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Ultraleicht Trekking

Import aus den USA


Kridde

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Sachliche Argumentation ist nicht so dein Ding oder? 

Ja für teure Gegenstände die ich auf Reisen aus und einführen führe ich eine Rechnung mit, alternativ kannst du dir bei Ausreise auch vom Zoll bescheinigen lassen das du es beim Hinflug schon hattest.

es geht nicht um deine Socken oder 4 Unterhosen, sondern um Gegenstände die die Freibetragsgrenze sprengen.

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vor 4 Stunden schrieb Mattes:

Ich hoffe der Rechner stimmt, mein Tarp von Borahgear kostet damit nix an Zollgebühren. Aber der Warenwert plus Versand ist ja auch unter 75 € ...es würde also sowieso keinen Zoll kosten.

Vermutlich nicht, ich komme da auf eine andere Rechnung, ist unterhalb der Zollgrenze, deswegen werden nicht die 12% faellig, aber schon die 19% MwSt.

Btw kommt es immer auf den Parcel-Service an, ob zusaetzliche Kosten fuer die Zoll-Abwicklung geltend gemacht werden und es kann auch gut passieren, dass der Zoll der Meinung ist, dass Unterlagen fehlen, oder die zur Berechnung noetige aussen auf dem Paket angebrachte Rechnung fehlt, oder sie deren Hoehe nicht glaubhaft finden (die sind auch nicht bloed), dann darfst Du hinfahren und hast da eine laengere "vergnuegliche" Zeit.

Btw wenn der Zoll eine falsche Hoehe berechnet und Du dagegen vorgehen willst, wird das rel viel Papierkram und Du kannst mit einer laengeren Berabeitungszeit von ein paar Monaten rechnen.

Ich halte die schon mal gemachte Angabe, dass man sich bei der Ausreise vom Zoll bestaetigen lassen kann, dass man den Gegenstand schon bei hatte und dann bei der Wiedereinreise keine Abgaben bezahlen muss, fuer eine Urban Legend, denn letztendlich muss ich beweisen, dass ich fuer derartige Sachen die Abgaben bezahlt habe.

Btw theoretisch kann die Pruefung darauf nicht nur an der EU-Aussengrenze erfolgen, sondern auch innerhalb der EU, sehr gaengig ist das z.B. bei Segelbooten, da darfst Du auch schon mal mitten in NL oder in einem deutschen Hafen den Nachweis erbringen, dass Du fuer das Teil MwSt bezahlt hast.

Wo das auch schon mal gerne nachtraeglich "eroertert wird" wenn ein nicht-EU-Unternehmen dadurch aufgefallen ist, dass es gefakte Rechnungen ueber einen niedrigen Wert ausgestellt hat, um den Kaeufern Abgaben "zu ersparen", da werden dann auch schon mal alte Einfuhren neu betrachtet und da geht es dann um Vorsatz.

Achja zumindest mein Wissenstand ist, dass der ganze Zollkram nicht unter die Steuerrechts-Verjaehrung faellt (und damit es jetzt hier keine ja-aber-Antworten gibt :mrgreen: ja es gab vor vielen Jahren eine EU-Steuerrechts-Vereinfachung, die dazu fuehrt, dass ich, wenn ich nachweisen kann, dass der Gegenstand vor 93 erstmalig in den "Verkehr gebracht wurde", dafuer keinen MwSt-Nachweis erbringen muss, aber dafuer den Nachweis, dass der Gegenstand eben vorher in den Verkehr gebracht wurde, wobei ich sagen muss, dass ich diesen Punkt nur naeher in Bezug auf mein Segelboot Bj 77, was ich von privat ohne MwSt-Nachweis gekauft habe, recherchiert habe.)

 

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Nur rein interessehalber:

Wie sieht das einfuhrsteuerrechtlich gesehen aus, wenn ich einen (Gebrauchs)Gegenstand / mehrere Gegenstände (also nicht ein Kunstwerk oder eine teure Geige) in den USA erwerbe, dort nutze und dann mit nach Deutschland nehme? Also z.B. dort ein Zelt und einen Quilt kaufe, OT: meinetwegen auch ein Abendkleid, ein Wochenende damit wandern gehe OT: (äh, mit dem Kleid wohl eher die Met) und dann mit nach Hause nehme?

