchtigen. Leider gibt es keine rechtsgültige einheitliche Definition vom "Zelten". Ich denke statt eines Jedermannsrechts würde uns schon entgegenkommen, wenn es hierzu eine klare Abgrenzung geben würde. Denn auch die Aussagen in Bezug auf Biwakieren sind zwar verbreitet, aber nicht fundiert. Man könnte diese beiden Begriffe (obwohl sie eigentlich das gleiche meinen), gerade weil sie bereits in der Outdoor-Szene eine eigene Differenzierung gefunden haben, diese in eben dieser Definition auch gesetzlich fixieren, um den Ausslegungsspielraum etwas einzuschränken.
  13. Fakt ist: Zelten ist grundsätzlich (jur) verboten. genau. Wie schon erwähnt: Dort ist es, wie gesagt, grundsätzlich verboten. Jedoch mit der Befugnis des Besitzers für einen kurzen Zeitraum gestattet (und selbstverständlich unter Achtung aller vorhergehenden geltenden Bestimmungen, die zum Schutz und Erhalt des Waldes dienen). Interessant wären Bundesländer, in denen es tatsächlich auch für Privatwaldbesitzer nicht gestattet ist. Für eine übersichtliche Sammlung der für uns UL-Trekkies habe ich mich ja auch ausgesprochen Wenn ich die Zeit finde, erstelle ich mal einen Thread zur Übersicht dazu. Ich habe aber auch gerade das Gefühl, dass hier vielleicht einige Missverständnisse vorliegen. Deshalb mal kurz: 1. Das Bundeswaldgesetz überlässt es gänzlich den Ländern, in wie weit sie einschränken oder mit dem Begehungsrecht ausgleichen 2. Grundsätzlich ist es untersagt im Wald zu zelten. 3. Unter Umständen (in oben genannten Bundesländern) kann der Besitzer (, Forstamt usw) kurzzeitig eine Befugnis erteilen. 4. Es kann keine pauschale Befugnis eines Besitzers ausgesprochen werden, dass in seinem Wald jeder zu jeder Zeit zelten dürfe - sofern nicht anders im geltenden Landeswaldgesetz festgelegt (ist mir bisher nicht bekannt). (Ich schätze, dass wir hier vielleicht aneinander vorbei reden? )
  14. Ich weiß aktuell nur von Bundesländern in denen es wie bereits von mir geschildert gehandhabt wird (Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, NRW, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, BaWü, Sachsen, Thüringen, ...) Welche Bundesländer verbieten ausdrücklich das Zelten im eigenen Wald und auch das Erteilen einer Befugnis dies zu tun? Wäre interessant zu wissen (Berlin und Bremen könnte ich mir gut vorstellen ). Ich glaube es wäre tatsächlich mal sinnvoll, eine kleine Auflistung der Bundesländer mit aktuell geltendem Recht (mit Quellenlink) hier irgendwo im Forum zusammengefasst zu gliedern. Unter Umständen kann man sich bei seiner Reiseplanung (je nach dem wie akribisch man diese durchführt) mit dem jeweiligen Besitzer im Vorfeld in Verbindung setzen und sich eine Erlaubnis einholen. Es mag ja vielleicht manche geben, die sich lieber absichern möchten.
  15. Nun einen Haftungsausschluss für die bestehende Gefährdungshaftung, die als Grundbesitzer einhergeht wirst Du auch über einen Rechtsbeistand nicht erwirken können Wichtig ist, dass Du als Waldbesitzer den damit verbundenen Pflichten (auch zur Sicherung) nachgehst und im Haftpflichtfall grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann. Als Waldbesitzer würde ich das definitiv nur nach Absprache und Austausch von Personalien mit entsprechenden Regeln an vorgeben Orten erlauben. Das macht es etwas einfacher. Aber wer das nicht möchte, muss es ja auch nicht und beruft sich dann auf geltendes Recht. Ist doch legitim.
  16. Genau. Grundsätzlich ist es erlaubt jeden Wald zu begehen (und noch differenzierter aufgeführt - jetzt vereinfacht). Grundsätzlich ist es in keinem Wald gestattet zu Zelten. Grundsätzlich kann jeder Waldbesitzer jemandem gestatten im Wald zu zelten. (Btw: Grundsätzlich im jur. Sinne.)
  17. @dennisdraussen Ok, jetzt hast Du spezielle Situationen geschaffen, die bei jeder weiteren Argumentation in weitere kreierte Szenarien abzudriften droht und uns weiter vom Kern entfernen würden. Gehen wir mal von der reinen grundsätzlichen Gesetzeslage aus. Kyhal schrieb sehr überzeugt, dass es einfach schlichtweg illegal sei, selbst wenn der Eigentümer das gestatte. Dazu wüsste ich gerne, woher diese Auffassung kommt. Denn von Bundesland zu Bundesland gibt es Abweichungen. Ich gehe aber mal davon aus, dass diese dann auch im jeweiligen Waldgesetz explizit genannt werden. In Hessen z.B. darf der Eigentümer des Waldes das Zelten gestatten. Seine Pflichten, denen der Privatwaldbesitzer nachkommen muss, müssen natürlich dabei beachtet werden - das steht für mich z.B. auch nicht zur Frage.
