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Krankenversicherung in Deutschland im unbezahlten Urlaub...


2Tall

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THEMA KRANKENVERSICHERUNG :cry:

Liebe Mods: Falls das Thema eurer Meinung nach nicht in "Tourvorbereitung" gehört, dann bitte gnädig sein und passend verschieben ok? Für uns gehört dieses leidige Thema leider zur Vorbereitung...

Eigentlich wären wir ja im Sabbatjahr fast das ganze Jahr im Ausland, dann hätte die Auslands-KV gereicht, das hatten wir schonmal und war ganz einfach. Jetzt kann es wegen Corona sein, dass wir viel Zeit in Deutschland verbringen, und nun ist die Situation mit der KV komplizierter und wir haben nicht so die Ahnung davon...

Meine Frau wird ihren Job kündigen. Ich bin Beamter und bekomme noch angespartes Geld gezahlt.

Wenn nun meine Frau in der gesetzlichen KV bleibt, müssen wir für sie Beiträge zahlen, die sich an unserem gemeinsamen Einkommen orientieren, oder? Das wird eher teuer...

Wenn meine Frau über mich privat mitversichert wird, wird das auch nicht billig, und am Ende bekommt sie Probleme, wenn sie wieder zurück will in die gesetzliche, oder? Hat sie irgendwie das Recht bzw. die Möglichkeit, einfach wieder in die gesetzliche zu wechseln nach dem Jahr?

Was für Möglichkeiten gibt es noch? Wer kann uns einen guten Tipp geben? Bei wem kann man sich neutral Rat holen? (Die Versicherer beraten leider nach meiner Erfahrung so, dass sie selbst am besten wegkommen...)

Danke im Voraus!

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Meldet sich deine Frau denn arbeitslos? Falls nein hat sie ja kein Einkommen und dementsprechend würde sie ja auch nur den Mindestbeitrag zur GKV zahlen. Zumindest wenn ihr nicht verheiratet wärt. Zählt da euer gemeinsames (also dein) Einkommen? Spannend! (edit: grade nachgelesen: ja ist so) Wenn sie sich arbeitslos meldet ist sie ja weiterhin versicherungspflichtig.

Wenn sie über dich mit versichert wird. Bist Du nicht zumindest zum Teil beheilfeberechtigt? Zumindest für den Weg, dass sie sich über dich privat versichert müsste dein Versicherungsvertreter Bescheid wissen. Der will euch ja was verkaufen und zuminest die Leute von der Debeka wissen meistens ganz gut Bescheid was so etwas angeht. Schließlich besteht da ja auch eine große Möglichkeit der Falschberatung und das kann für ihn teuer werden. Ich bin mir aber gar nicht sicher ob sie sich so einfach aus der Versicherungspflicht in der GKV rausziehen kann.

 

Bei der TK wären es übrigens maximal gut 400 € pro Monat

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/ehegatteneinstufung-beitragsberechnung-einkommen-voraussetzungen-2006844

 

Edit: Zum Thema zurück in die GKV. Ab 55 wird es richtig schwierig bis unmöglich. Davor geht es meines wissens nach sobald sie wieder versicherungspflichtig wird. Das ist sie als "normale" angestellt. Wobei ich da nicht weis was passiert wenn sie direkt wieder mit soviel Gehalt einsteigt, dass sie nicht versicherungspflichtig ist (gut 50.000 €).

Bearbeitet von RaGe
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wenn sie arbeitslos gemeldet wäre, wäre sie über sie Agentur versichert. Allerdings ist es schwierig, sich in so einer Situation arbeitslos zu melden, da man dann ja verpflichtet ist, schnellstmöglich wieder Arbeit zu finden und bereit sein muss, jederzeit eine Stelle anzutreten, und das ist bei euch ja nicht Sinn der Sache

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@Blitzer Nein, verschieben geht nicht, da sind die für mich zuständigen Behörden sehr unflexibel. Und wir brauchen die Auszeit auch jetzt bald mal, wir müssen mal raus.

@lampenschirm Ich habe irgendwo gelesen, dass es einen Unterschied gibt zwischen "arbeitslos melden", das kann man immer, und "arbeitssichend melden", dann muss man zur Verfügung stehen und kann nicht auf Reisen gehen.

