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Ultraleicht Trekking

MSR PocketRocket Deluxe wählerisch beim Gas?


RogerDerBuschmann

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Hallo zusammen,

vor kurzem habe ich mir die MSR PocketRocket Deluxe (wegen des gegenüber der non-Deluxe breiteren Brennerkopfs) zugelegt. Außerdem habe ich noch von Coleman die grauen Ventilkartuschen (85% Butan, 15% Propan) herumliegen, die ich an meinem guten aber schweren Schlauchkocher von Epigas seit Jahren erfolgreich benutzt habe. Schon beim Testen des MSR Kochers mit den Colemans Zuhause erforderte es viel Geduld und Spielen mit dem Kochregler, um den Kocher zu zünden. Nachdem er einmal lief, funktionierte er gut. Am Wochenende hatte ich ihn auf einer Tour mit Overnighter dabei und war trotz vieler Versuche nicht in der Lage, den Kocher zu zünden. Maximal ein kleines, blaues Flämmchen, das nach ein paar Sekunden wieder erlosch. Die Außentemperatur mag bei etwa 8°C gelegen haben und ja, die Kartusche war zwar nicht mehr randvoll aber auch nicht leer. Das Plätschern des Flüssiggases beim Schütteln ist deutlich zu hören.

MSR empfiehlt für seine Kocher sein hauseigenes Gas. Ist die PocketRocket wählerisch, was das Gasgemisch betrifft, insbesondere bei Gas mit einem vergleichsweise geringen Propananteil? Was sind eure Erfahrungen mit dem Kocher?

Grüße

Roger

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Ist natuerlich bei 8° Temp auch das Spielchen expandierendes Gas kuehlt, dadurch innere Kartuschen-Temp noch geringer, da wird es allmaehlich eng mit Butan, das wird dann nicht mehr gasfoermig, das Propan stroemt aus, wenn es verbrannt ist, tut sich bwei einem Aufschraubkocher je nach Temp nix mehr, da hilft alles Schuetteln des noch in der Kartusche vorhandenen fluessigen Butan nix.

Ein Therma was bei derartigen Temps bzw etwas drunter mit allen Aufschraubkochern auftreten kann, deswegen empfehle ich, wenn der User auch bei niedrigeren Temps unterwegs ist, einen Schlauchkocher mit Generator (ohne kommt es zu Stichflammen) der Pinnacle 4 Seasons hat sich da bei Vielen sehr bewaehrt, anzuenden mit Kartusche normal, bei Betrieb > 10 Grad so lassen, bei Winterbetrieb nach 1 min Kartusche umdrehen, das geringfuegig schwerere Butan stroemt durch den Schlauch fluessig bis zum Generator, wird dort aufgeheizt zu Gas...

Dazu kann man das Ganze bei leerer werdenden Kartuschen noch unter dem Thema Dampfdruck betrachten, der Dampfdruck von Propan ist um ein Mehrfaches hoeher als der von Butan (z.B. 8,4 gegen 2,1 bar bei 20 Grad, der Unterschied wird mit niedrigerer Temp noch groesser, d.h. wenn die Kartusche leerer wird, hat man bei Butanresten einen deutlich geringeren Druck als bei gleich schweren Propanresten, was dann dazu fuehren kann, dass der Kocher nicht mehr vernuenftig laeuft.

Ich wuerde, wenn es denn unbedingt bei nem Aufschraubkocher bleiben soll, den Kocher mit einer neuen, vollen Kartusche bei Zimmertemp = 20° testen, treten dann noch Probleme auf, reklamieren bzw falls man easy dran kommt, versuchsweise Duese wechseln...
Tritt es dann nicht auf, fuer tiefere Temps nen Pinnacle oder leichten Multifuel kaufen...

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Der Pocketrocket ist doch ein Qualitätsprodukt. Dass dieser Zuhause bei angenommener Zimmertemperatur nur schwer zu entzünden ist, darf nicht sein und bedeutet vermutlich: Kartusche leer (wurde ausgeschlossen), undichte Verbindung zwischen Kocher und Kartusche, Kartuschenventil defekt oder Kocher defekt.

Ein Abkühlen des Gases fällt doch beim Entzündungsvorgang noch nicht ins Gewicht und da der Brenner läuft, wenn er einmal an ist, kann es ja in diesem Fall erstmal nichts mit der Gasmischung zu tun haben. 

Allerdings gibt es hier natürlich Mischungen für unterschiedliche Temperaturbereiche.  Das Primus Sommergas z.B. ist ab 15 °C aufwärts empfohlen.

Ich nutze idR das Primus Powergas und hatte damit auch mit einem Billokocher wie dem BRS 3000 bis knapp über Null keine Probleme. Mit dem Soto Windmaster dementsprechend erst Recht nicht. Warum soll der TO einen wesentlich schwereren und voluminöseren Schlauchkocher mitnehmen, wenn er mit der richtigen Gasmischung auch problemlos mit einem kleinen, leichten Aufschraubkocher kochen kann? 

