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Ultraleicht Trekking

Krankenversicherung in Deutschland im unbezahlten Urlaub...


2Tall

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Ok, unser spezieller Fall hat sich wahrscheinlich geklärt, wenn auch nicht so wie gedacht oder erhofft...

Ich habe jetzt endlich jemanden von meiner privaten KV ans Telefon bekommen, der mir was ausrechnen konnte, und das ist leider auch sehr teuer! Bei der Beitragsberechnung der privaten KV wurde berücksichtigt, dass meine Frau zwar dann auch wie ich beihilfeberechtigt ist, wenn sie keine Einkünfte mehr hat (und sogar zu einem höheren Prozentsatz), aber es würde natürlich auch ihr Alter berücksichtigt, und dass sie bisher noch keine Beiträge in der privaten KV gezahlt hat und so auch keine Altersrückstellungen für sie gebildet wurden. Wir sind leider nicht mehr 20 Jahre jung, auch wenn wir uns eigentlich noch so fühlen :-| Die Krankenversicherung und die Knochen sprechen dagegen.

Kurz gesagt: Die private Krankenversicherung für meine Frau wäre trotz Beihilfe ähnlich teuer wie die freiwillige Versicherung bei der Gesetzlichen. Dann kann sie auch in der Gesetzlichen bleiben.

Mist, das wird ganz schön viel von unserem fürs Sabbatjahr gesparten Geld auffressen! :cry: Das hatte ich mir irgendwie anders vorgestellt.

Oder kennt jemand noch eine legale Möglichkeit, sodass meine Frau pflichtversichert in der Gesetzlichen KV bleibt und trotzdem reisen kann? (<--Naive Frage) Jetzt gerade würde ich mir wünschen, ich wäre selbst in der GKV und meine Frau könnte einfach über die Familienversicherung mit versichert sein im Sabbatjahr...

Danke auf jeden Fall an alle, die hier mit diskutieren, ihr habt mir geholfen. Ich halte euch auf dem Laufenden. Vielleicht können wir ja hier noch weitere Infos sammeln, dann haben alle was davon.

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vor 53 Minuten schrieb 2Tall:

Also nochmal zu dem Punkt: Meine Frau ist noch deutlich unter der magischen Altersgrenze von 55. Nach unserem Sabbatjahr wird sie wieder eine versicherungspflichtige Angestellte sein, dann kann sie doch zurück in die Gesetzliche Krankenkasse, oder? Und falls sie aus irgendeinem Grund nicht direkt wieder arbeiten kann, dann meldet sie sich bei der ARGE und bezieht Leistungen (sie hat genug Anwartszeit gearbeitet), und dann kommt sie doch auch zurück in die GKV.

Oder mache ich hier irgendwo einen Denkfehler? Falls ja, bitte klär mich auf, ich kenne mich in dem Dschungel nicht aus. Danke!

(Habe noch nicht geschafft, das per Telefon alles zuklären, kommt noch...)

In der Theorie sollte das klappen. In der Praxis weis ich nicht was da eventuell noch für Fallstricke liegen oder liegen können. Ich weis eben noch, dass die Beifreiuung während dem Studium "für das gesamte Studium galt und unwiederruflich war". Es hieß damals, dass die Befreiuung an einen "Anlass" gebunden ist. Von daher wäre auch ein "aufhören zu studieren, kurz arbeiten und wieder anfangen" nicht zielführend weil dann der alte Anlass wieder greift. So etwas könnte man ja auch bei euch reindichten. Arbeitslos ohne Leistungen -> befreit! In ein paar Jahren tritt warum auf einmal wieder der Fall ein und auf einmal fliegt man wieder raus. Das ist aber etwas Spekulatius.

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vor 5 Minuten schrieb 2Tall:

Oder kennt jemand noch eine legale Möglichkeit, sodass meine Frau pflichtversichert in der Gesetzlichen KV bleibt und trotzdem reisen kann? (<--Naive Frage)

Einen Deal mit einem Arbeitgeber in welcher Form auch immer... Überstunden und laaaaaaange abfeiern. Ist das legal? Würde erstmal sagen ja.

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vor 28 Minuten schrieb pielinen:

Es geht ja nicht um ein erschlichenes Arbeitslosengeld, sondern um den Status!

Du bist über das Amt nur krankenversichert, wenn du ALG von denen beziehst, ergo musst du für Termine zur Verfügung stehen. War bei mir damals so, als ich zur Überbrückung bis es tatsächlich los ging kurz gemeldet war. Daran wird sich nichts geändert haben.

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