  18. welche Infos (gerne einen Gesetzesauszug) hast Du darüber, dass man mit Absprache des Eigentümers und seiner Erlaubnis etwas illegales täte, wenn man auf dessen Grund und Boden eine Nacht verbringt?
  19. Ich denke, es sollte gesetzlich so bleiben wie es ist. In Schweden mag es vielleicht gut funktionieren (ich weiß allerdings nicht wie viel Aufwand betrieben wird, wie viele Kapazitäten es benötigt, um dennoch die Sauberkeit und Naturbelassenheit zu gewährleisten). Meine Befürchtung ist auch, dass dann Übernachtungen im Wald zunehmen werden (nicht aber nun eine Flut entsteht), auch dass sicher mehr Müll im Wald oder sonstigen Plätzen zurück bleibt, als sonst. Eben dies würde dann zu mehr Kontrolle und Reinigung führen, als es vermutlich jetzt schon der Fall ist. Ich hatte einmal eine Begegnung mit einem Förster vom hessischen Forst, der inkognito mit dem Downhillbike unterwegs war. Ich nächtigte an einer Schutzhütte auf einem Aussichtspunkt. Er begegnete mir morgens, als ich mein Lager gerade abgebaut hatte und wir kamen ins Gespräch (als interessierter Biker - da wusste ich nicht, dass er Forstbeamter war). Er fragte, was ich hier so mache, ob ich hier gepennt hätte, er war interessiert an meinem Equipment, ich beklagte mich über den Müll, der da lag und ich ihn in meine Mülltüte schmiss. Dann gab er sich zu erkennen und berichtete davon, dass er häufig mit Leuten zu tun habe, die dann in großen Rucksäcken ihren Fraß und Bier mit hoch schleppen würden, um dann hier einen schönen Abend zu verbringen - aber den Scheiß nicht mehr mit runter tragen würden. Ich fragte ihn dann auch mal direkt zum Thema im Wald pennen und wie er damit umgehe: er meinte, ja, erlaubt sei das nicht, aber so wie ich das täte, würde es ihn und seine Kollegen in der Regel nicht bocken, weil es ihnen wichtig sei, dass auf Brunftzeiten, Naturschutzgebiete usw Rücksicht genommen werde und man keine Spuren hinterlässt - ich sei ja auch nur für eine Nacht zur Durchreise an einem Fleck und nicht, um dort eine Woche ein Lager aufzuschlagen. Wenn er merke, dass Leute Rücksicht auf die Natur nehmen und sich ab Schilder im Wald halten (z.B. Ruhezone fürs Wild), sei das für ihn in Ordnung. Fand ich sehr nett, sehr nachvollziehbar und denke, dass das Verbot hier in dem Sinne schon anständig beachtet wird. Es erleichtert dem Förster auch die Arbeit: einen verdächtig wirkenden Personenkreis im Wald aufgrund des geltenden Verbotes zu verweisen ist einfacher, als wenn es ein Jedermannsrecht gäbe und die Leute einem etwas vorschwindeln, von wegen sie würden keine Spuren hinterlassen - denn solange sie da wären, gäbe es keine Handhabe. Aktuell kann der Förster auf sein Gespür hin ein Auge zu drücken, oder wenn er sich unsicher ist, den Weg hinaus zeigen. Finde ich momentan besser so.
  20. Ja, Dr. Bronners. Wenn es Minze ist, dann geht es zum Zähneputzen auch... doch ich fand den recht anhaltenden Geschmack von Kernseife nervig. Dann lieber 3g Zahnpasta einpacken. Fürs reine Waschen würde ich dann wohl auch eher auf andere Aromen umsteigen, als auf Minze - denn das kann schon mal etwas in Augen und an anderen empfindlichen Stellen brennen.
  21. Oder auch mal hier schauen: https://www.maskefuerdich.de/
  22. Sehr geil! ich will nicht wissen wie oft er rennen-Stop-im Kreis-hüpf machen darf:D da muss man es schon mögen fremdgesteuert zu sein aber interessante Sache allemal
  23. Wander Schaf

    Schnäppchen

    Die Links lassen sich bei mir nicht öffnen. Welche Angebote verbergen sich dahinter? Vielleicht geht's besser, wenn du die landing page oder den Anbieter schreibst.
  24. Oder dieser "Wandersimulator"
×
×
  • Neu erstellen...