@RaGe Mit gut 50000€ wieder einsteigen :lol: Der war gut, so viel verdient sie niemals! Davon kann sie nur träumen als kleine Angestellte in unserem tollen Gesundheitssystem. Ich verdiene übrigens auch nicht viel. Danke trotzdem für den Hinweis! Wir können uns das Sabbatjahr nur leisten, weil wir einen unaufwendigen Lebensstil haben und viel sparen, darum ist das Thema mit der KV ja auch so wichtig, wir haben nicht sehr viel Geld.

Du schrobst:

Zitat

Wenn sie sich arbeitslos meldet ist sie ja weiterhin versicherungspflichtig.

Stimmt das so? Das wäre gut, denn dann zählt wohl mein Einkommen nicht, und sie muss nur den Mindestbeitrag für die GKV zahlen. Ich fürchte aber, sie zählt als "freiwillig" versichert, weil sie ja keine Leistungen beziehen wird, denn sie meldet sich ja ab, um zu reisen. Ist sie dann aber "freiwillig" in der GKV, dann kommt die Info aus deinem Link zum Tragen, und es zählt mein Einkommen mit. Dann kommt es darauf an, wie das eingerechnet wird, nur zu 50% oder ganz, und wovon: Steuerbescheid, brutto, netto...?

Tja, sie könnte sich wohl privat versichern und wäre wohl auch beihilfeberechtigt, aber selbst für 30% Privatversicherung muss man durch die Gesundheitsprüfung... Wir sind zwar noch nicht 55, aber...

Danke nochmal! Alle weiteren Hinweise sind willkommen. Ich werde wohl mal einen Telefonmarathon mit Versicherungen usw. in Angriff nehmen. Oder wisst ihr eine Stelle, wo man alle diese Fragen auf einen Schlag klären kann?

Bearbeitet von 2Tall
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vor 16 Stunden schrieb 2Tall:

und am Ende bekommt sie Probleme, wenn sie wieder zurück will in die gesetzliche, oder

Achtung, Laienkommentar: Einmal aus der GKV raus und in die PKV rein geht, aber nicht mehr zurück. Wir haben da ein paar Siutationen im Freundes- und Verwandtenkreis und die sind alle sehr schwierig. Ich würde mich an einen Versicherungsberater und/oder den Verbraucherschutz wenden da beide dich unabhängig beraten können.

Das Y-Kollektiv hat vor kurzem eine Reportage über Schulpflicht veröffentlich (https://www.youtube.com/watch?v=1sxdxJBnmLc). Interssant könnte die Familie sein die sich aus Deutschland abmeldet um auf Reisen zu gehen, vielleicht ist da dort ja ein Kommentar dabei der für dich interessant ist?

 

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vor 9 Minuten schrieb Nando:

Einmal aus der GKV raus und in die PKV rein geht, aber nicht mehr zurück.

was für ein quatsch!

spätestens wenn du arbeiten gehst und unter der freigrenze verdienst, oder dich arbeitslos meldest bist du zwangsversichert in der gkv. da wirst du in die gkv zurückgezwungen, die pkv wird ohne kündigungsfristen aufgelöst. 1 tag arbeitslos, oder ein tag angestellt reicht. gilt auch für hartz4.

wer wirklich ordentliche info will setzt sich mit nem profi zusammen und legt die karten auf den tisch für ne ordentliche beratung. versicherungsmakler ist das zauberwort in der branche, aber auch so mancher vertreter hat das drauf was tatsächlich momentan aktuell gilt.

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Nach meinem Stand (ich habe es jetzt aktuell nicht gegoogelt aber als ich selber vor drei Jahren endlich in die GKV konnte) sind Arbeitnehmer (unter irgendwas bei 50.000 €) und ALG I (Harz 4) bezieher versicherungspflichtig und müssen daher in die GKV. ALG II bezieher sind mach meinem Wissenstand nicht versicherungspflichtig. Das kann man aber ganz gut googeln: "versicherungsplichtig", "sozialversicherungspflichtig".

