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Ultraleicht Trekking

Biewack-Sack


Maxi

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Cuben-Tarp (150) + Regenjacke(200) = ca 350gr

Poncho(210) + Bivy (140) = ca 350gr

 

 

du vergisst die 70g(?), die das poncho als rucksack-regenschutz den absolut wasserdichten liner überflüssig macht. zudem lässt sich cuben (ohne catenary-cut) nur sehr unschön abspannen, da es nicht elastisch ist.

... und tschüss.

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Ja Cuben sieht nicht hübsch aus, aber es tut was es soll (darum geht's doch oder?), aber dank hat recht ein Rucksack liner hatte ich vergessen, vorbei da 30-40gr Müllsäcke doch völlig ausreichen. Dafür wiegen die meisten ponchos und Bivys mehr als die von mir aufgelisteten.

Ich vermute hierbei läuft es einfach mal wieder auf "Geschmacksache" raus. :D

14212km

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  • 6 Jahre später...
Am 8.10.2014 um 23:18 schrieb kImperator:

Ich persönlich mag meine Tyvek Bivy, auch wenn die weiße Farbe alles andere als unauffällig ist. Für die 270g habe ich jedoch einen nicht 100% Wasserdichten, Atmungsaktiven Bivy ohne Kondens, den ich mit Tarp oder Poncho zum Tarp gespannt seit vielen Nächten einsetze und schätzen gelernt habe.

Das ist auch für mich ein plausibles System. Gibt es den nicht Tyvek-Bivy's mit Farbe? Oder kann man die einfärben?

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vor 3 Stunden schrieb Morgood:

Das ist auch für mich ein plausibles System. Gibt es den nicht Tyvek-Bivy's mit Farbe? Oder kann man die einfärben?

Was willst du erreichen? Du kriegst unterm Strich etwas Windschutz... es sei denn, du nutzt den Bivy fast zwingend, nämlich als Ausgleich für ein eigentlich zu kleines Tarp (gegen Spritzwasser oder windgetriebenen Regen). Für beide Zwecke finde ich aber einen hohen Netzanteil problemloser, so wie beim geräumigen EE Recon (der beengt in der großen Ausführung zumindest mich nicht, produziert keinen Kondens und kann praktisch als Innenzelt fungieren). Oder du vergrößerst gleich das Tarp und brauchst den Spritzschutz nicht mehr. Diese Lösung ist meist sogar leichter, schützt aber nicht gegen Insekten. Falls du wiederum deinen Schlafsack pimpen willst, sind Lösungen von innen (Liner, Klamotten etc.) meist effektiver.

Wenn du andererseits die Nachteile eines wasserdichten/atmungsfähigen Bivys in Kauf nehmen willst, kannst du sie mit einer Stange im Kopfteil und einer Mesh-Öffnung etwas reduzieren... vor allem aber eigentlich nur, wenn meist mit trockenem Wetter zu rechnen ist. Für eine solche Wahl kann es Gründe geben. Mein neuer OR Helium Bivy wiegt rund 460 g, kommt aber ohne Tarp aus und bietet recht viel Kopfraum. Das ist erst einmal nicht viel weniger Gewicht als bei meiner Cuben-Solomid-Kombi (älteres Modell mit Recon Bivy als Inner)... der Bivy spart rund 50 g. Aber bei der Zeltlösung kommen ja noch Heringe sowie unter Umständen eine Carbonstange dazu. So steigt die Differenz auf etwa 100 g bis 200 g - vom Komfort her indes durchaus ratsames Mehrgewicht, von der Flexibilität und Wetterfestigkeit auch. Aber es gibt nun einmal auch Einsatzszenarien, wo der Bivy mehr Sinn macht (Stealth, extrem wenig Platz usw.) oder man  Gewicht/Volumen mit jedem Mittel drücken will. Wenn auch nur mittelviel Regen zu erwarten ist, dürfte das Erlebnis allerdings ein bisschen trübe ausfallen.

