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Ultraleicht Trekking

Artikel auf Zeit.de: Lasst die Städter wild im Umland campen!


Möhre

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Und aus wohnortbedingtem Interesse habe ich mir gerade wirklich die Mühe gemacht und mal ins Landeswaldgesetz Baden-Württemberg geschaut. Ohne Witz: spannend! Relevant ist der vierte Teil, betreten des Waldes. Wichtig: Ich bin absolut nicht vom Fach, daher kann ich mit meiner Einschätzung auch daneben liegen!

§ 37 Abs. 4 LWaldG Baden-Württemberg

(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig

1. das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,

2. das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,

Das heißt: mit besonderer Befugnis ist es zulässig, gibt ja auch Bienenstöcke im Wald. Ich konnte leider nichts explizit zur Erteilung der Befugnis zum Zelten finden; da es aber gemeinsam mit den Bienenstöcken genannt wird, könnte die Regelung zum Fahrrecht für Imker analog gelten: "Die Befugnis kann der Waldbesitzende im Rahmen seines Verfügungsrechts in Einzelfällen an bestimmte Personen oder an einen zumindest bestimmbaren Personenkreis erteilen." (Quelle: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3373)

Mein Fazit wäre: liebe Waldbesitzende in Baden-Württemberg, macht Gebrauch von eurem Verfügungsrecht.

OT:

Ich wusste nicht, dass rauchen grundsätzlich verboten ist: "In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden." Sehr schön! Bislang sag ich angetroffenen Rauchern immer blabla sollte man nicht, jetzt kann ich auf einen Paragraphen verweisen, das zieht! :twisted: (Achtung schlechter Wortwitz und nein ich spiele nicht den Hilfssheriff, keine Angst). Aber jetzt wirds witzig: Ausgenommen von diesem Verbot sind:

a)

der Waldbesitzer und Personen, die er in seinem Wald beschäftigt,

b)

die zur Jagdausübung Berechtigten und die Imker während der Ausübung ihrer Tätigkeit,

ok bei letzteren ist das durchaus verständlich. Und sowohl a und b dürfen im Wald auch sonst feuer machen (vgl. §41 Abs2), warum also nicht auch mit ner Kippe :ph34r:

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Auszug Hessen:

§ 15 HWaldG – Betreten des Waldes, Reiten und Fahren

(5) 1Jedes Betreten und jede Benutzung des Waldes, die über das nach Abs. 1 bis 4 zulässige Maß hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers. 2Einer Zustimmung bedürfen insbesondere

[...]
3. das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften,
[...]
7. das Rauchen im Wald.

1Die Zustimmung zu einer Nutzung nach Satz 1 zieht keine weitergehenden Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers über das nach § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes geschuldete Maß nach sich.

 

Auszug Rheinland-Pfalz:

§ 22 Betreten, Reiten, Befahren

(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:

[...]
3. das Zelten im Wald,
 
 
 
Auszug NRW:
 
§3

(1) Verboten ist das

[...]
e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,

soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt.

 

Auszug Schleswig-Holstein:

§ 17 Betreten des Waldes

(2) Nicht gestattet sind

[...] 3. sonstige Benutzungsarten des Waldes wie das Fahren, ausgenommen nach Absatz 1, das Abstellen von Fahrzeugen und Wohnwagen, das Zelten sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde auf Waldwegen sowie
[...]
  es sei denn, dass hierfür eine Zustimmung der waldbesitzenden Person vorliegt.

 

Auszug Baden-Württemberg:

§ 37 Betreten des Waldes

(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig

[...]
2. das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,
[...]

 

Auszug Niedersachsen:

§ 27 Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile
In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.

§ 28 Weiter gehende Gestattungen
1. Die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden können die Benutzung ihrer Grundstücke über die Regelungen der §§ 23 bis 25, 26 Abs. 1 und des § 27 hinaus gestatten.
2. Eine Gestattung nach § 27 darf nur begrenzt auf wenige Tage und nur in Einzelfällen erteilt werden.