 

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Gerade eben schrieb cafeconleche:

Nur rein interessehalber:

Wie sieht das einfuhrsteuerrechtlich gesehen aus, wenn ich einen (Gebrauchs)Gegenstand / mehrere Gegenstände (also nicht ein Kunstwerk oder eine teure Geige) in den USA erwerbe, dort nutze und dann mit nach Deutschland nehme? Also z.B. dort ein Zelt und einen Quilt kaufe, OT: meinetwegen auch ein Abendkleid, ein Wochenende damit wandern gehe OT: (äh, mit dem Kleid wohl eher die Met) und dann mit nach Hause nehme?

 

Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es hoehere Freigrenzen gab, wenn man nachweisen kann, dass man mindestens ein halbes Jahr dort gewohnt und die Gegenstaende verwendet hat.
Aber meine Infos aus dem Bereich sind aus der Zeit, wo ich fuer eine US-Firma gearbeitet habe und das ist lange her.
 

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vor 7 Stunden schrieb khyal:

Ich halte die schon mal gemachte Angabe, dass man sich bei der Ausreise vom Zoll bestaetigen lassen kann, dass man den Gegenstand schon bei hatte und dann bei der Wiedereinreise keine Abgaben bezahlen muss, fuer eine Urban Legend, denn letztendlich muss ich beweisen, dass ich fuer derartige Sachen die Abgaben bezahlt habe.

Nein, das stimmt wirklich. https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html

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vor einer Stunde schrieb Mittagsfrost:

Ach das ist ja nett, ich hatte damals, als ich fuer die Ami-Firma gearbeitet hatte, deswegen beim Zoll mal nachgefragt und die meinten, dass ich dann fuer die Bestaetigung nachweisen muesse, dass ich MwSt bezahlt haette (ging um teure EDV/Multimedia-Sachen), entweder das hat sich geaendert, oder was ich fuer wahrscheinlicher halte, dass mir einfach eine falsche Auskunft gegeben wurde.
Ich habe es auch schon erlebt, dass bei Paketeinfuhr der Zoll bei Vorlage der Papiere erklaert hat, eine dort eingetragene Tariknummer wuerde nicht existieren, obwohl sie die selber fuer den selben Gegenstand ein paar Wochen vorher verwendet haben.

Na dann bin ich ja mal gespannt, was passiert, wenn einer von uns mit einer 2seitigen Liste (da geht ja nicht soviel in das Feld auf dem Formular) und den vom Zoll vorgeschlagen Fotos zur Zollstelle am Flugghafen geht, um sich sein 330er abstempeln zu lassen :-D

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Eigentlich muss man schon noch nachweisen, dass man die Dinge auch rechtmäßig eingeführt oder im Inland erworben hat, um sie bei Wiedereinfuhr problemlos wieder mitzubringen.

Ein guter Freund ist Fotograf und beruflich rund um den Globus unterwegs und meldet jedes Mal seine sehr gut fünfstellige Glassammlung bei Ausreise an, um bei Wiedereinreise keine Probleme zu bekommen.

Ist vor allem bei Elektronik relevant, wo die Quote der Grauimporte recht hoch ist und sich die Herkunft nicht direkt erkennen lässt. Beispiel Laptop - bei einer querty Tastatur würde ich mich sorgen, bei quertz eher nicht.

Bearbeitet von questor
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vor 14 Stunden schrieb khyal:

Vermutlich nicht, ich komme da auf eine andere Rechnung, ist unterhalb der Zollgrenze, deswegen werden nicht die 12% faellig, aber schon die 19% MwSt.

Bt
 

Danke für die Antwort, khyal, ich habe das mal gekürzt. Sonst wird der Bericht zu lang. Das heißt für mich, erst die Freude ich bezahl nix, kommt vielleicht doch der Hammer mit dem Zoll...mal schauen. Ich werde berichten. Frohes Fest und danke.

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Am 21.12.2018 um 13:26 schrieb Mattes:

Hammer mit dem Zoll

Zoll ist nicht (Einfuhr-) Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer (USt) zahlst Du jeden Tag in jedem Laden. Da per Definition die USt jedoch durch die Unternehmen einbehalten wird, es beim Import aber kein inländisches Unternehmen gibt (welches die USt einbehalten könnte), heisst es formell anders, nämlich Einfuhrumsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer ist immer fällig, Bagatelle werden gesetzlich geregelt damit der Zöllner nicht mehr kostet als reinkommt. Sonst könntest Du ja in Grenznähe drüben knapp unter der Freigrenze einkaufen und so die USt einsparen (Aus Sicht des Staates). Also einfach zum Verständnis und sachlich nur begrenzt richtig: Die USt ist eine Steuereinnahme damit der Staat unsere Natur mit Autobahnen zerschneiden kann. Der Zoll ist dagegen eine Strafgebühr, damit Du aufhörst, die Trumpsche oder andere fremde Wirtschaften mittels Aufträgen zu unterstützen. Lediglich die vereinnahmende Behörde ist die gleiche, nämlich die Exekutive des Finanzamtes, der Zoll, weshalb etliche Verfahrensregeln gleich sein sollten. Am Wort 'sollten' kann man schon erkennen, daß ich mich tatsächlich nur bei Steuern auskenne und von deren Regelungen auf die von Zöllen schliesse:

