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Ultraleicht Trekking

Artikel: Kerstin erfror kurz vor dem Gipfel des Großglockners : Wann werden schlechte Entscheidungen zum Verbrechen?


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Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Lolaine:

Die News hat die Tragik von vor einem Jahr wieder hervorgeholt. Hier kann man als Außenstehender echt nur spekulieren.
Zum Artikel.

Leider hinter der Paywall versteckt. Hier ein alternativer Artikel, der auf den Fall eingeht. Fest steht, dass da mehr als eine Fehlentscheidung getroffen wurde, die zum Tod der jungen Frau führte. Man darf gespannt sein, ob die Gerichtsverhandlung es schafft, zu klären, was da am Berg wirklich vorgefallen ist.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Lolaine:

Die News hat die Tragik von vor einem Jahr wieder hervorgeholt. Hier kann man als Außenstehender echt nur spekulieren.

Nein, man kann als Außenstehender nicht nur spekulieren. Man kann als Außenstehender auch respektvoll jeden Kommentar und das unnötige Spekulieren unterlassen. Was soll das bringen? Manchmal kann ich bei meinen Mitmenschen nur noch mit dem Kopf schütteln.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Biker2Hiker:

Man kann als Außenstehender auch respektvoll jeden Kommentar und das unnötige Spekulieren unterlassen. Was soll das bringen?

Ich finde auch, daß man beim darüber Nachdenken oder sich gerade im öffentlichen Raum austauschen auch immer im Fokus behalten sollte, daß jemand zu Tode gekommen ist, daß die letzten std bestimmt heftig waren, daß es trauernde Angehörige gibt, die man durch unbedachte Äußerungen oder gar Schuldzuweisungen leicht verletzen kann....

Aber eine sachliche Auseinandersetzung über die Ursachen, durch jemand, der richtig kompetent für so etwas ist und dem alle Fakten vorliegen, kann helfen, so etwas in Zukunft zu verhindern, da denke ich z.B. an Schubert mit seiner Ursachenforschung im Kletterbereich oder Mehl im Packraftbereich, deren Berichte haben zumindest bei mir dazu geführt, daß ich in manchen Punkten wesentlich anders handele, entscheide, andere Ausrüstung benutze...

Was solche Prozesse betrifft, finde ich diese Schuldsuche in der ja für eine Schuldzuweisung auch schon die Garantenstellung reicht, sehr problematisch.
Bei Kindern, Jugendlichen klar, da habe ich ne klare Verantwortung, daß denen nichts passiert, muß sie evtl einschränken, da sie u.U. die Folgen nicht übersehen können, aber bei erwachsenen Mittourern, die rechtliche Verantwortung in Garantenstellung geht ja sehr weit, da bewege ich mich schon auf sehr dünnem Eis, wenn ich z.B. beim Packraften hier auf meinen rel harmlosen Hausflüssen jemand mitnehme, der nicht ein vollständig ausgestattetes WW-Packraft benutzt, mir entsprechende Paddelerfahrung nachweisen kann, was ich für sehr übertrieben halten würde, oder wenn ich beim Wandern, sobald es in die Berge geht, jemand mit Trailrunnings "mitnehme".

Im gewerblichen Bereich, klar, man bezahlt für eine bestimmte Leistung und kann dann imho auch erwarten, daß die Orga bzw deren Vertreter dafür sorgen, daß es auch sicher ist, aber unter Freunden, wo auch meist sehr unterschiedlichen Ansichten darüber sind, was sicherheitstechnisch nötig ist, da stehst Du als der "Erfahrenere" in Ländern wie D oder A bildlich gesprochen schon mit einem Bein im Knast... 

Geschrieben
Am 2.2.2026 um 20:40 schrieb Biker2Hiker:

Nein, man kann als Außenstehender nicht nur spekulieren. Man kann als Außenstehender auch respektvoll jeden Kommentar und das unnötige Spekulieren unterlassen.

Keine Ahnung warum Du spekulierst das Lolaine es mit dem Wort "spekulieren" an Respekt fehlen lässt! Das Wort selbst gibt das überhaupt nicht her, Du setzt da unzulässigerweise ein Dir unliebsames Ergebnis der Spekulation voraus. Ein Spekulationsverbot kommt einem Denkverbot gleich, und ich denke sich über die Ursachen eines Bergunglücks Gedanken zu machen sollte keinesfalls mit einer Moralkeule unterbunden werden, und hat rein jarnüscht mit Respektlosigkeit zu tun!