Auszug Thüringen:

§ 6 Betreten des Waldes, sportliche Betätigung in Wäldern

(6) Die Benutzung von Waldwegen durch Kraftfahrzeuge ist zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben gestattet. Motorsport im Wald ist grundsätzlich verboten. Innerhalb des Waldes sind insbesondere

[...]
3. das Zelten,
[...]
5. das Rad fahren, insbesondere das Mountainbiking, abseits fester Wege und Straßen

nur mit Zustimmung des Waldbesitzers zulässig. Die Waldfunktionen und sonstigen Rechtsgüter sowie Belange des Naturschutzes dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

 

Auszug Sachsen:

§ 11 Betreten des Waldes

(4) Andere Benutzungsarten wie das Fahren mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken oder Kutschen, das Zelten, das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen sowie das Aufstellen von Verkaufsständen im Wald sind nicht Teil des Betretensrechtes; sie bedürfen unbeschadet eventuell erforderlicher Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften der besonderen Erlaubnis des Waldbesitzers. Sie dürfen die Funktionen des Waldes (§ 1 Nr. 1) nicht beeinträchtigen.

 

 

Leider gibt es keine rechtsgültige einheitliche Definition vom "Zelten". Ich denke statt eines Jedermannsrechts würde uns schon entgegenkommen, wenn es hierzu eine klare Abgrenzung geben würde. Denn auch die Aussagen in Bezug auf Biwakieren sind zwar verbreitet, aber nicht fundiert.  Man könnte diese beiden Begriffe (obwohl sie eigentlich das gleiche meinen), gerade weil sie bereits in der Outdoor-Szene eine eigene Differenzierung gefunden haben, diese in eben dieser Definition auch gesetzlich fixieren, um den Ausslegungsspielraum etwas einzuschränken. 

 

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vor 49 Minuten schrieb grmbl:

Mein Fazit wäre: liebe Waldbesitzende in Baden-Württemberg, macht Gebrauch von eurem Verfügungsrecht.

dürfen sie jedoch nicht pauschal. Aber hin und wieder eine Tafel mit einer Telefonnummer, an die man sich wenden kann, vielleicht auch einen vorgesehenen Ort mitgeteilt bekommt (somit kommt der Waldbesitzer auch gleichzeitig seinen anderen Pflichten nach), wäre schon ein feine Sache.  

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Was ich vor allem raushöre bei allen die für ein Jedermannsrecht sind ist vor allem: "Mimimi, ICH will aber".

Manche haben ja schon geschrieben, dass aktuell viel geduldet wird. Dies kann aber ganz schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Verfehlungen weiter zunehmen. Es sind ja außerdem nicht nur ULer die was wollen, sondern auch die Jungs und Mädels von ODS, Mountainbiker (trails), Reiter (Reitwege), Naturphotographen (betreten von NSG), Geocacher (Nachtcaches), Hundebesitzer (keine Leinenpflicht), Bushcrafter, Waldbader, Nordig Walker,..... .

Wo fängt man an und wo hört man auf? Ich bleibe dabei, hier sind zu viele Menschen auf zu wenig Raum.

Ich habe früher auch auf "Lockerungen" hin gearbeitet, es aber schnell wieder sein lassen, da die negativen Erfahrungen die positiven einfach überschattet haben. Ich wollte Menschen für "Natur" sensibilisieren, habe aber leider gemerkt, dass die "Entfremdung" (so nenne ich es immer) schon zu weit fortgeschritten ist. Dazu kommt, dass viele es noch nicht ein mal mehr merken, wenn Sie "Mist" bauen und meinen die Landschaft/der Wald gehört ihnen.

Wenn man wirklich ein Naturliebhaber ist, sollte man vlt. auch einfach mal die eigenen Bedürfnisse hinten anstellen, so schwer wie es einem manchmal auch fallen mag.

