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Ultraleicht Trekking

Artikel: Kerstin erfror kurz vor dem Gipfel des Großglockners : Wann werden schlechte Entscheidungen zum Verbrechen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 5.2.2026 um 12:09 schrieb Gibbon:

- Die rechtliche Komponente, zu der schon @khyal und @icefreak was gesagt haben: War mir nicht bekannt, dass ich, wenn ich ne Wandertour für meine Freunde oder meinem Ü80 Vater aussuche, direkt rechtlich verantwortlich für meine Mitwanderer bin. Gut das @Lolaine auf das Thema hingewiesen hat. Da werde ich in Zukunft Touren dann vielleicht etwas konservativer aussuchen.

Tja, jetzt ist ja das Urteil da 5 Monate auf Bewährung, meine, wegen fahrlässiger Tötung

Geschrieben
Am 21.2.2026 um 10:29 schrieb khyal:

Tja, jetzt ist ja das Urteil da 5 Monate auf Bewährung, meine, wegen fahrlässiger Tötung

Erschreckend fand ich im Zuge des Gerichtsverfahrens die Aussage der Ex-Freundin, die von ihm ebenfalls am Großglockner mitten in der Nacht zurückgelassen wurde. Das hat dann doch einen etwas seltsamen Beigeschmack...

Geschrieben

Wie fast immer geht es hier nicht um die vordergründige Aktion der Bergüberschreitung sondern um eine narzisstische Selbstinzinierung.
Diese ist nun strafrechtlich relevant geworden.

Tod durch Unterlassung.

Man schaut ja auch nicht jemandem im Schwimmbad beim Ertrinken zu.

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb pielinen:

narzisstische Selbstinzinierung

Wobei da immer 2 dazugehören, einer der es macht und einer der es mitmacht. Man muss auch seine eigenen Fähigkeiten selbst einschätzen.  Wenn man aus dem ganzen was lernt dann das.

Ich finde "Urteil da 5 Monate auf Bewährung, meine, wegen fahrlässiger Tötung" passt recht gut.

Geschrieben

Letztendlich zählt doch vor allem das Ergebnis

Eine orthodoxe Entscheidung hätte ebenfalls  im Tod der Begleiterin enden können und gegebenfalls auch in seinem.

Hätte er seine Begleiterin aber durch sein Handeln gerettet, wäre er vielleicht als Held gefeiert worden.

Ich bin eigentlich kein Freund des faktischen Führerprinzips.

Gibt es ja im deutschen Recht auch nicht.

Das bedeutet das, wenn du mehr Erfahrung hast als der andere, riskiert du im Zweifel im Gefängnis zu landen.

Obwohl der andere dich nicht als Führer bezahlt und vielleicht auch gar nicht respektiert.

Und andererseits, ist der andere doch genau verantwortlich sich über Route, Tour und Wetter zu informieren und entscheidet doch selbst. Mitzugehen oder nicht.

Oder auch darüber, umzukehren 

 

 

 

Geschrieben
Am 26.2.2026 um 09:07 schrieb ultraleichtflo:

Das bedeutet das, wenn du mehr Erfahrung hast als der andere, riskiert du im Zweifel im Gefängnis zu landen.

Obwohl der andere dich nicht als Führer bezahlt und vielleicht auch gar nicht respektiert.

Und andererseits, ist der andere doch genau verantwortlich sich über Route, Tour und Wetter zu informieren und entscheidet doch selbst. Mitzugehen oder nicht.

Oder auch darüber, umzukehren 


Mit irgendwelchen Einschätzungen, Verurteilungen des Angeklagten tue ich mich schwer, da ich
a) nicht auf der Tour dabei war und
b) Menschen in extremen Stress-Situationen sehr unterschiedlich handlungsfähig bzw "logische" Entscheidungen treffen..

Ich habe schon häufiger Surfer, Segler aus Seenot gerettet, manchmal auch in Zusammenarbeit mit anderen Booten, meine Erfahrung ist dabei, wenn es eng wird, die Betreffenden aus ihrer Sicht in Todesangst geraten, treffen sie keine logischen Entscheidungen mehr, Manches, was sie dann entscheiden und für die beste Entscheidung für alle halten, ist rel hirnrissig bzw eher eine Gefährdung für alle.