Der Beamte stellt als neutrale Person (er vertritt per Definition NICHT den Staat) die Besteuerungspflicht fest und findet eine faire und angemessene Besteuerung. Dabei wirkt auf das Verfahren auch die Deklaration mit. In der Praxis: Ich gehe hin und sage "Ich komme um mein Paket von der Sample limited abzuholen. Nachdem es ein Spezial-UL-Zelt für Bergsteiger ist, ist es doch mehr ein Sportgerät als ein Wohngebäude". Dann wird der Zöllner Deine Argumentation prüfen und zu einem Entschluss kommen und entsprechend 'bescheiden'. Gegen diesen Bescheid kannst Du dann Rechtsmittel (Einspruch) einlegen. Dieses Rechtsmittel wird dann von der Einspruchstelle geprüft und in Folge vielleicht vorm Finanzgericht landen. Von diesem Prozedere ist jedoch die Einbehaltung unbetroffen. Ist die Beweissicherung abgeschlossen und der aktuell rechtsgültige (aber evtl. angefochtene) Bescheid bezahlt, kannst Du den Blödsinn auch mitnehmen.

So wie Finanzamt und Zoll eine Behörde sind, so sind es aber auch Menschen die dort arbeiten. Gehe ich hin mit dem Wortlaut "Hey Du asozialer Halsabschneider, wie viel Geld stielst Du mir mit Macht und ohne Berechtigung?", dann könnte ich mir vorstellen, daß der Zöllner sich extra Zeit nehmen wird, eine für Dich noch teurere Klassifizierung zu finden. Gehe ich hin mit "Hallo, Ihr armen Schweine müsst ja noch länger arbeiten als ich, was ich jetzt jedoch praktisch finde... Dafür habe ich versucht Euch Arbeit abzunehmen und schonmal geschaut, in welche Kategorie das Zelt passt. Nachdem es ja ein Spezial-UL-Zelt für Bergsteiger ist, müsste es ja eigentlich mehr ein Sportgerät sein, oder wie seht Ihr als geschulte Fachleute das?", dann besteht die Chance, dass dem freundlichen und kooperativen Gast - der den Wert als gebildete Person/Zöllner erkennt - und seiner Argumentation eher gefolgt wird.

Weihnachtliche Grüße

Magnus

Dieser Post stellt eine vereinfachte Erklärung dieser Welt und keine Steuerberatung nach StBerG dar und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit

Vergessenes PPS: Das blöde an der USt ist, dass die in dem Land fällige USt bei Ausfuhr zurückverlangt werden kann. Sprich: Kaufe ich in Ägypten, kann ich es hier beim Zoll anmelden, die USt für D bezahlen und dann von Ägypten meine dort bezahlt USt zurückverlangen. Nur hat die USA teils gar keine oder nur niedrige USt, weil die Ihren Staat über andere Steuern und Abgaben finanzieren als wir.

Bearbeitet von naturbezogen
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Aus beruflichem Grund bin ich ein wenig authistisch veranlagt, wenn fahrlässig Steuerfachsachverhalte falsch dargestellt werden ;-). Oder anders gesagt, ich versuche gerne so extrem komplexe Dinge wie Steuern Leuten so nahe zu bringen, dass Sie es zu verstehen beginnen :-)

Viele Grüße,

Magnus

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  • 2 Wochen später...

Mal als kleine Ergaenzung, gestern meine Fedex-Abrechnung fuer einen kleinen US-Import bekommen, was ich halt so nicht in D bekommen konnte.

Zum Einen hat der Zoll Mist gebaut und die doppelte Rechnungssumme verwendet, leider konnte ich das nicht vor Ort klaren, da bei Fedex die Jungs die Abwicklung unternehmen.