Ansonsten bitte keine Naturliebe vorheucheln, sondern einfach akzeptieren, dass man als Mensch im Naturraum einfach ein Störfaktor ist. Wäre zumindest ehrlicher.

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vor 9 Minuten schrieb Waylander:

Ansonsten bitte keine Naturliebe vorheucheln, sondern einfach akzeptieren, dass man als Mensch im Naturraum einfach ein Störfaktor ist. Wäre zumindest ehrlicher.

Weshalb wird Natur in Deutschland eigentlich immer durch die Abwesenheit von Menschen definiert? Menschen an sich sind im Naturraum ganz sicher kein Störfaktor. Wir gehören in die Natur und nirgendwo sonst hin. Das soll natürlich nicht heißen, dass die Natur nur uns gehört. Das tut sie nicht. Aber sie gehört auch uns als Spezies. 

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vor 8 Minuten schrieb Harakiri:

Weshalb wird Natur in Deutschland eigentlich immer durch die Abwesenheit von Menschen definiert? Menschen an sich sind im Naturraum ganz sicher kein Störfaktor. Wir gehören in die Natur und nirgendwo sonst hin. Das soll natürlich nicht heißen, dass die Natur nur uns gehört. Das tut sie nicht. Aber sie gehört auch uns als Spezies. 

Die Natur gehört nicht auch uns als Spezies sondern wir sind eher ein Teil davon im Idealfall.

Ich definiere Natur auch nicht durch die Abwesenheit von Menschen, aber der Mensch ist eben mittlerweile ein Störfaktor, weil er in der Natur häufig als Raubtier gilt. Raubtiere lösen nun mal Stress aus. Raubtier muss nicht umbedingt wer sein der tötet, sondern auch Lebensraum weg nimmt.

Wenn der Mensch außerdem in die Natur gehört wieso sammelt er sich zunehmend in Städten, zerschneidet die Landschaft durch Straßen und beutet sie aus für Ressourcen?

Alles eine Frage der Verhältinsmäßigkeit in meinen Augen. Dadurch, dass wir in D schon soviel "zerpflückt" haben, kann man doch die wenigen verbliebenen ungestörten Räume auch mehr oder weniger in Ruhe lassen?

 

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vor 6 Stunden schrieb Waylander:

Wenn der Mensch außerdem in die Natur gehört wieso sammelt er sich zunehmend in Städten,

Weil die Zivilisation nicht von der Natur trennt, sondern vor ihr schützt. Das ist ein ganz "natürliches" Bedürfnis (kein Wortspiel beabsichtigt:mrgreen:). Gäbe es dieses nicht, wollte niemand ein Zelt, sondern würde sich einfach nur mit einem Tarp schlafen legen. 

Bearbeitet von truxx
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Eventuell muss der Mensch ja auch erstmal wieder langsam an die Natur herangeführt werden. Die Kinder werden heute ja leider ganz anders groß, wo ich noch vor ein paar Jahrzehnten mit Freunden im nahen Tannenwald stundenlang rumgetobt bin, da sitzen die Kids heute lieber gemeinsam auf Sofa und schauen sich Rap-Videos und Schminktutorials an ;-). Viele Eltern versäumen auch die Kinder an die Natur heranzuführen, da ja alles als dreckig und gefährlich abgetan wird. Aber das geht hier zu weit. 

Immerhin scheint ja auch ein Bedarf für naturnahes Zelten da zu sein, dann sonst würden ja nicht so viel Trekkingplätze überall entstehen. Klar, ist dies auch wieder reguliert und nicht komplett mit einer Übernachtung alleine im Wald zu vergleichen, aber meiner Ansicht nach ist das ein sehr guter Kompromiss zwischen einem normalen Campingplatz und dem illegalen Zelten. Und je mehr Leute diese Plätze annehmen und nutzen, je mehr werden auch entstehen! Dies führt dann vielleicht bei allen zu einer Lernkurve. Bei den Nutzern, was den Umgang mit der Natur angeht, den Waldbesitzern und Behörden, was die Notwendigkeit weiterer Plätze angeht und eventuell entwickelt sich dadurch auch mehr und mehr eine "Trailcommunity". So zumindest meine Hoffnung.

