berghutze Geschrieben 4. Februar 2021 Teilen Geschrieben 4. Februar 2021 Bin auf der Homepage von Icebreaker auf Folgendes gestoßen: https://www.icebreaker.com/de-de/customer-service/service-terms-returns.html?selectLocale=true "Lebenslange Socken-Garantie Bei icebreaker sind wir stolz auf die Qualität unserer Socken und garantieren 100% Zufriedenheit mit Ihrem Kauf. Wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht vollständig mit Ihren Socken zufrieden sind, erhalten Sie von uns eine Rückerstattung. Bitte besuchen Sie Ihren ursprünglichen Verkaufspunkt, Ihre Rückerstattung zu erhalten (ein Kaufnachweis ist für die Rückerstattung erforderlich)." Hat dazu irgendjemand Erfahrungen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jäger Geschrieben 4. Februar 2021 Teilen Geschrieben 4. Februar 2021 vor einer Stunde schrieb berghutze: Hat dazu irgendjemand Erfahrungen? Zu den Socken von Icebreaker kann ich nichts sagen, aber die Qualität der Produkte von Icebreaker scheint stark nachgelassen zu haben. Gibt zahlreiche Berichte im Internet über den schnellen Verschleiß der Sachen. Mein Icebreaker Shirt war nach einem Urlaub auch schon mit Löchern übersäht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lampenschirm Geschrieben 4. Februar 2021 Teilen Geschrieben 4. Februar 2021 hab 2 Icebreaker Shirts mit insgesamt ca. 800-1000km drauf. Die sind mir leider zwischen die Schnallen von Bauchgurt und Gürtel geraten, da gibts jetzt Löcher. Ansonsten sind die aber einwandfrei. Dafür hab ich ein paar dünne Linerhandschuhe von denen, die nach recht kurzer Zeit an den Fingerkuppen fast durch sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
khyal Geschrieben 4. Februar 2021 Teilen Geschrieben 4. Februar 2021 Betreffend der Garantie muss das natuerlich rechtlich kein Laden machen, es sei denn, sie haben da die Garantie von Icebreaker aushaengen o.A. Dann ist es eine zugesicherte Eigenschaft, ansonst hast Du gegenueber einem Laden halt Ansprueche aus dem Gewaehrleistungsrecht, was aber evtl ein Hersteller auf dessen Seite an Garantien bietet, ist freies Vertragsrecht und erstmal nur eine Sache zwischen Dir und dem Hersteller. Bei so etwas wie TAR, Exped, Leatherman usw wird natuerlich ein Laden auch Garantiefaelle abwickeln, den Arbeitsaufwand & Portokosten dafuer muss er halt aus der Verkaufsspanne des Produktes decken.(Entsprechend beliebt sind natuerlich die Kandidaten, die den Kram bei irgendeinem Billigkistenschieber im Internet kaufen und sich dann aufregen, wenn sie im Garantiefall aus Bequemlichkeit zum lokalen Laden gehen und der nicht so besonders motiviert ist, fuer den Kistenschieber die Kosten und Arbeit zu uebernehmen) Bei Socken ist nun das Problem, dass sich da evtl Garantie-Abwicklungen nicht aus der Verkaufsspanne decken lassen, entsprechend wuerde ich vermuten, dass sich dann viele Haendler nicht eine Marke antun, wo sie selbst nach etlichen Jahren noch evtl eine Garantie-Abwicklung durchfuehren muessen. Ich kann bei Socken eh am Ehesten Falke TK2 bzw wenn kalt, TK1 empfehlen, sind fast unzerstoerbar, trocknen ziemlich schnell und moderater Preis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bieber1 Geschrieben 4. Februar 2021 Teilen Geschrieben 4. Februar 2021 Erstes Problem , Der Beleg muss sorgfältig aufbewahrt werden . Hat man den richtigen gefunden , ist nichts mehr drauf zu lesen . Man muss also alle wichtigen Rechnungen Kopieren ,oder einscannen . Das ist ein " Kaufanreitz " , ob das real klappt muss sich erst herrausstellen. Magic reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