Als Erstlösung rate ich noch immer von allem ab, was mit Bivys (außer Bug-Bivys) zu tun hat. Zusätzlich 'nice to have' ist mein Helium bestimmt bei vorwiegend gutem Wetter. Wenn es aber eben geht, ziehe ich mehr Komfort und (lebenswerte!) Wetterfestigkeit vor -> Solomid/Recon oder (noch netter) Lunar Solo. 

Ach ja, und da gibt es noch Leute, die mit der Sturmfestigkeit eines Bivy argumentieren. Das stimmt zu 100% - sofern man sehr, sehr leidensfähig ist. Wer so etwas einmal erlebt und es ein zweites Mal in Kauf nimmt, ist vermutlich ein Homo robustus (physisch und vom Erinnerungsvermögen her). Oder ich bin ein Weichei, was nicht ausgeschlossen ist.

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vor einer Stunde schrieb martinfarrent:

Du kriegst unterm Strich etwas Windschutz

Ja mir ist es genau darum gegangen und im Wald, unter dem Tarp, leuchtet das grelle Weiß ziemlich heraus. 

Aber deiner Gedankengänge finde ich sehr interessant. Meine Erfahrung beschränken sich aus ein ziemlich enges Lixada Netzbivy. Da stand meine Nase fast am First an.;-)

Ich mag es eher geräumig mit einem Tarp und einem Biwaksack für mehr  Windschutz. Mein Biwaksack ist ziemlich schwer , weshalb ich auf der Suche nach einer leichteren Alternative bin.

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Am 7.5.2021 um 11:57 schrieb Morgood:

Das ist auch für mich ein plausibles System. Gibt es den nicht Tyvek-Bivy's mit Farbe? Oder kann man die einfärben?

Ich nutze seit einigen Jahren keine Bivis mehr - bevorzuge mittlerweile einfach wieder lieber ein größeres Tarp / Zelt.

Meine Touren, Berichte und weiters gibt es in meinem Blog

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Am 17.10.2014 um 20:35 schrieb BohnenBub:

hat mal jemand von euch testen können, ob Schlafsack/Quilt Außenmaterialien wirklich winddicht sind?

Ich habe schon oft ohne Zelt/Tarp draussen geschlafen und mir die selben fragen gestellt. Hatte einmal an einer wirklich exponierten Stelle wo es sehr windig war den Eindruck dass es deutlich kälter wurde. Aber ob mir ein Biwaksack in dem Moment geholfen hätte, weiß ich nicht.

Am 16.10.2014 um 11:07 schrieb micha90:

Es gibt meiner Meinung nach nur sehr wenige Situationen, in denen ein Biwaksack tatsächlich notwendig ist,

genau die Gedanken hatte ich mit auch gemacht und mich gewundert warum so viele Leute Biwaksäcke nutzen...

 

Aktuell Auf den Gedanken mir vllt doch einen zuzulegen bin ich gekommen weil ich vorhabe in der Sächsischen Schweiz zu boofen - und falls es da mal regnet man ja zwar ein bisschen durch Felsen geschützt ist aber eben nicht vollständig und Zelte/Tarps da ja nicht möglich sind. 

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vor 13 Stunden schrieb Nero_161:

Aber ob mir ein Biwaksack in dem Moment geholfen hätte

Ich denke das ein Biwaksack sehr wohl seine Berechtigung hat.

1. Witterungsschutz (Regen und Wind)

2. Verbesserung des Temperaturbereichs deines Schlafsacks

3. Unauffälliges biwakieren

4. schnell aufgebaut

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vor 14 Stunden schrieb Nero_161:

weil ich vorhabe in der Sächsischen Schweiz zu boofen

 OT:

Innerhalb vom Nationalpark ist das verboten. Darüber hinaus ist der Nationalpark schon arg überlastet, was stealthcampen angeht und das Verbot wird anscheinend auch relativ rigoros durchgesetzt.

Quelle: https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/besucherinformation/sonstiges/freiuebernachten/

 

Bearbeitet von Taswell21
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vor einer Stunde schrieb Morgood:

Ich denke das ein Biwaksack sehr wohl seine Berechtigung hat.