Was ich allerdings selbst nicht ganz nachvollziehen kann und irrwitzig finde. Ich darf in Deutschland ja überall eine Nacht mit meinem Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen eine Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit stehen. Auch auf waldnahen Wanderparkplätzen. Aber ich darf nicht zur Wiederherstellung meiner "Wanderfähigkeit" eine Nacht mein Zelt an oder in einem Schutzhütte im Wald aufschlagen? Das ist schon kurios, da gerade das nächtigen mit Wohnmobilen durch die sogenannte Van-Lifer deutlich mehr Schäden und Müll hinterlässt.

Wie sind denn eure Erfahrungen? Wird eine illegale Waldübernachtung an Schutzhütten von Waldbesitzern oder Jägern eher "toleriert"?

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vor 34 Minuten schrieb FlowerHiker:

 

Wie sind denn eure Erfahrungen? Wird eine illegale Waldübernachtung an Schutzhütten von Waldbesitzern oder Jägern eher "toleriert"?

Ja , wird mehr toleriert . Ich bin selber Forstwirt ( mittlerweile als Baumpfleger unterwegs ) , nachdem das Thema Wildzelten hier und bei ODS immer wieder aufkommt , frage ich bei jeder Gelegenheit die Kollegen wie sie damit umgehen . Einhellig die Meinung , lieber an der Schutzhütte , Rastplatz etc. als im hinterletzten Winkel versteckt . Wo eh regelmässig Menschen sind , stört es das Wild weniger und man rechnet bei Forstarbeiten auch eher damit . Es würde bei vernünftigen Benehmen auch keiner das Wildzelten verfolgen . 

Ganz im Gegenteil, die Mehrheit war selber schon wildzelten :mrgreen:. Ich muss jetzt auch erstmal meine WE-Tour planen . 2 Förster + 1Forstwirt gehen wildzelten :-D.

 

Gruss , windriver

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vor 54 Minuten schrieb windriver:

Es würde bei vernünftigen Benehmen auch keiner das Wildzelten verfolgen . 

Interessante Information. Dann hat @Wander Schaf Recht: Die gegenwärtige Rechtslage ermöglicht es dem Förster, bei vernünftigen Leuten ein Auge zuzudrücken und unvernünftige Leute ohne weitere Begründung wegzuschicken bzw. sogar ein Bußgeld zu verhängen. Vielleicht ist es doch nicht schlecht so, wie es aktuell ist...

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@waldradler Das sehe ich auch so. Wie wir am Betrag von @windriver sehen, zelten ja selbst die Förster gerne selber. Ich denke auch, dass die Förster oder Waldbesitzer ja auch durchaus eine gute Menschenkenntnis haben und erkennen können ob jemand zur Party-Fraktion oder eher naturbewusster Wanderer ist. Ich kann aber durchaus sehr gut nachvollziehen, dass die Förster sehr sensibel sind und auch durchaus schnell mal einen höheren Blutdruck bekommen, wenn man auf z.B. Bushcrafter mit einer "mir gehört der Wald" Mentalität oder Jugendgruppen mit Einweggrill und Bierdosen stößt.

Was ich natürlich als Einsteiger sehr spannend finde ist die Tatsache, dass viele alte Hasen ja eher empfehlen nicht an Schutzhütten zu nächtigen, um sicherer zu sein und nicht aufzufallen. Ich persönlich habe mir bisher eher immer gesagt, dass ich eher an einer Schutzhütte nächtigen würde, da sie ja dafür fast gemacht sind und viele Vorteile haben (weniger Zecken, Bänke, Windschutz, etc.). Der Beitrag von @windriver bestärkt mich da in dieser Ansicht. Zumal ich mich teilweise bei meinen Wanderungen immer gefragt habe wofür solche zum Teil üppigen und teuren Schutzerhütten erstellt werden. Sicher ja nicht nur für Tageswanderer, die mal 10 Minuten Pause machen möchten. Da reicht ja eine einfache Bank auch aus. Niemand benötigt normalerweise eine komplette Hütte auf einer 4-5 stündige Tageswanderung. Daher habe ich als ehemaliger Laie schon immer angenommen: Schutzhütte = gleich Notfallübernachtungsmöglichkeit für hartgesottene Fernwanderer.