berghutze Geschrieben 4. Februar 2021 Autor Teilen Geschrieben 4. Februar 2021 (bearbeitet) vor 30 Minuten schrieb khyal: Betreffend der Garantie muss das natuerlich rechtlich kein Laden machen, es sei denn, sie haben da die Garantie von Icebreaker aushaengen o.A. Dann ist es eine zugesicherte Eigenschaft, ansonst hast Du gegenueber einem Laden halt Ansprueche aus dem Gewaehrleistungsrecht, was aber evtl ein Hersteller auf dessen Seite an Garantien bietet, ist freies Vertragsrecht und erstmal nur eine Sache zwischen Dir und dem Hersteller. Meines Erachtens ist das eine Garantie (§ 443 BGB), in diesem Fall eine Herstellergarantie, die demgegenüber gilt, der sie gegeben hat (also Icebreaker). Daher finde ich es etwas merkwürdig, dass Icebreaker bezüglich der Durchsetzung auf den Händler verweist (demgegenüber, da stimme ich zu, das gesetzliche Gewährleistungsrecht gilt). Dies ist auch der Hintergrund für meine Frage, ob jemand schon Erfahrungen damit hat. Mir klingt das nach einer Marketingmasche. Allerdings nach einer nachvollziehbaren - bei den Darn Tough Socken vergisst ja auch selten jemand, die Herstellergarantie zu erwähnen... Bearbeitet 4. Februar 2021 von berghutze Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 4. Februar 2021 Teilen Geschrieben 4. Februar 2021 (bearbeitet) vor 26 Minuten schrieb berghutze: Meines Erachtens ist das eine Garantie (§ 443 BGB), in diesem Fall eine Herstellergarantie, die demgegenüber gilt, der sie gegeben hat (also Icebreaker). Daher finde ich es etwas merkwürdig, dass Icebreaker bezüglich der Durchsetzung auf den Händler verweist (demgegenüber, da stimme ich zu, das gesetzliche Gewährleistungsrecht gilt). Eine Garantie ist in erster Linie für den Hersteller rechtlich bindend. Dazu gab es auch bereits gerichtliche Entscheidungen - wie beispielsweise vom OLG Frankfurt 2009: http://www.it-rechtsinfo.de/olg-frankfurt-eine-beworbene-garantie-ist-fuer-den-haendler-bindend/ Zudem ist es so, dass der Hersteller selbst den Garantiefall auch abwickeln muss. Dazu mehr hier: https://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115,3#:~:text=Wenn es um die Gewährleistung,Lieferant zu der Reklamation sagt. Natürlich kann es trotz der gesetzlichen Regelung auch Absprachen zwischen dem Hersteller und dem Händler geben, die besagen, dass der Händler den Garantiefall abwickeln muss. Eine solche Absprache gibt es beispielsweise bei Nemo, die die Händler lizensieren und damit auch den Arbeitsaufwand der Garantieabwicklung abgeben. Trotzdem gilt, sollte sich der Händler weigern, hier das Gesetz und der Hersteller muss einspringen. Der Hersteller muss dann wiederum auf Vertragsverletzung beim Händler prüfen. Kurz gesagt: Wenn es sich um einen Garantiefall handelt, wirst du mit Sicherheit auch ein paar neue Socken bekommen, da sich kein Händler für 20€ so einen nachträglichen Aufwand antun würde und sich nicht mit vertraglich-rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen will. Amen. Bearbeitet 4. Februar 2021 von Tzunami Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
khyal Geschrieben 4. Februar 2021 Teilen Geschrieben 4. Februar 2021 vor 12 Minuten schrieb Tzunami: Wenn es sich um einen Garantiefall handelt, wirst du mit Sicherheit auch ein paar neue Socken bekommen, da sich kein Händler für 20€ so einen nachträglichen Aufwand antun würde Das verstehe ich nicht, denn in genau diesem Fall hat ja der Haendler den Aufwand, dass er das gegenueber dem Lieferanten geltend machen muss, ueberpruefen, ob er die Gutschrift bekommen hat usw Warum soll sich ein Haendler das antun, es gibt gute andere Sockenmarken, die gut halten, die gerne gekauft werden. Das ist halt genauso, wie bei guten Haendlern Marken rausgekegelt werden, wo sehr viele Rekla/Gewaehrleistungs-Faelle auftreten in Kombination damit, dass der Hersteller auf die Reklafaelle sehr kundenunfreundlich reagiert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.