Zum Anderen hat Fedex natuerlich auch noch mal etwas draufgeschlagen fuer die Vorlagen-Provision, insgesamt mal eben 112 % mehr Abgaben als erwartet bzw ausgerechnet, das waeren die 19% & 12 % gewesen.

Das gibt jetzt viel Schreibkram fuer den Widerspruch an den Zoll und das wird ein Trip, sowohl was den Aufwand, als auch was den zeitlichen Ablauf betrifft und das Geld an Fedex ist natuerlich futsch.

Weiss schon, warum ich meinen Kram lieber in D kaufe, das ist stressfreier...

 

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Nö liegt beim Zoll, die melden sich schon...

Unsere Zolldienstelle hier in Hildesheim ist toll, nette Beamte, die Kinder freuen sich immer drauf weil sie da immer was abstauben oder die Herren für uns mal einen Probealarm mit dem Megafon auslösen....

manchmal ist es toll im nirgendwo zu wohnen

Bearbeitet von dennisdraussen
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vor 1 Stunde schrieb Mattes:

Also mein Tarp ist grad irgendwo in Deutschland. Seit dem 24.12 attempted delivery...was so viel heißt wie keiner weiß wo es ist. 

Nicht ganz korrekt, soll wohl heißen Zustellungsversuch erfolglos.

Na, wenn Du Pech hast,  kann das noch richtig "nett" werden...

Denn nach einer bestimmten Zeit gehen die Sachen, wenn es nicht zustellbar ist, zurueck an den Absender...
Das kann dann schon mal richtig schraeg laufen...z.B.
Bei einem mir bekannten Unternehmen geht eine Lieferung fuer mehrere Tausend Euro aus den US auf einmal in D, waehrend sie vom groessten deutschen Paketservice gehandelt wird, verschuett, keiner weiss, wo sie ist, auch nicht beim Nachforschungsauftrag...
nach mehren Wochen kommt dann die Nachricht, dass angeblich versucht worden waere, sie zuzustellen und da dass nicht moeglich gewesen waere und niemand auf die Nachricht reagiert habe (war natuerlich weder Zustellversuch unternommen noch eine Nachricht hinterlassen worden) waere sie jetzt auf dem Rueckweg zum Absender...
auf eine weitere Beschwerde wuerde dann mitgeteilt, die Sendung befaende sich zwar noch in D, aber es waere nicht moeglich, die Ruecksendung in die US noch aufzuhalten...
Dann verschwand diese Sendung fuer weitere 3 Monate, das US-Unternehmen sah das relaxt, die waren ja haftungsmaessig aus dem Schneider, da es ja in US reicht, wenn das Unternehmen nachweisst, dass sie die Sendung einem Delivery-Unternehmen uebergeben haben
Nach den 3 Monaten wurde sie dann dem US-Unternehmen zugestellt und konnte dann wieder fuer einen 2.Zustell-Versuch losgeschickt werden

Der Zoll ist auch sehr entspannt, es gibt keine Moeglichkeit bei denen nachzuchecken, ob eine Sendung angekommen ist, man muss warten, bis die Benachrichtigung kommt...kann aber auch schon mal passieren, dass so eine Benachrichtigung verschuett geht und nach 1 bzw 2 Wochen Lagerung (je nach Sendungsart) schickt der Zoll auch an den Absender zurueck...


 

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das Paket ist am 24.12 gelanded, schätze mal Frankfurt,  bis es da raus geht 3-7 Tage dann gehts eventuell zu einer Zollstelle in deiner Nähe nochmal 3 Tage, war ja auch Weihnachten... dann nochmal die Bearbeitungszeit da.. Sylvester.....  dann kommt noch der Brief zu dir... kann schonmal 2-3 Wochen dauern bis es bei dir ist nachdem dein Paket Deutschland erreicht hat. 

1.Locker bleiben erste Regel,

2. Zollbeamte haben recht, 

3. Es passen 4 Zollbeamte  in ein Trailstar 

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Aeh wie kommst Du drauf, dass es da erst in D angekommen ist ?
Den Zeitpunkt und Zollabwicklung kann man eigentlich einer Sendungsverfolgung klar entnehmen
"Atempted Delivery" ist schon eher, wie Mattes schrieb, versuchte Zustellung...
So lange FFM eigentlich nur, wenn da auch die Zoll-Abwicklung durchgefuehrt wird und dann muss es nicht nochmal zu einer anderen Zollstelle.