Abgesehen davon, es wurden schon Leute wegen erdrückender Indizienlage sogar des Mordes für schuldig befunden, und die Indizienlage in diesem Fall erscheint bei genauer Lektüre des Artikels wahrlich erdrückend. Natürlich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, aber 

Am 2.2.2026 um 11:48 schrieb Gibbon:

dass da mehr als eine Fehlentscheidung getroffen wurde,

soviel gibt meine hoffentlich weiterhin gestattete Denkarbeit auch her.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb paddelpaul:

Ein Spekulationsverbot kommt einem Denkverbot gleich

 

Du verdrehst die Tatsachen: Lolaine behauptete, man könne nur spekulieren. Als wäre das die einzige Option. Das ist falsch, denn man kann auch schweigen und das Spekulieren unterlassen. Da hätten wir schon zwei Optionen, es gibt noch mehr.

Verboten hab ich davon keine - nur klargestellt, daß Spekulieren nicht das Einzige ist, was man machen kann. Daß Lolaine das Schweigen ausschließt, ist exakt die Stelle, wo es an Respekt fehlt. 

Geschrieben
Am 3.2.2026 um 11:48 schrieb khyal:

da bewege ich mich schon auf sehr dünnem Eis, wenn ich z.B. beim Packraften hier auf meinen rel harmlosen Hausflüssen jemand mitnehme, der nicht ein vollständig ausgestattetes WW-Packraft benutzt, mir entsprechende Paddelerfahrung nachweisen kann, was ich für sehr übertrieben halten würde, oder wenn ich beim Wandern, sobald es in die Berge geht, jemand mit Trailrunnings "mitnehme".

Naja, ich würde das aufgrund meiner Erfahrung schon etwas differenzierter sehen. Im Grunde ist es relativ einfach: ich als der Erfahrenere sollte in der Lage sein, eine "Harmonie" herzustellen zwischen dem zu bepaddelnden Gewässer oder dem zu bewandernden Gelände und dem was die weniger erfahrene Person an Vorraussetzungen (skills/physische Voraussetzungen und equipment) mitbringt, sowie meinen persönlichen skills, um im Bedarfsfall z.B. auf dem gewählten Gewässer/dem gewählten Gelände jederzeit helfen zu können.

Wenn man da keine Fehler macht, und das ist Erfahrungssache, dann ist die Gefahr im Knast zu landen überschaubar. Im Fall am Grossglockner weist mMn die Indizienlage klar daraufhin, dass die "Harmonie" der zusammenspielenden Faktoren empfindlich gestört war.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Biker2Hiker:

Du verdrehst die Tatsachen: Lolaine behauptete, man könne nur spekulieren. Als wäre das die einzige Option. Das ist falsch, denn man kann auch schweigen und das Spekulieren unterlassen. Da hätten wir schon zwei Optionen, es gibt noch mehr.

Natürlich weiß ich nicht, wie genau @Lolaine den Satz: „Hier kann man als Außenstehender echt nur spekulieren.“ gemeint hat. 

Zumindest ich (ganz persönlich für mich) habe ihn wie folgt gelesen und verstanden:

„Hier kann man als Außenstehender echt lediglich (statt „nur“) spekulieren, wenn man sich in der ganzen Sache als nicht Beteiligter eine Meinung bilden bzw. äußern möchte.“

In meinen Augen wurden hier keine Optionen ausgeschlossen oder auf einer einzigen Meinung beharrt. Aus diesem einzigen kurzen Satz auf fehlenden Respekt zu schließen, traue ich mir nicht zu. Vorstellen jedenfalls kann ich mir das nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb paddelpaul:

What??? Ich nix verstehen, ist aber auch egal...

Lolaine schrieb, man kann nur spekulieren. Schweigen kann man also nicht? Das ist respektlos!

