Imho:
Touristische Übernachtung? Ja, denn die Reise ist nicht dienstlich.
Fällt unter Beherbergungsverbot? Nein, da Dich niemand beherbergt.
Kannst Du dafür belangt werden? Ja, abhängig vom Ort, da alle nicht notwendigen Reisen zu unterlassen sind. Du musst also nachweisen, daß die Reise notwendig und nicht vermeidbar war. Zusätzlich wär ein Verstoß gegen örtliche, nächtliche Ausgangssperren denkbar.