Was dein 1. - 3. betrifft, volle Zustimmung, dazu noch
4. In der Sendungsverfolgung steht gerade bei internationalen Paketen haeufig Mist
:mrgreen:

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Andreas K. hat diesen Beitrag moderiert:

Bitte in Beiträgen bzgl. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf die Gesetzgebung des jeweiligen Landes achten und nur einen korrekten Umgang damit öffentlich propagieren.

Zollbeamte sind Menschen und man kann mit Ihnen völlig normal reden, man darf halt nicht dumm sein :grin:

Kurierdienste machen Fehler, wenn offensichtlich, dann bekommt man auch sein Geld wieder zurück - Fedex wird sich denke ich nichts nachsagen lassen wollen - deswegen (khyal) wirst Du recht bald Dein Geld zurückbekommen, sollte das nicht geschehen kannste mir gerne eine PN schicken

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Meine einmaligen Erfahrungen mit einer Sendung aus den USA (Biwaksack bei Privatkäufer auf ebay) war positiv. Kam recht fix an, landete im Zoll, Brief kam, ich ging hin, hatte Glück vor einer Horde osteuropäischer Lastwagenfahrer da gewesen zu sein, sagte an, was es ist, bekam ne Rechnung, bezahlte sie, ging mit dem Bivy nach Hause. ^_^

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vor 5 Stunden schrieb khyal:


4. In der Sendungsverfolgung steht gerade bei internationalen Paketen haeufig Mist
:mrgreen:

bin grad mal meine letzen Mails durchgegangen
"attempted delivery" war bisher immer die übergabe an den Zoll, ist wohl einfach die Message die das System Ausspuckt wenn das paket die Zuständigkeit des Zustellers verlässt.

 

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vor 38 Minuten schrieb dennisdraussen:

bin grad mal meine letzen Mails durchgegangen
"attempted delivery" war bisher immer die übergabe an den Zoll, ist wohl einfach die Message die das System Ausspuckt wenn das paket die Zuständigkeit des Zustellers verlässt.

 

Danke, jetzt verstehe ich zum erstenmal...

Angekommen in Deutschland ist am 21.12.2018 in Frankfurt.

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Das liest sich alles einigermaßen unerfreulich: Verschwundene Pakete, intransparente Berechnungen etc.pp. Das ist wirklich extrem ärgerlich und frustrierend, wenn so etwas passiert. Bei meinen eigenen US-Imports habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. In den letzten drei Jahren habe ich dreimal Produkte aus den USA importiert und ich habe dreimal eine völlig unproblematische Einfuhr erlebt. Es wurden die erwarteten Gebühren draufgeschlagen, die Pakete wurden zuverlässig und sogar einigermaßen zügig zugestellt.

Das kann natürlich reines Glück gewesen sein und ich will auch gar nicht so tun, als sei das der Regelfall und die anderen beschriebenen Probleme die große Ausnahme. Ich möchte nur den etlichen Berichten meine eigene subjektive Erfahrung hinzufügen, weil ich manchmal den Eindruck habe, dass es in Online Kommentaren ein negatives Ungleichgewicht gibt. Wenn ich die Kommentare im Netz für ein reales Abbild der Welt halte, müsste im letzten Jahr kein einziges Paket von DHL ordnungsgemäß zugestellt worden sein und bei der Bahn dürfte kein einziger Zug mit weniger als 30 Minuten Verspätung abgefahren sein.

Der Grund dafür dürfte darin liegen, dass die Motivation zum Schreiben eines Kommentars einfach größer ist, wenn ich unzufrieden bin, als wenn alles glatt gegangen ist. Um beim DHL Beispiel zu bleiben: Ich beschwere mich auf der DHL Seite, wenn mein Paket einmal nicht zugestellt wurde, aber bei den zehn Bestellungen, wo alles geklappt hat, schreibe ich nichts dazu.

Insofern bleibt der Eigenimport zwar ein großes Risiko, das allen bewusst sein sollte und das jedeR für sich abwägen muss. Es ist aber keineswegs sicher, dass alles schief läuft.

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vor 12 Stunden schrieb questor:

Die Post hat vor einer Weile still und heimlich einen Festpreis von 20€ Gebühren für Verzollung eingeführt. Möchte nicht wissen, wir viele da plötzlich aus der Wäsche geguckt haben...

Weißt du, wann genau dieser Festpreis eingeführt wurde? Finde ich auch ganz schön viel. Bei meiner letzten Bestellung aus den USA Ende Oktober 2018 wurden mir von DHL aber nur sechs Euro als "Auslagepauschale" berechnet.

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