1. Witterungsschutz (Regen und Wind)

2. Verbesserung des Temperaturbereichs deines Schlafsacks

3. Unauffälliges biwakieren

4. schnell aufgebaut

1. Tarp ordentlich aufbauen (wozu ein Shelter, wenn nicht gegen Niederschlag und Wind?!)

2. Ein paar Gramm mehr Daune & gute Platzwahl haben für weniger Gewicht den selben/ besseren Effekt

3. bei gutem Wetter einfach ohne, bei schlechtem Tarp mit gedeckten Farben (kein 3x3m Monster, sondern was kompaktes). Schlechtes Wetter bedeutet idR auch schlechtere Sichtverhältnisse und weniger Menschen die einen sehen. Abgesehen davon: Aufbauen bei Sonnenuntergang und Abbauen bei Sonnenaufgang.

4. sein Tarp kennen: bei mir dauert der Aufbau ~30sek - 1min

 

Heißt nicht, dass ich Biwaksäcke verteufel, wer keine Lust hat sich für jede Temperatur einen passenden Schlafsack zu besorgen oder mal eine Tour leicht außerhalb der gewohnten Comfortzone zu machen kann das eine gute Lösung sein, sein Setup kurzfristig zu pimpen. Aus reiner UL-Sicht macht es aber keinen Sinn, rein aufs Gewicht geachtet kommt man deutlich effizienter weg, wenn man die Stellschrauben an anderen Ausrüstungsgegenständen dreht.
Wer nicht gesehen werden will, sollte seine Ausrüstung in gedeckten Farben halten, es gibt fast jedes Teil auch in schwarz.

 

liebe Grüße
Micha

14212km

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Zitat

Im Nationalpark ist es verboten zu zelten oder im Freien zu übernachten. Nur wenn dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Klettersports erfolgt und der Schutzzweck des Nationalparks nicht beeinträchtigt wird, ist es möglich, an 58 gekennzeichneten Freiübernachtungsstellen (Boofen) im Freien zu übernachten.

Ich habe es so verstanden, dass das auch abgesehen von der Ausgangssperre gilt.

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vor 7 Minuten schrieb Taswell21:

Ich habe es so verstanden, dass das auch abgesehen von der Ausgangssperre gilt.

Was ich bisher herausgefunden habe, da ich da auch hin will:

1. Das mit den Boofen und dem Klettersport gilt dauerhaft. Und vermutlich die sinnvollste Anwendung für einen Biwacksack. Aber wo beginnt Klettern und hört das Wandern auf?

Ansonsten werde ich den Biwacksack wohl gegen eine Zeltplane+Tarp tauschen. Bei starkem Regen kann man die Plane auch über den Schlafsack rollen. Der Biwacksack ist doch nur für wenige Situationen das Optimum.

2. Übernachten im freien in Sachsen im Augenblick komplett untersagt, also auch das Boofen

3. Übernachten im Nationalpark außerhalb der Boofen streng verboten und wird auch überprüft.

4. Übernachten im Landschaftschutzgebiet, könnte möglich sein?

 

Bearbeitet von bandit_bln
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vor einer Stunde schrieb bandit_bln:

Was ich bisher herausgefunden habe, da ich da auch hin will:

4. Übernachten im Landschaftschutzgebiet, könnte möglich sein?

 

Und damit willst du hausieren gehen? Ich würde es tunlichst unterlassen, in irgendwelchen Schutzzonen/Schutzgebieten zu übernachten, ausser ich lege mich in einem solchen Gebiet auf einen z.B. dort vorhandenen Parkplatz, wo ich nichts kaputt machen kann.

Woher dieser Egoismus und das "Recht" darauf, überall zu pennen, wo einem wortwörtlich nicht die Polizei mit dem Knüppel dazu anhält, woanders hin zu gehen? ICH will raus, und wenn ich etwas will, dann wiegt das mehr als irgendeine Rücksicht auf die Natur.

 

If there's anything more important than my ego around, I want it caught and shot now.