Umgekehrt habe ich es auch schon erlebt, daß der beste Schwimmer bei einer auf Grund gelaufenen Yacht das Boot verlassen und mit "Taxidiensten" von mir Schlepphilfe geholt hat, hätte er das nicht getan, hätte es ziemlich sicher die Yacht zerlegt mit entsprechender Gefährdung der anderen Segler.

Wenn jemand einen Bergführer oder Skipper bei einer vernünftigen Firma bucht, gibt er einen Teil der Verantwortung für seine Gesundheit ab und hat sozusagen die entsprechende Risikoeinschätzung mitgebucht und damit evtl auch ein nein, wenn er er z.B. bei einer hochalpinen Tour mit Trailrunner an kommt, oder beim Segeln tagsüber Alk im Kopf hat.
Da kann es natürlich auch sein, daß ein Bergführer, da als Unfallursache in der Statistik ungeeignettes Schuhwerk ganz vorne steht, generell keine Wanderer auf Bergtouren mitnimmt, die Trailrunner an haben...er hat nun mal die offizielle und bezahlte Verantwortung.

Bei einer Tour mit Freunden sieht es halt anders aus...

z.B. ich hatte immer Schwierigkeiten mit dem Wet Re-Entry in WW, bei einem Soca-Treffen bot nun ein erfahrener WW-Packraft-Trainer einen Umsont-Crashkurs (ohne geschäftliche Interessen) darin an, an dem Tag war für solche Spielchen eigentlich durch zu hohen Pegel ein geringes Restrisiko, daß, wenn der Re-Entry nicht klappt, wir evtl ein Stück den Fluß runtergespült werden und evtl trotz Trockenanzug, WW-Weste, Helm vielleicht im Felskontakt verletzt würden.
Wir 2 Teilnehmer haben klar gesagt, das Restrisiko ist sehr gering, auch nicht höher, als wenn wir statt dessen an dem Tag paddeln würden, wir gehen das ein.
Wenn nun der Worst Case eingetreten wäre, hätte ich auf keinen Fall gewollt, daß dann der Trainer dafür einen vor Gericht drauf kriegt (wahrscheinlich war er sich gar nicht des rechtlichen Risikos bewußt, da er aus NZ kam).
OT: btw wenn man die Tricks kennt, ist das nicht so schwierig mit dem Wet Re-Entry..

Umgekehrt gehe ich ja häufig mit Anderen (Wildwasser)paddeln, dabei wäre es rel leicht, u.A. durch Forumseinträge, Berichte von 3., mir nachzuweisen, daß ich fast immer der Erfahrenste bin.
Natürlich mache ich eine Risikoeinschätzung und dazu gehört auch, daß ich bei entsprechenden Pegeln keinen Newbie mitpaddeln lasse, daß ich je nach Tour auf bestimmter Ausrüstung bestehe, aber die Mitpaddler sind andererseits (meist) keine Kinder / Jugendliche, sondern Erwachsene, mit denen ich in Vorbereitung der Touren eine sehr klare Risikoabsprache mache (ein Restrisiko gibt es immer, auch für mich) und letztendlich, wenn nicht von mir ein Veto kommt, sie entscheiden, ob sie mitpaddeln.
Da gibt es dann immer für mich, im Gegensatz zu den Anderen, ein rechtliches Restrisiko, falls etwas passiert.

Oder z.B. früher beim GL-Fliegen, da haben mich häufiger Newbies in der Seilbahn gefragt, ob sie sich an mich dranhängen dürfen, da sie noch nicht sicher einschätzen könnten, ob sichere Bedingungen für den Start sind, wo bei Soaren evtl Leerotoren o.A. sind, die man besser umfliegen sollte usw
Habe ich immer zugestimmt, wobei ich mir zu der Zeit des rechtlichen Risikos nicht bewußt war.
Für die war es auf jeden Fall sicherer, als wenn ich abgelehnt hätte, aber wenn etwas passiert wäre, wäre ich vermutlich dran gewesen, da es z.B. aufgrund meiner weitergehenden Scheine leicht gewesen wäre, mir ne Garantenstellung nachzuweisen...

Ich finde eine Rechtssprechung, die zu solchen Ergebnissen führt, rel hirnrissig...

Vielleicht wäre es gut, mal einen Thread aufzumachen, in dem wir versuchen, die rechtlichen Risiken mal etwas zu sammeln bzw einzugrenzen, durch Verweise auf entsprechende Urteile bzw deren Begründungen und was wir da sonst noch sammeln könnten

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