Als Außenstehender (der eben nicht dabei war und KEINE Sachkenntnis hat) drüber zu spekulieren, was vorgefallen ist, wer Schuld hat und ob der Mann bestraft gehört (darum geht es, siehe Anklage), ist genau so respektlos gegenüber dem Mann, der seine Freundin verloren hat. Warum also überhaupt spekulieren? 

Bearbeitet von Biker2Hiker
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb paddelpaul:

Naja, ich würde das aufgrund meiner Erfahrung schon etwas differenzierter sehen. Im Grunde ist es relativ einfach: ich als der Erfahrenere sollte in der Lage sein, eine "Harmonie" herzustellen zwischen dem zu bepaddelnden Gewässer oder dem zu bewandernden Gelände und dem was die weniger erfahrene Person an Vorraussetzungen (skills/physische Voraussetzungen und equipment) mitbringt, sowie meinen persönlichen skills, um im Bedarfsfall z.B. auf dem gewählten Gewässer/dem gewählten Gelände jederzeit helfen zu können.

Unfälle passieren erstaunlich schnell. Hatte ich selbst (im Kleinen) bereits. Es ist im Nachhinein eine lustige Geschichte, aber es hätte auch schlimmeres passieren können. Besagtes Szenario: Mehrtageswanderung im Schwarzwald. Wir waren drei "Erwachsene". Alle mit unterschiedlicher Erfahrung. Ich empfand die angeplanten Tagesdistanzen in Kombination mit dem mitgebrachten Gepäck zu viel für den Einstieg. Mehrere Hinweise im Vorfeld und auch am besagten Tag 2 sind nicht auf viel Gegenliebe gestoßen. Es gab verschiedene Umstände die dafür sorgten, etwas zügiger zu wandern, da man sonst nicht mehr im Tageslicht ankommt. Die Kombination von unwegsamen Gelände, das Gewicht (also die Belastung) sowie die Zeit im Nacken sorgten letztlich dafür dass eine Person sich den Fuß gebrochen hat und mittels Bergrettung "abgeholt" wurde.

Und deshalb kann ich @khyals Einwand durchaus nachvollziehen. Solange ich nicht in der Verantwortung als Veranstalter bin, ist die Realität unter Freunden und Bekannten oftmals anders. Immerhin wurde das Gewicht für die kommenden Touren massiv reduziert und all meine vorherigen Vorschläge umgesetzt (-:

Geschrieben

Wen es interessiert und gerne Podcasts hört: Inside Austria (Spiegel & Der Standard) hat zu dem Fall erst kürzlich einen zweiteiligen Podcast (Teil 1 und Teil 2) produziert. 

Die Geschichte hat mir verdeutlicht, dass es auf einer Tour immer mehrere Checkpoints gibt und das ein frühzeitiger Abbruch immer eine Option sein sollte. Auch dann wenn man es sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht eingestehen will und besonders, wenn man als erfahrenere Person Verantwortung für andere hat.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb saitensurfer:

Die Geschichte hat mir verdeutlicht, dass es auf einer Tour immer mehrere Checkpoints gibt und das ein frühzeitiger Abbruch immer eine Option sein sollte. Auch dann wenn man es sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht eingestehen will und besonders, wenn man als erfahrenere Person Verantwortung für andere hat.

Genau so ist das! Und als erfahrenere Person sollte ich auch eine Verantwortung für mich selbst sehen und wahrnehmen, denn will ich am Ende in der Situation des 36-jährigen Begleiters der zu Tode gekommenen Frau sein, mit Bildern und Gedanken die ich den Rest meines Lebens nicht mehr los werde? Ganz sicher nicht!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich tue mir mit der harten strafrechtlichen Keule schwer. Beide waren volljährig. Wenn man als "Stärkerer" in einer privaten Seilschaft automatisch mit einem Bein im Gefängnis steht, sobald der Partner sich überschätzt (oder wie hier vielleicht durch eine Krankheit geschwächt ist), macht das das gemeinsame Bergsteigen unter Freunden rechtlich zu einem ziemlichen Minenfeld.