Ich würde es wohl mit einer anderen Kartusche versuchen und falls das auch nicht klappt, den Kocher retournieren.

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Das hört sich imho nach einem defekten Kocher an. Ich benutze den Pocket Rocket 2 (ohne deluxe). Der funktioniert selbst bei 0° mit Gaskartuschen die möglichst viel Butan enthalten noch gut. Gibt natürlich effektiveres. Bei normalen Temperaturen läuft er auch mit billigem Gas. Da würde ich nicht lange rummachen und reklamieren, MSR bzw. CascadeDesigns ist da sehr kulant, nach meiner Erfahrung.

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Ich habe jetzt eine Kreuzprobe durchgeführt. Die teilweise gefüllte, vom MSR verschmähte Kartusche funktioniert an meinem alten Epigas-Schlauchkocher tadellos. Umgekehrt arbeitet zwar die PocketRocket mit einer frischen Kartusche desselben Typs, allerdings eher schlecht als recht. Ich denke, das Problem liegt am Kocher. Ich werde vom Händler einen Umtausch verlangen, zumal die 14 Tagefrist seit der Lieferung noch nicht abgelaufen ist.

Der steinalte Epigaskocher (noch Made in England), der mit einer Vorheizschlaufe am Brennerkopf ausgestattet ist, funktioniert mit den grauen Colemankartuschen sogar bei leichten Minusgraden! Leider ist er frickelig aufzubauen und mit 348g alles andere als ein Leichtgewicht!

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Na dann ist doch alles klar...

Ich wuerde im Anschreiben alternativ zum direkten Umtausch gegen einen Fehlerfreien, fuer den Fall dass dies nicht moeglich sei, einen Widerruf reinsetzen. Dann bist Du auf der sicheren Seite fuer eeine schnelle Abwicklung. 

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  • 3 Monate später...
vor 15 Minuten schrieb khyal:

Warum Hersteller, da haette sich doch der Haendler, bei dem Du gekauft hast, drum kuemmern muessen ?

Ich habe das defekte Teil an den Händler geschickt und dieser wiederum an den Hersteller. Erst als der Hersteller den Defekt anerkannt hat, bekam ich vom Händler einen neuen Kocher. Fand ich nicht wirklich kundenfreundlich, da ich die Zeit jedoch mit meinem Xboil überbrücken konnte, habe ich darauf verzichtet, Druck zu machen. 

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vor 11 Minuten schrieb Biker2Hiker:

Richtig so!

Ist ja jetzt eh abgegessen, da der Austausch via Hersteller gelaufen ist, aber bei Ware, die man selber in einem Umfang gebraucht hat, die ueber das hinaus geht, was man auch bei einem Besuch im Laden haette pruefen koennen, ist man bei Widerruf auf die Kulanz des Haendlers angewiesen, auch bei defekten Teilen ist ein direkter Umtausch gegen etwas Neues oder cash dann nur via Kulanz moeglich, da der Haendler ja meist nicht voraus weiss, ob de Hersteller bzw Importeur repariert oder austauscht und wenn der Hersteller das gebrauchte Kundenteil repariert, haette ja sonst der Haendler bei direktem Austausch oder Umtausch anschliessend ein gebrauchtes Teil rumstehen, was er nicht mehr normal verkaufen kann.

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vor 13 Minuten schrieb khyal:

aber bei Ware, die man selber in einem Umfang gebraucht hat, die ueber das hinaus geht, was man auch bei einem Besuch im Laden haette pruefen koennen, ist man bei Widerruf auf die Kulanz des Haendlers angewiesen, auch bei defekten Teilen ist ein direkter Umtausch gegen etwas Neues oder cash dann nur via Kulanz moeglich

Austausch eines defekten Teils ist meines Wissens nach keine Kulanz, sondern ein Rechtsanspruch gegenüber dem Verkäufer (Sachmängelhaftung). Der Kaufvertrag verleiht das Recht auf Lieferung einer mängelfreien Sache.

Es handelt sich dabei nicht um einen Widerruf (Rückabwicklung des Geschäfts).

Bearbeitet von Biker2Hiker
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vor 1 Stunde schrieb Biker2Hiker:

Austausch eines defekten Teils ist meines Wissens nach keine Kulanz, sondern ein Rechtsanspruch gegenüber dem Verkäufer (Sachmängelhaftung). Der Kaufvertrag verleiht das Recht auf Lieferung einer mängelfreien Sache.

Es handelt sich dabei nicht um einen Widerruf (Rückabwicklung des Geschäfts).

Noe, das ist falsch.


Mal im Weiteren stark vereinfacht ausgedrueckt, wenn man mal die entsprechenden § des BGB, die Rechte beim Versandkauf und die Moeglichkeiten, die die AGB dem Haendler bieten, zusammen fasst, sieht es bei Reklas bzw Gewaehjrleistung so aus...