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OT: Klar, Schutzhütten sind eine feine Sache. Ich übernachte dort gerne im Winter, denn wenn der ganze Wald nass ist, hat man hier ein trockenes Plätzchen. Manchmal findet man allerdings keine. Unsicher finde ich das nicht, allenfalls in der warmen Jahreszeit und in Ortsnähe würde ich Schutzhütten meiden, weil dann ggf. mit Besuch von randalierenden Jugendlichen o.ä. zu rechnen ist.

 

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vor 9 Stunden schrieb Harakiri:

Weshalb wird Natur in Deutschland eigentlich immer durch die Abwesenheit von Menschen definiert? Menschen an sich sind im Naturraum ganz sicher kein Störfaktor. Wir gehören in die Natur und nirgendwo sonst hin. Das soll natürlich nicht heißen, dass die Natur nur uns gehört. Das tut sie nicht. Aber sie gehört auch uns als Spezies. 

So wird sie im Prinzip gar nicht definiert, sondern als vom Menschen unbeeinflusst (oder nur zu einem geringen Grad beeinflust). Und so sehr ein menschliches Individuum seinen Einfluss minimieren kann, wird von gesetzlicher Seite nunmal nicht von diesem besten Fall ausgegangen. Auch Naturnutzung (z.B. hier als Erholungsraum) wird nicht grundsätzlich als Gegensatz zum Naturschutz gesehen, sondern ist sogar im BNatschG festgehalten. Dabei gibt es natürlich verschiedene Abstufungen, wobei wir die wertvollsten Habitate mit den strengsten Auflagen schützen.

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Wald ist eine mit Bäumen bestockte Fläche , die die Waldfunktionen erfüllt . 

- Nutzfunktion = Holzgewinnung , Jagd etc

- Schutzfunktion = Erosionsschutz , Gewässerschutz etc. 

-Erholungsfunktion = Wandern , Joggen etc. 

Je nach Lage des Waldes sind die Funktionen anders gewichtet , beim innerstädtischen Wald steht z.B die Erholungsfunktion oft ganz vorne. Beim Bergwald eher die Schutzfunktion , bei den typischen Forsten die Nutzfunktion .

Etwas Theorie ist aus Lehrzeiten noch hängen geblieben ;-)

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Bundeswaldgesetz

Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche

... 

Wikipedia Forstpflanzen sind junge Bäume oder Sträucher, die zur wirtschaftlichen Nutzung in Forstbaumschulen oder Kämpen (Forstpflanzgärten) der Forstverwaltungen kultiviert werden.

 

 

Somit ist ein natürlich gewachsener "Wald" gar keiner laut Gesetz. 

Somit lag ich in meiner Einschätzung genau falsch herum.  So schnell kann man sich irren. Ich dachte nur das natürlich gewachsene wäre ein Wald und das angepflanzte wäre keiner. Sehr trügerisch das ganze. 

 

 

Gruß

 

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vor 23 Minuten schrieb zopiclon:

Bundeswaldgesetz

Somit ist ein natürlich gewachsener "Wald" gar keiner laut Gesetz. 

 

Ist ja irgendwie auch logisch ;-). Im Geldungsbereich des Gesetz gibt es keinen "Urwald" mehr . Allerdings ist auch Wald aus Naturverjüngung im forstlichen Sinne Wald . Da ist Wikipedia nicht ganz korrekt .