Ich war selber schon in kritischen Situationen, als ich mit Kumpels in den Alpen genächtigt habe. Wenn ich mir vorstelle, dass man mir im Nachhinein eine Verantwortung untergeschoben hätte, falls wirklich was passiert wäre – nur weil man anhand späterer Auswertungen feststellt, dass ich '4 mal mehr' in den Bergen wandern war als die anderen – dann vergeht mir der Spaß. Da bekomme ich plötzlich wieder Lust, nur noch alleine wandern zu gehen, um diesem Risiko zu entgehen.

Nur meine Gedanken zur rein rechtlichen Seite (auf den konkreten Fall hier will ich gar nicht im Detail eingehen)

Bearbeitet von Shabeel
Geschrieben

Uns wurde das beim MTB Guide Kurs regelrecht eingebläut,das wir nun als „Experten“ schauen müssen, mit wem wir durch das Unterholz eiern.

Eine an sich sinnvolle Regelung wurde leider ins beliebig definierbare erweitert, ist damit nicht mehr abzugrenzen, und führt dazu, das man dann  lieber doch nicht mit blutigen Anfängern klettern geht oder den unbekannten Biker erstmal aushorchen muss.

https://www.juraforum.de/lexikon/garantenstellung

Alles verständlich, etwa die Garantenstellung bei Ehepartnern (bewusste Entscheidung, füreinander in allen Wechselfällen des Lebens einzustehen) oder beim Sicherheitsbeauftragten im beruflichen Kontext, der ja ausdrücklich beauftragt ist und - hier kommt der entscheidende Punkt - weisungsbefugt ist.

Interessant wird es aber hier (Zitat Quelle oben)

Zitat

Darüber hinaus kann sich eine Garantenstellung aus engen Lebensbeziehungen bei besonderen kurzfristigen Lebensgemeinschaften ergeben. Dies wird beispielsweise bei besonderen Expeditionen, Kletterpartien etc. angenommen.
Nicht ausreichend sind hingegen Zufallsgemeinschaften, wie bei Zechkumpanen, Rauschgiftkonsumenten usw.

Wie man allerdings dem Kumpel vom Kumpel, den dieser zur alpinen Bergtour einfach mitbringt, angesichts dessen völlig veralteten Klettersteigsets und ohne Helm, wirksame Weisungen erteilen kann, ist mir immer noch völlig unklar. 
Alles schon so ähnlich passiert, musste paar mal schon stinkig werden und leicht eskalieren lassen, weil eine Trennung der Aktivitäten vor Ort faktisch nicht möglich war.

Es ist unerheblich, was wir hier denken, und wie das  mit dem propagierten Bild des mündigen, selbstbestimmt handelnden Staatsbürgers übereinstimmt, wenn dann nach Eintritt des Schadens ein Schuldiger gesucht wird (und  glaubt mir, da werden Richter plötzlich unerwartet kreativ!).

Manchmal ist es der Geschädigte selber, der sich noch gesundstoßen will, gab da den Fall vom Fahren einer Gruppe Rennradler im Peleton / Windschatten, es gab mehrere Stürze, einer wollte seine Mitfahrer verantwortlich machen. Das Urteil, ein wahrer Lichtblick in der Misere, hat dann auf das erhöhte und durch freiwillige Teilnahme in Kauf genommene Risiko beim Windschatten abgestellt.

So ist leider die Situation, das will immer keiner glauben, und da haben wir noch gar nicht über den Fragebogen der Krankenkasse bei Unfällen geredet (gab es andere Beteiligte). 
 

Augen auf bei der Partnerwahl, in diesem Sinne!

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Biker2Hiker:

Lolaine schrieb, man kann nur spekulieren. Schweigen kann man also nicht? Das ist respektlos!

Als Außenstehender (der eben nicht dabei war und KEINE Sachkenntnis hat) drüber zu spekulieren, was vorgefallen ist, wer Schuld hat und ob der Mann bestraft gehört (darum geht es, siehe Anklage), ist genau so respektlos gegenüber dem Mann, der seine Freundin verloren hat. Warum also überhaupt spekulieren? 

Ich habe @Lolaine Satz mit dem spekulieren anders verstanden, eher in dem Sinne "Man kann nicht wissen, was dort passiert ist". Eine Aufforderung zum Spekulieren habe ich daraus nicht vernommen.

