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Ultraleicht Trekking

Endlich auch via BGH festgestellt, dass Wanderer in D im Wald mit waldtypschen Gefahren rechnen muessen...


khyal

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In D gibt es ja eigentlich die Wege-Sicherungspflicht d.h. war es so, dass, wenn jemand auf Glatteis im Winter auf einem Wanderweg auf die Nase fiel, er den Wanderverein, der den Weg betreut, verklagen konnte, weil sie nicht gestreut hatten.
Das hatte zur Folge, dass im Winter haeufig Risikostrekken gesperrt wurden.

Nun gibt es ein BGH-Urteil, was deutlich in eine andere Richtung weist, danach muss ein Wanderer im Wald mit waldtypischen Gefahren rechnen und ist in erster Linie selber fuer seine Sicherheit verantwortlich. Die Risiken, die ein Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehörten danach zum hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko.
Az.: VI ZR 357/21

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Nicht ganz korrekt, es gab schon ein Urteil von 2012 des BGH (Grundsatzentscheidung des BGH vom 02.10.2012 - VI ZR 311/11 wonach waldtypische Gefahren grundsätzlich keine Haftung des Waldbesitzers begründen.

Im hier vorliegenden Fall ging es darum, das der Unfall auf dem als Qualitätswanderweg ausgeschilderten Harzer Hexensteig ging und diese Kennzeichnung nach dem aktuellen Urteil auch keine über das Urteil von 2012 hinausgehenden Schadensersatzanspruch begründet. 

Von daher ist das Urteil eher eine Bestätigung und Präzisierung der bereits festgestellten Auffassung des BGH.

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Am 26.10.2023 um 19:56 schrieb waldradler:

Klingt in der Tat im Ergebnis richtig, sonst würde niemand mehr Wanderwege ausweisen... Aber das Urteil ist wohl noch nicht veröffentlicht, daher kann man sich schlecht eine Meinung dazu bilden.

Naja jahrelang galt ja klar diese Schadensersatzpflicht, deswegen gab/gibt es ja im Winter viele gesperrte Wege, wenn Wanderer den Grund nicht kannten, haben sie evtl da die Wanderung abgebrochen.

Da ja letztendlich das BGH Urteil die beiden Instanzen davor bestaetigt hat, kann man, wenn man sich naeher fuer die Begruendung interessiert, mal diese Urteile durchlesen.

btw gab es vor ein paar Jahren auch noch ein Urteil in der 2.Instanz zu einem Waldparker, der trotz Verbotsschildern in den Wald gefahren ist, um dort spazieren zu gehen und der hinterher vom Waldbesitzer Schadensersatz fuer eine Beule im Auto durch einen abgefallenen Ast haben wollte.
In der ersten Instanz bekam er sogar recht, aber in der 2.Instanz wurde das Urteil kassiert und die Begruendung war sehr klar (las sich damals so, als ob der Richter den Autofahrer fragen wollte, ob er noch alle stramm haette :mrgreen:)
 

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