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 vor 19 Stunden schrieb Wander Schaf:
vor 19 Stunden schrieb grmbl:

Mein Fazit wäre: liebe Waldbesitzende in Baden-Württemberg, macht Gebrauch von eurem Verfügungsrecht.

dürfen sie jedoch nicht pauschal. Aber hin und wieder eine Tafel mit einer Telefonnummer, an die man sich wenden kann, vielleicht auch einen vorgesehenen Ort mitgeteilt bekommt (somit kommt der Waldbesitzer auch gleichzeitig seinen anderen Pflichten nach), wäre schon ein feine Sache.  

Steht doch da:

vor 19 Stunden schrieb grmbl:

"Die Befugnis kann der Waldbesitzende im Rahmen seines Verfügungsrechts in Einzelfällen an bestimmte Personen oder an einen zumindest bestimmbaren Personenkreis erteilen." (Quelle: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3373)

In Einzelfällen (und auch nicht mehr als eine Nacht) an bestimmte Personen, also Name + Anschrift bitte. Bestimmbarer Personenkreis: "alle Party People" oder "alle Städter" geht also zum Glück auch nicht, dafür aber (vermutlich) z.B. die Mitglieder des Albvereins Hintertupfingen. Und hier wird die Sache interessant finde ich.

 @khyal: auch 1nitetent.com wird dann interessant (logischerweise dennoch meist Wiesen und derer leider auch nicht sehr viele, vielleicht bald mehr? :smile:), werde da mal spenden. Gewinner des Ideenwettbewerbs "so geht sächsisch" und gefördert von der "Deutsche Bundesstiftung Umwelt", bestimmt schlecht durchdacht :rolleyes:. Auch die Trekkingplätze, alle hochkriminell? OT: Wenn die dann Feuer machen ist nicht der Waldbesitzer dran, sondern die Idioten die denken im oder am Wald (in BaWü gilt: 100m Abstand, es sei denn eigener Besitz, dann 30m) dürfe man Feuer machen. Sicherheitshalber könnte man vorab nochmal aufs LWaldG und explizit Feuerverbot verweisen, denn was nutzt ein Schuldiger wenn der Wald weg ist.

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vor 5 Minuten schrieb grmbl:

In Einzelfällen (und auch nicht mehr als eine Nacht) an bestimmte Personen, also Name + Anschrift bitte. Bestimmbarer Personenkreis: "alle Party People" oder "alle Städter" geht also zum Glück auch nicht, dafür aber (vermutlich) z.B. die Mitglieder des Albvereins Hintertupfingen. Und hier wird die Sache interessant finde ich.

Genau,  wie du es beschrieben hast:) deshalb nicht pauschal "alle Wanderer" z.B.  

Wir meinen, wie ich das sehe,  das gleiche:)

Bearbeitet von Wander Schaf
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OT: @FlowerHiker, weil du da was erwähntest - für Reisemobile finde ich das bei uns inzwischen ganz gut mit den Reisemobil-Stellplätzen gelöst (einfach und flexibel gegen geringe Gebühr, die Gemeinden generieren Zusatzeinnahmen und die örtliche Gastronomie dürfte auch davon profitieren; für mich persönlich wäre dazu interessant, ob und auf welchen Stellplätzen auch Carcamper zugelassen sind bzw. toleriert werden).

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Am 27.4.2020 um 20:35 schrieb Andreas K.:

Ebenfalls waldbesitzer. Wenn sich derjenige abseits der Wege aufhält trifft ihn selbst die schuld. Es gilt Wegegebot, d.h. der waldbesitzer muss die Wege freihalten, der Spaziergänger muss sich an die bestehenden Wege halten. Es darf also kein neuer Weg gebahnt werden. 

Wo hast du das her?  Wegegebot gibts bei uns doch nur in Nationalparks.  Bin mir sogar ziemlich sicher dass das der Ben (EinMannImWald) in einem seiner Erklärvideos erzählt hatte, dass das Verlassen der Wege sogar laut Gesetz erlaubt ist.

Das einzig mir bekannte ist:  "Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten (§ 23 HJagdG)"   Und bei der höchsten Waldbrandstufe gilt das wohl auch Tagsüber.