Der Kaeufer hat in D das Recht auf Lieferung von fehlerfreier Ware, ist die Ware nicht fehlerfrei bei Uebergabe an den Kunden, hat der Kunde das Anrecht darauf, dass der Haendler nach seiner Wahl (ja ich weiss, dass Manche denken wegen dem § im BGB haette der Kunde die Wahl, aber wenn man AGB usw einbezieht dreht sich das Wahlrecht um) die defekte Ware nachbessert, gegen ein fehlerfreies Exemplar austauscht oder den Kauf rueckabwickelt, falls beide damit einverstanden sind, kommt auch eine Minderung (also Teilrueckerstattung des Kaufpreises) in Betracht.

Da der Kunde nur schwer im Moment der Uebergabe kontrollieren kann, ob die Ware bei Uebergabe fehlerfrei ist, hat er die 2 Jahre Gewaehrleistungsfrist Zeit, zu reklamieren (wobei er unmittelbar nachdem er Kenntnis von einem Mangel hat, das reklamieren muss), das wird haeufiger missverstanden, als eine Art Garantie, dasss die Ware fehlerfrei bleibt, dem ist aber nicht so, es geht immer um die Maengelfreiheit im Moment der Uebergabe.

Da nun natuerlich leicht Meinungsdifferenzen zwischen Haeendler und Kunde auftreten koennen, ob die Ware bei Uebergabe schon den Fehler hatte, gibt es die Beweislast(umkehr).
Im 1. Jahr ab Kauf wird erstmal davon ausgegangen, dass wenn ein Mangel auftritt, dieser schon bei Uebergabe bestanden hat, womit der Haendler in der Pflicht ist s.o. Ist der Haendler anderer Meinung, muss er einen entsprechenden Nachweis fuehren z.B. durch Begutachtung von einer 3.Seite.
Im 2.Jahr dreht sich die Beweislast um, da muss der Kunde den Nachweis fuehren, dass der Mangel schon bei Kauf bestand.

Den Widerruf eines Versandkaufs kann man durchfuehren, wenn es weniger als 14 Tage her ist, dass man die Ware bekommen hat, dies geht rechtlich nur bei ungebrauchter Ware (ist ja irgendwie logisch, ein Widerruf kostet den Haendler bei groesseren Outdoor-Artikel eh schon ca 30 € - Hinversandkosten, komplette Bestellabwicklung, Verpacken, Verpackungsmaterial, Zahlungsueberpruefung, Rechnungserstellung, Stornorechnung, Zahlungsrueckerstattung, ueberpruefen der Ware auf Vollstaendigkeit & ungebraucht, wieder Einlagerung der Ware - da kommen auch wenn die meisten Kunden im Outdoorbereich gut vorher ueberlegen, was sie haben wollen und deswegen die Stornoquote deutlich niedriger ist als in vielen anderen Bereichen, trotzdem auch bei einem kleinen Onlinehaendler im Jahr Kosten im 4-5stelligen Bereich zusammen, die er logischerweise ueber die Preise auf alle Kunden umlegen muss) wuerde er jetzt noch gebrauchte ware gegen Neuware umtauschen, ohne diese kostenfrei vom Importeur zu erhalten, wuerde er noch zusaetzlich fettes Minus machen.

Deswegen bei Maengeln an der empfangenen Ware zuerst checken - befinde ich mich noch in der 14 Tagesfrist und ist die Ware noch ungebraucht - dann kann ich mir ueberlegen, gerade wenn ich eh am Lebsten das Produkt nicht nochmal maengelfrei haben moechte, dass ich eben den Kauf widerrufe und dabei nur den Haendler darauf hinweise, dass die Ware eben halt die beschriebenen Maengel aufweist, dann muss der Haendler spaetestens 14 Tage, nachdem die Ware bei ihm zurueck ist, das Geld inkl Hinversandkosten zurueck zahlen.
Noch kurz zum Thema ungebraucht, der Kunde hat das Recht die Ware im selben Umfang zu pruuefen, wie er es im Laden machen koennte, also wenn man Verpackungen kreuz und quer aufreisst, Label abreisst usw oder gar ne Nacht in dem Schlafsack pennt, ein Zelt draussen aufbaut, dass es dreckig wird, die Heringe verkratzen, oder es beim Aubau drinnen "verstaubt", geht das ueber die Grenzen hinaus...

Habe ich das Produkt schon gebraucht, bleibt mir nur die Rekla bzw Gewaehrleistungsrecht, Naeheres s.o.

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vor 24 Minuten schrieb Biker2Hiker:

Der Kunde hat die Wahl, wie ein Mangel beseitigt wird. Dieses Recht kann nicht eingeschränkt werden, auch nicht durch AGB.

https://www.it-recht-kanzlei.de/rechte-kaeufer-gewaehrleistungsfall.html#:~:text=Mängelrechte des Käufers findet sich,anteilige Kaufpreiserstattung (Minderung)

Noe, das ist falsch.... nur weil ein Anwalt im Internet Bullshit schreibt bzw er halt seine Schutzpakete an Anbieter verkaufen will, wird die Rechtssprechung nicht gekippt...
denk z.B. nur mal an BGB 439 (4) :"(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung.....verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist."

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