Die schweren Fälle von der PKV sind meines wissens nach die, die in der PKV sind und nicht so einfach versicherungspflichtig werden können. Zum Beispiel jemand der angestellt ist, zuviel verdient und sich befreien lassen hat damit er in die "günstige" PKV kann. Diese Entscheidung ist "unwiederuflich" solange er sich nur freiwillig versichern kann. Er muss also z.B. sein Gehalt deutlich reduzieren und weiter angestellt sein damt er versicherungsplichtig wird. Oder jemand ist selbstständig und hat sich befreien lassen. Selbstständige sind nicht versicherungsfplichtig können freiwillig in der GKV sein oder sich befreien lassen (s.o.) um in die PKV zu gehen. Problem: Gehalt reduzieren bringt nix da man auch dann nicht versicherungsfplichtig wird. Aufhören und Harz 4 bringt auch nix (s.o.). Auch sehr garstig: Im Studium kann man sich auch befreien lassen damit mal über die Eltern in der PKV oder über die Beihilfe versichert sein kann. Problem: Mit Wegfall des Kindergeldes (25) fällt auch die Beihilfe weg. Kein Wechsel in die GKV möglich. Auch wenn man zwischenzeitlich mal viel arbeitet und versicherungspflichtig wird fällt man danach zurück in die PKV. Nach dem Studium kurz Harz 4? Bleiben in der PKV! Nach dem Studium 1 Tag sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Wilkommen zurück in der GKV. Edit: Eventuell hat sich mit Harz 4 und GKV etwas geändert. Das hier war etwa Ende 2017 so.

Bei euch wäre es eben die Variante wenn deine Frau danach nicht wieder versicherungsfplichtig würde. Zuviel Gehalt (das hast Du ausgeschlossen) oder vielleicht zu wenig arbeiten so, dass sie nicht versicherungsplichtig wird. Ob man das ALG I nutzen kann um zurück in die GKV zu wechseln weis ich nicht. Bei uns war der Debeka-Vertreter sehr gut informiert was die ganze Sache anging.

Was die Berechnung ihrer Beiträge angeht. Frag doch mal bei ihrer GKV an. Da hätte ich wenig bedenken. Die können sie ja nicht rausschmeißen und müssten euch auch zurück nehmen.

 

Bearbeitet von RaGe
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Ich glaube, es geht darum, dass meine Frau gar keine Leistungen beziehen wird, weil ja nicht arbeitssuchend gemeldet und eben auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend... Und wenn keine Leistungen, dann keine Versicherungspflicht in der GKV... Aber du hast Recht, ich muss die Tage mal telefonieren: GKV, Private KV, Arbeitsagentur... Mann, habe ich da keinen Bock drauf!

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vor 2 Minuten schrieb 2Tall:

Ich glaube, es geht darum, dass meine Frau gar keine Leistungen beziehen wird, weil ja nicht arbeitssuchend gemeldet und eben auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend... Und wenn keine Leistungen, dann keine Versicherungspflicht in der GKV... Aber du hast Recht, ich muss die Tage mal telefonieren: GKV, Private KV, Arbeitsagentur... Mann, habe ich da keinen Bock drauf!

Ja ich hab schon verstanden, dass sie keine Leistungen beziehen wird. Ich würde bei der GKV anfangen. Vielleicht kann man das ziemlich schnell klären.

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vor 3 Stunden schrieb 2Tall:

Wie finde ich einen seriösen Versicherungsmakler, der mir nicht nur das andreht, wofür er die höchste Provision kassiert?

also entweder indem du dich im bekanntenkreis umhörst :-) oder durch ausprobieren, zweimal beraten lassen. ich würde eher gründungen aus den alternativbewegungen der 80er vertrauen, die erkennt man in den einschlägigen uni-städten oft an den lustigen (augenroll) namen, zb fairsicherung statt versicherung. wir haben da alle unsere versicherungen, kennen aber auch unsere versicherungsmaklerin noch aus zeiten, wo niemand an berufsausübung dachte. die grundsätzliche ansage-tendenz von da erscheint mir durchgehend: "in der gkv bleiben!". ich guck aber auch nicht aus beschäftigtenperspektive (und bin selber schon über die altergrenze). in der kombination mit beamtenstatus kann das anders aussehen. undaber ziemlich viele entwicklungen sind ja gerade ziemlich dynamisch und schwer einzuschätzen. 

Bearbeitet von hans im glueck
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@2Tall Hi, da mich das Thema auch interessiert, habe ich mal Dr Google befragt.

"Ist eine Familienversicherung nicht möglich, müssen sich Personen ohne Einkommen freiwillig gesetzlich versichern. Dann wird die Krankenkasse einen Mindestbeitrag verlangen.