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vor 47 Minuten schrieb AlphaRay:

Wo hast du das her?  Wegegebot gibts bei uns doch nur in Nationalparks.  Bin mir sogar ziemlich sicher dass das der Ben (EinMannImWald) in einem seiner Erklärvideos erzählt hatte, dass das Verlassen der Wege sogar laut Gesetz erlaubt ist.

Das einzig mir bekannte ist:  "Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten (§ 23 HJagdG)"   Und bei der höchsten Waldbrandstufe gilt das wohl auch Tagsüber.

Nein. Wegegebot kann auch in Naturschutzgebieten oder anderen Schutzgebieten gelten, je nach Schutzgebietsverordnung oder Maßnahmenplan.

Das verlassen der Wege ist nicht explizit erlaubt sondern eher geduldet. Bsp.: § 15 HWaldG Absatz 2:

"1Waldbesucherinnen und Waldbesucher haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, damit eine gegenseitigeBelästigung oder Behinderung vermieden wird. 2Durch die Benutzung darf die Lebensgemeinschaft desWaldes nicht gestört, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigtoder verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt werden."

Die Lebensgemeinschaft störst du letzt endlich schon wenn Du in den Wald gehst. Bleibst du auf den Waldwegen allerdings deutlich weniger, wie wenn du sie verlässt. Du weist nämlich nicht, ob da gerade ein Vogel brütet, eine Rotte Sauen liegt usw. . Es ist im Wald vermutlich geduldet, damit die Leute z.B.die Möglichkeit haben im Herbst legal Pilze zu sammeln. Man muss das Ganze aber wiederrum nicht ausreizen. So interpretiere ich es zumindest.

Je nachdem wo man ist muss man halt wieder die ganzen Ländergesetze beachten, die aber vermutlich wieder ähnlich sein werden.

 

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Ihr geht beim dem legal ausserhalb von Zeltplaetzen zelten, viel von vermuteten Annahmen aus, die gelten aber in der Rechtssprechung nicht. Gesunder Menschenverstand auch nicht.
Desweiteren habt ihr nicht die anderen "Player" im Blick z.B. die Beherbergungsbetriebe, wozu dann auch richtige Zeltplaetze in den Orten gehoeren.
Dann kommen natuerlich die Umweltschuetzer dazu, die natuerlich sofort eine Schaedigung des Bodens durch das Pinkeln sehen usw usw usw
Und da wir ja in D so einen tollen Rechtsstaat haben, wo du mit irgendwelchen ausgegrabenen Paragraphen aus ganz anderen Bereichen auch jemand Knueppel zwischen die Beine werfen kannst, wird das so easy nix mit mal eben Legalisieren durch auf eine Webplattform stellen.
Ohne jeweils lokal in die Diskussion mit den verschiedenen Interessensgruppen zu gehen, wie Forstwirtschaft, Jaeger, "Naturschuetzer",  Tourismusverbaende, Behoerden, die Betriebsinhaber von Zelt und anderen Uebernachtungsplaetzen, endlose, ermuedende Diskussionen mit denen zu fuehren, das so anzulegen, dass deren Bedenken zerstreut werden usw usw, wirst Du immer oertliche Kraefte haben, die mit hohem Engagement dafuer sorgen, dass das huebsch in der Illegalitaet bleibt.

Ich weiss nicht inwieweit Ihr z.B. das entstehen der Trekkingplattformen in der Eifel auf ODS verfolgt habt, die sind z.B. deswegen mit hohem Materialaufwand mit Holzplattformen extra an Stellen, wo sich der Grund nicht so zu Zelten eignet, angelegt worden, um die Befuerchtungen zu zerstreuen, dass da sonst laengerfristig groessere Gruppen lagern.
Und so gibt es viele Befuerchtungen und Gruppen, die gernen wollen, dass es so bleibt, wie es ist.