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vor einer Stunde schrieb Jever:

Und damit willst du hausieren gehen? Ich würde es tunlichst unterlassen, in irgendwelchen Schutzzonen/Schutzgebieten zu übernachten, ausser ich lege mich in einem solchen Gebiet auf einen z.B. dort vorhandenen Parkplatz, wo ich nichts kaputt machen kann.

Na ja, Landschaftsschutzgebiet würde ich ohne weiteres übernachten. Das ist nichts anderes als normaler Wald.

Bei Landschaftsschutzgebieten ist nur die Optik des Gebietes geschützt; mit anderen Worten, man darf da nicht so ohne weiteres Bäume fällen oder Hecken vernichten oder gar Bäche umleiten, was ich in der Regel auch nicht beim Übernachten mache.

Gruss Konrad

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vor 2 Stunden schrieb bandit_bln:

1. Das mit den Boofen und dem Klettersport gilt dauerhaft. Und vermutlich die sinnvollste Anwendung für einen Biwacksack. Aber wo beginnt Klettern und hört das Wandern auf?
....

4. Übernachten im Landschaftschutzgebiet, könnte möglich sein?

Sorry aber das ist voellig daneben, das ist sehr eindeutig, das ist ein Naturschutzgebiet, da ist das Uebernachten mit und ohne Zelt, Plane, was auch immer verboten.
Es wird zugunsten der Kletterer (d.h. die, die nicht wandern, hoechstens zur Kletterstelle hin und eine komplette Ausruestung inkl Seil, Gurt, Bandschlingen usw bei haben) eine sehr ungewoehnliche Ausnahme gemacht, das ist natuerlich voellig sensibel und steht immer wieder auf der Kippe zum Komplettverbot, da irgendwelche Knallkoeppe meinen, das fuer andere Zwecke missbrauchen zu muessen.

Aus den Nationalpark-Informationen :
"
Die Ausnahme des Boofens nur für Kletterer ist eine Anerkennung der Tradition aus dem Sächsischen Klettersport.
Die Zahl der Naturliebhaber, die das Gebiet zum Boofen aufsuchen, steigt immer weiter. Mit der Anzahl steigt auch die Belastung für das Gebiet an. Es kommt deshalb auf das Verhalten jedes Einzelnen an, ob diese Ausnahme in einem Nationalpark auch weiterhin in dieser Weise bestehen kann."

Und nein, auch in den meisten Landschaftsschutzgebiet ist das Verlassen der Wege, Uebernachten usw verboten, da kann das Bussgeld auch evtl heftig werden, genau wie in vielen Bundeslaendern auch das Uebernachten im Wald verboten ist.

Bitte bei saemtlichen Handlungen immer daran denken, dass man nicht "nach mir die Sinflut" als Grundsatz haben sollte, sondern immer so handeln sollte, dass es nicht fuer die, die nach einem kommen, versaut wird.

Das Lager der Kraefte, die gerne generell das Uebernachten in der freien Natur verbieten moechten und da, wo es verboten ist, viele Verbotsschilder, Kontrollen und hohe Strafen wollen, ist sehr gross, das sind nicht nur kommerzielle Unternehmen wie Uebernachtungsbetriebe, auch Restaurants haben eher ein Interesse dran, die Leute abends im Ort zu halten, Jaeger, Foerster, Waldbesitzer, Bauern, Ordnungsamt, Feuerwehr, um nur mal ein paar aufzuzaehlen und was die politischen Stroemungen betrifft, nun das wird nach der naechsten Wahl auch noch diesbezueglich deutlich heftiger werden.
Also sollte jemand, der mal anders als auf Campingplaetzen uebernachtet, sehr sorgfaeltig abwaegen, ob er durch die Wahl seines Uebernachtungsplatzes nicht den oben genannten Lager die Munition bzw Argumente liefert, um Verbote bzw Kontrollen voran zu treiben.