Dazu geht die Kasse von einem fiktiven Mindesteinkommen aus. Im Jahr 2020 sind dies 1.061,67 Euro. Auf dieses Einkommen werden 14,0 Prozent (ohne Krankengeld-Anspruch) oder 14,6 Prozent (mit Krankengeld) Beitragssatz fällig – sowie der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse."

Damit ist wahrscheinlich monatliches Einkommen gemeint...

https://www.check24.de/gesetzliche-krankenversicherung/fragen/ohne-einkommen/

Vielleicht hilft das ja weiter...

Bearbeitet von Wanderfisch
Anm. erg.
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@Wanderfisch: Vorsicht, diese Info ist unvollständig! (Jedenfalls so wie ich es jetzt weiß!)

Für den Fall, dass der Ehepartner privat versichert ist, wird wohl dessen Einkommen teilweise für die Person ohne Einkommen mitgerechnet! Darum muss man dann wohl mehr als den Mindestbeitrag zahlen.

So steht es jedenfalls in dem Link von der Techniker KK, den @RaGe oben gepostet hatte. Die Info aus deinem Link geht wohl davon aus, dass man alleinstehend ist... Lies dir mal das Zeug von der Techniker durch.

Aber falls du noch weitere Infos findest, nur her damit.

 

Bearbeitet von 2Tall
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vor 8 Stunden schrieb 2Tall:

Und wenn keine Leistungen, dann keine Versicherungspflicht in der GKV...

Und genau dann würde ich in der GKV bleiben, denn sonst gibt's den von @RaGe
beschriebenen Fall dass man nicht zurück in die GKV kommt.@2Tall gerade bei eher niedrigem Einkommen GKV, auch wenn's vorübergehend teurer sein sollte. Wenn man dauerhaft krank wird wars das sonst möglicherweise mit der Gesundheitsversorgung. Ich würde unbedingt eine Beratung empfehlen. Denn wenn sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die einzige Rückfahrkarte ist, wäre das viel zu riskant, die Arbeitskraft kann schon mal ausfallen.

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Der Link in der ersten Antwort von @RaGe ist genau richtig... Leider! Das habe ich gerade nochmal per Telefon abgeklärt.

Wenn meine Frau keine Leistungen von der ARGE bekommt, und auch nicht versicherungspflichtig beschäftigt ist, dann wird mein Gehalt zur Berechnung des Beitrags ihrer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet. Und zwar die Hälfte meiner Bruttobezüge!!! Davon werden dann 14,7% Krankenversicherung plus 3,3% Pflegeversicherung fällig, also insgesamt 18% der Hälfte meines Bruttogehalts. So ein Sch... Das ist ganz schön viel. Und das jeden Monat.

Jetzt ist klar, dass es viel günstiger ist, sich ins Ausland abzusetzen und eine gute Auslands-KV für ein Sabbatjahr abzuschließen. (Wenn man in einer solchen Konstellation ist wie wir.) So hatten wir es ja auch beim letzten Mal gemacht.

Oh Mannomann, das Thema Geld nervt gerade. Also doch auch meine Frau vielleicht privat krankenversichern? Mit den genannten Nachteilen bzw. Gefahren allerdings...

Bearbeitet von 2Tall
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vor einer Stunde schrieb RaGe:

Wir wäre denn die Variante mit dem Ausland gewesen? Wenn ihr in Deutschland gemeldet bleibt ist es aktuell kaum möglich der Versicherungspflicht zu entgehen.


Laut meiner GKV entfällt die Versicherungspflicht für den Zeitraum wenn:
- der Aufenthalt im Ausland nachgewiesen wird (Flugticket hätte gereicht)
- eine Auslands KV über die volle Dauer besteht
- man keiner Versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht (zB. wenn man wegen Sabbatical weiter (Teil-)Gehalt bezieht)

Viele GKV lassen einen "pausieren" sodass man nicht erst aus- und wieder eintreten muss.
Leider ist dann Corona bedingt nichts draus geworden...

Bearbeitet von Karsten
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Ich hatte mich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und mich bei meiner GKV abgemeldet (nicht gekündigt). Bei Rückkehr wäre alles wieder aktiv geworden.

Meine Rahmenbedingungen:

- ledig, Job gekündigt für PCT
- nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend
- weiter gemeldet in D
- PCT Permit und gebuchtes Flugticket vorgelegt
- Langzeitauslands-KV abgeschlossen und vorgelegt

Dann kam Corona und aus war's.