Frage: Wieso ist es respektlos über die Dinge zu reden, die dort am Berg falsch gelaufen sein könnten? Wir müssen den Beteiligten ja nicht Straftaten oder Versagen andichten. Jedoch wirft diese tragische Geschichte direkt mehrere Themen auf, die wir hier im Forum meiner Meinung nach besprechen sollten:

- Risiko- und Gefahreneinschätzung bzw. generelles Verhalten am Berg: Da kann man gar nicht genug informieren. Bin selbst in jungen Jahren mangels Wissen, mangels geeigneter Ausrüstung und durch falsche Entscheidungen nach einer Hochtour in den Alpen im Krankenhaus gelandet. Das hätte auch übler enden können.

- Die rechtliche Komponente, zu der schon @khyal und @icefreak was gesagt haben: War mir nicht bekannt, dass ich, wenn ich ne Wandertour für meine Freunde oder meinem Ü80 Vater aussuche, direkt rechtlich verantwortlich für meine Mitwanderer bin. Gut das @Lolaine auf das Thema hingewiesen hat. Da werde ich in Zukunft Touren dann vielleicht etwas konservativer aussuchen.

- Das Verhalten unter Extremsituationen und unter Schock: Leider auch schon selbst erlebt, dass man selbst oder andere in Extremsituationen oder unter Schock irrationale Entscheidungen treffen und eben nicht das machen, was sinnvoll und nötig wäre. Auch darüber kann und sollte man hier im Forum sprechen, wie man damit umgehen oder das richtige Verhalten trainieren kann. 

 

@Biker2Hiker ich gebe dir in dem Punkt recht, wir sollten nicht wie Klatsch- und Tratschtanten über den Tathergang beim Großglockner-Fall spekulieren. Das wäre pietätlos. Jedoch ergeben sich aus den bekannten Fakten Fragen und Themen, die man schon hier im Forum besprechen sollte (vielleicht in neuen Fäden). Damit in Zukunft Wir und andere Menschen, die über das Forum hier stolpern, besser vorbereitet auf Tour gehen und Gefahrensituationen vermeiden oder bewältigen können.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Shabeel:

Wenn man als "Stärkerer" in einer privaten Seilschaft automatisch mit einem Bein im Gefängnis steht, sobald der Partner sich überschätzt (oder wie hier vielleicht durch eine Krankheit geschwächt ist), macht das das gemeinsame Bergsteigen unter Freunden rechtlich zu einem ziemlichen Minenfeld.

Nochmal (wobei ich das Wort "Stärkerer" durch "Erfahrener" ersetzen würde): zur Erfahrung gehört die einigermassen realistische Einschätzung der subjektiven Bedingungen (skills, equipment etc.) innerhalb der Gruppe; wenn das mit dem gewählten Gelände nicht zusammenpasst, geht man halt woanders spielen. 

Das Problem kommt erst dann zustande, wenn eine Selbstüberschätzung des Erfahreneren dahin gehend vorliegt, zu meinen man könne die Defizite der restlichen Truppe durch eigene Supermannkräfte kompensieren. 

vor 2 Stunden schrieb icefreak:

Wie man allerdings dem Kumpel vom Kumpel, den dieser zur alpinen Bergtour einfach mitbringt, angesichts dessen völlig veralteten Klettersteigsets und ohne Helm, wirksame Weisungen erteilen kann, ist mir immer noch völlig unklar. 

Kann man vielleicht ("sorry, das passt nicht mit dem Projekt zusammen, geh nach Hause"), wirksam wird das natürlich nur wenn der Angesprochene vernunftbegabt ist; aber andererseits völlig wurscht, gegebenenfalls Verantwortung ablehnen und selber nach Hause gehen, oder sich eine andere Route  ausserhalb der Sicht-und Hörweite der Chaostruppe suchen.

 

 

 

Bearbeitet von paddelpaul
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb icefreak:

musste paar mal schon stinkig werden und leicht eskalieren lassen, weil eine Trennung der Aktivitäten vor Ort faktisch nicht möglich war.

wunderbar, alles richtig gemacht...