btw ich aergere mich seit ca 25 Jahren mit entsprechenden Bestimmungen / Gesetze / Flaechennutzungsplaenen und und und rum und habe da auch viel Austausch mit Anderen drueber, eigentlich sogar unter rechtlich deutlich ueberschaubareren Verhaeltnissen (Besitzer bzw Paechter, Veranstalter und Nutzer dieselbe rechtliche Person, da es darum ging, auf gepachtetem Grundstueck ein paarmal im Jahr eine Wochenend-Veranstaltung mit Kleingruppe mit Zelten zu machen) und das Fazit da heraus ist, entweder Du bleibst auf Bauland in den Gemeinden mit zumindest einer "Pro Forma" Toilette, Wasseranschluss irgendwo auf dem Grundstueck und irgendwo steht ein Feuerloescher, da hast Du auch z.B. gleich das Thema Rettungswege vom Hals, oder Du bekommst die Nummer nicht richtig legal abgesichert.

Glaub mir, da spielen so viel andere Gesetze und Vorschriften rein, da kannst Du nen fachkundigen Juristen fuer nen halbes Jahr anstellen, nur um das durchzuackern, was da gilt, weil das natuerlich nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde und es dann auch wieder unterschiedlich ausgelegt wird usw, wenn Du sonst nix im Leben zu tun hast, nur zu...

Was die Reisemobil-Stellplaetze betrifft, sind die Meisten, die ich kenne, wirklich nur fuer Reisemobile erlaubt (gerade in D und F) und nicht fuer Carcamper, hat auch mit dem Thema Sanitaer bzw Brauchwasser-Entsorgung zu tun u.A.
Ich habe auch ein bisschen den Eindruck, dass es da auch um die wirtschaftlichen Interessen geht, was ja ok ist, auch eine Gemeinde braucht Einnahmen, die Leute mit teuren Wohnmobilen geben eher Geld aus, als irgendwelche Freaks mit Kombi, wie frueher ich mit dem Surfomobil :mrgreen:, der leider wegen dem Surfbrettstapel auf dem Dach nicht unter dem Querbalken auf den Auto-Parkplaetzen in F am Meer durch kam...

Anders isses in Italien, da kommt es immer auf das Tagesgeschehen an z.B. war es bei uns am von mir meist genutzten Surfstrand ganz easy moeglich, an den Durchfahrt verboten Schildern (Italien = unverbindliche Vorschlaege) bis hinter den Strand zu fahren, dort mit Natuerzaun abgegrenzter grosser unter Baeumen gelegener schattiger Parkplatz, wo sich jemand noch seinen Lebensunterhalt damit verdiente, dass er gegen Trinkgeld darauf aufpasste, das nix aufgebrochen wurde, das ging x Jahre gut, bis ein lokaler Zeitungsredakteur wohl einen schlechten Surftag hatte und immer wieder in der Zeitung ueber den natuerlich nicht legalen Parkplatz (in I ist fast nichts legal, alles Grauzone) laesterte, bis dann schliesslich die Cops nicht mehr anders konnten, als den Parkplatz zu schlissen und Knollen zu verteilen.
Nun sind wir an einen noch schoeneren Strand ein paar km weiter gezogen, mit Parkplatz hinterm Strand, allerdings bloeder fuer Womos, da im schoeneren Teil enge bucklige Zufahrt und wenig Schatten.
In I am Besten immer Ortsansaessige fragen, da ist immer alles drin...aber haeufig mehr als im "Country of law and order"
Nett finde ich die Plaetze in Oesterreich, da ist das haeufiger praktikabel auf den Parkplaetzen der Seilbahnen geloest, dass die das Sanitaer nachts auflassen, man ein paar € zahlt und gut isses. Darf natuerlich offiziell auvch kein Zelt zu sehen sein, aber dan sses halt ein Schattendach. Da hatten wir auch schon nette Abende im grossen Kreis und fuer die Seilbahnen isses auch nett, dann faehrt man am naechsten Tag ja auch gleich da hoch zum Fliegen.

 

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