Bearbeitet von Biker2Hiker
typos
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vor 3 Minuten schrieb Biker2Hiker:

Langzeitauslands-KKV abgeschlossen und vorgelegt

Ich war früher immer mit der Tauch-Versicherung (plus Zusatzoption Reiseversicherung für ein ganzes Jahr) von DAN Europe unterwegs. Hat damals etwa €400 pro Jahr gekostet (mittlerweile €530) und konnte beliebig verlängert werden. Wurde zumindest bis 2011 auch noch von den Krankenkassen bei Kündigung/Anmeldung akzeptiert. Weiß zufällig jemand ob eine Reiseversicherung immer noch ausreicht oder braucht man mittlerweile eine Auslandskrankenversicherung?

 

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vor 24 Minuten schrieb Biker2Hiker:

Laut meiner GKV Beraterin, mit der ich vieles lange im Vorfeld abklärte, musste ich konkret eine Langzeit-Auslands-KV vorlegen. Ob sie Deine Reiseversicherung kannte, weiß ich nicht. 

Hab mal ein bisschen rumgegoogelt. Klare Definitionen von Auslands-KV und Reiseversicherung scheint es nicht wirklich zu geben. Hab zumindest nichts gefunden. Auslands-KV kosten aber um Einiges mehr, scheinen aber trotzdem nur Reiseversicherungen mit besseren Konditionen zu sein, was für mich allerdings nicht wirklich interessant ist. Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhaus kosten in meinen üblichen Reiseländern nicht wirklich viel. Da hab ich dann eher das Problem, dass ich keine Verwandten hab, die mir ein paar mal am Tag im Krankenhaus Essen kochen ;) 

Werd ich wohl direkt bei meiner KV nachfragen müssen...

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Also vor ein paar Jahren ging das alles bei uns. Wir hatten einen Wohnsitz in Deutschland, meine Frau hatte gekündigt, wir hatten die Langzeit-Auslands-KV vom ADAC und Flugtickets vorzuweisen. Keine Ahnung, ob die daran inzwischen was verändert haben. Ein Problem war damals, dass viele Berater der GKV so geschult waren, dass sie alle sagten, "nein, geht nicht, Sie müssen mindestens eine Anwartschaftsversicherung abschließen usw. usw." Wir mussten uns mehrmals mit viel Zureden am Telefon eine Etage höher durchstellen lassen, dann ging das irgendwann und wir hatten die Zusage, dass meine Frau sich bei Wiedereinreise direkt wieder anmelden kann bei der GKV und nur dann wieder zahlt. (Nötige Belege waren allein die Flugtickets und die Auslands-KV, meine ich.) Manche Krankenkassen wollten wohl Kündigungsfristen oder sowas einführen, um unser Vorgehen zu erschweren, aber ich habe das damals nicht weiter verfolgt, weil es ja für uns geklappt hatte.

Ich hatte damals auch @German Tourist dazu per Email kontaktiert, und sie hatte mir dazu total nett und hilfreich geantwortet. Vielleicht kann Sie als "Profi" ja auch noch was zum Thema sagen, falls sie hier mitliest? (Liebe Grüße!)

Aber im kommenden Jahr wird das wohl nichts bei uns mit dem Daueraufenthalt im Ausland...

vor 16 Stunden schrieb RaGe:

Ich persönlich würde nie wieder in die PKV gehen wenn ich wüsste, dass es nicht für immer ist! Da kann soviel zwischen kommen.

Also nochmal zu dem Punkt: Meine Frau ist noch deutlich unter der magischen Altersgrenze von 55. Nach unserem Sabbatjahr wird sie wieder eine versicherungspflichtige Angestellte sein, dann kann sie doch zurück in die Gesetzliche Krankenkasse, oder? Und falls sie aus irgendeinem Grund nicht direkt wieder arbeiten kann, dann meldet sie sich bei der ARGE und bezieht Leistungen (sie hat genug Anwartszeit gearbeitet), und dann kommt sie doch auch zurück in die GKV.

Oder mache ich hier irgendwo einen Denkfehler? Falls ja, bitte klär mich auf, ich kenne mich in dem Dschungel nicht aus. Danke!

(Habe noch nicht geschafft, das per Telefon alles zuklären, kommt noch...)

Bearbeitet von 2Tall
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