Geschrieben (bearbeitet)

Wie man bei der Beschäftigung mit Katastrophen respektvoll den Verunglückten begegnen kann und dabei seine eigene Erfahrung und sein Wissen stets erneut hinterfragen kann zeigt Michael Larcher bei seinem Lawinen Update (Link wäre besser, aber hier wird es automatisch zu einem eingebetteten Video umgewandelt):

In seinen Vorträgen analysiert er die Lawinenunglücke der vorherigen Wintersaison, ganz nüchtern und nicht wertend.

Es ist verführerisch nach solchen Unglücken zu behaupten, es war offensichtlich Fehlverhalten x und sie hätten viel besser y tun sollen. Man lernt dagegen vielmehr, wenn man sich überlegt wie es dazu kommen könnte, dass man selbst in genau dieser fatalen Situation landet.

 

Die Garantenstellung war mir früher kein Begriff, bei Ausbildungskursen ist für mich als wichtiger Punkt noch hängengeblieben, dass man am Berg nicht nur für die eigene Gruppe haften kann, sondern auch, wenn man Fremden zu viele Ratschläge gibt. Wenn ich beispielsweise bei einer Wanderung einer unbeholfenen, fremden Gruppe erkläre, wie sie sicher ein Schneefeld passieren können und sie dann im weiteren Verlauf der Tour verunglücken - stehe ich selbst als Garant in der Haftung, da sie ohne mein Handeln nicht weitergelaufen und verunglückt wären. Alles was jemand braucht um eine Alpine Tour zu bewältigen, muss er selbst mitbringen. Was ich Anderen darüber hinaus ermögliche muss abgewogen werden. Das erklärt auch warum manche "Führer", "Hüttenwirte" etc. teils so schmallippig in den Auskünften Anderen gegenüber sind.

 

Bearbeitet von 6feet10
Geschrieben

Um auch mal die aufgeworfene Eingangsfrage zu beantworten: m.W. liegt ein "Verbrechen" dann vor, wenn vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann, also wenn eine Schädigung/ein Schaden absichtlich herbeigeführt wurde; daran schliesst sich nach "unten" die Grobe Fahrlässigkeit an,  daran wiederum die Fahrlässigkeit. Die Übergänge sind jeweils fliessend, so dass eine Klärung im Einzelfall gerichtlich unter Beizug von Sachverständigen erfolgen muss.

Während meiner Tätigkeit als Wildwasser-Instructor war ich durch meinen Auftraggeber sogar noch gegen Ansprüche resultierend aus fahrlässigem Verhalten versichert, ob grob fahrlässiges Verhalten versicherbar ist weiss ich nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb paddelpaul:

Um auch mal die aufgeworfene Eingangsfrage zu beantworten: m.W. liegt ein "Verbrechen" dann vor, wenn vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann, also wenn eine Schädigung/ein Schaden absichtlich herbeigeführt wurde; daran schliesst sich nach "unten" die Grobe Fahrlässigkeit an,  daran wiederum die Fahrlässigkeit.

Dann ist Dein Wissen leider nicht ausreichend.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 12 Verbrechen und Vergehen

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
 
 
Für den Gerichtsstand Österreich gilt:
 
  • Definition (§ 17 StGB): Verbrechen sind Delikte, die mit mehr als 3 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden.
  • Abgrenzung: Handlungen mit geringerem Strafrahmen oder Fahrlässigkeitsdelikte gelten als Vergehen.
Bearbeitet von Biker2Hiker
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Biker2Hiker:

Dann ist Dein Wissen leider nicht ausreichend.

Ich finde mein Wissen prinzipiell nie ausreichend :-)

Ich habe mich, wenn auch nicht explizit, sorry dafür, auf einschlägige Fälle wie den hier diskutierten bezogen. Falls dem 36-jährigen Vorsatz nachgewiesen werden sollte (was ich nach Lage der Dinge für ziemlich unwahrscheinlich halte), wird er, vorausgesetzt es besteht keine Unzurechnungsfähigkeit zur Zeit der Tat oder der Unterlassung, ganz sicher im Knast landen, also ziemlich sicher auch nach Ösirecht eines Verbrechens für schuldig befunden. Andernfalls wahrscheinlich eines Vergehens.

Aber da die Höhe des Strafmasses über die Definition entscheidet, gilt es natürlich in jedem konkreten Fall das abschliessende Urteil abzuwarten; und sowieso gilt bis dahin die Unschuldsvermutung.

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