Dass natuerlich auch Naturschutz, Rueckzugsgebiete fuer das Wild usw eine grosse Rolle spielen und man auch diesbezueglich gruendlich informiert und sehr genau schauen sollte, was man da macht, sollte auch klar sein.
Mag sein, dass nicht jedes Landschafts-Schutzgebiet einem aus Naturschutzgruenden einleuchtet, aber umgekehrt ist es aus Naturschutzgruenden auch nicht sinnvoll, sich ueberall zur Uebernachtung hinzuklatschen, wo es erlaubt ist, da sollte man schon sehr genau schauen und abwaegen, ob es aus Naturschutzgruenden nicht sinnvoller ist, einen anderen Platz zu waehlen.

Bei uns in NRW haben wir halt ueber die Jahrzente erlebt, wie die Kombination aus Knallkoeppen, die ihr Gehirn nicht bei Ihren "Draussen-Aktivitaeten" eingeschaltet haben bzw denen voellig scheissegal war, was nach Ihnen ist, in Kombination mit rel starken politischen Kraeften, die nach meinem Eindruck manchmal am Liebsten jeden Grashalm umzaeunen wollen, damit der boese Mensch nicht dran kommt, dafuer gesorgt haben, dass viele Outdoor-Aktivitaeten nur noch sehr eingeschraenkt und stark regelmentiert / ueberwacht moeglich sind.

Ich kann nur dazu raten, handelt sorgfaeltig, versaut es nicht noch mehr.
 

Meine Website ueber TerraNonna in der Sued-Toskana
 

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@Konradskynö, das ist nicht nur die optik :-)

auch wenn die wirklichkeit manchmal anders aussieht: ausser spazierengehen gilt der ganze kanon der freizeitbetätigungen als störung (dazu gehört auch zelten und feuermachen). manchmal sind wege auch zum befahren gewidmet. manchmal gibts plätze, wo man was darf (auch eine frage der widmung; unabhängig davon, ob & inwieweit tatsächlich auch förmlich gewidmet wurde - da scheinen die verantwortlichen behörden manchmal dies oder das zu vergessen, umkehrschluss gildet nicht, da im zweifel alle verbote auch aus dem gesetz oder ständiger übung hergeleitet werden können: entscheidet also ggf am ende ein bussgeldrichter, wenn sich ein anzeigender findet). im einzelnen muss man sich die verordnung zu jedem einzelnen landschaftsschutzgebiet angucken. da kommt zuerst der schutzzweck, dann die verbote im einzelnen, meistens (fast immer) auch: "[Verboten ist] außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener und gekennzeichneter Plätze sowie Hausgärten zu lagern, zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen".

BNatSchG: "Zudem können durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten von menschlicher Nutzung gesprägte Landschaftsräume erhalten werden, die für Naturschutz und Landschaftspflege von Bedeutung sind, aber nicht die oftmals strengeren Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen."

"Erholung" kann ein Schutzzweck sein (und trotzdem bleibt "zelten" verboten).

polen versucht andersrum, ausgleich für corona:https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/04/polen-camping-zelten-wildcampen-wald.html  (hatte ich schon mal auf polnisch verlinkt, weiss aber nicht mehr wo hier)

Bearbeitet von hans im glueck
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Hier mal der Wikipedia Auszug über Landschaftsschutzgebiete.

In Landschaftsschutzgebieten bestehen in der Regel nur geringe Auflagen für die land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung. Verboten sind insbesondere alle Handlungen, die den „Charakter“ des Gebiets verändern. So kann der Umbruch einer Wiese zur Gewinnung von Ackerland untersagt werden, wenn das Gebiet von Grünland geprägt ist. Besondere Auflagen für die Nutzung der Wiese (z. B. Düngeverbote) sind hingegen in Landschaftsschutzgebieten üblicherweise nicht vorgesehen. Die Regelungen zur Bebauung in der freien Landschaft (im Außenbereich) sind in Landschaftsschutzgebieten verschärft und in der Regel ist hier eine Neubebauung prinzipiell verboten.

 

Übernachten ist also genau so wie in einem normalen Wald verboten nicht mehr und nicht weniger.

Ich darf die Ackerflächenin einem Landschaftsschutzgebiet auch betreten und darf auch ganz normal Holz machen abseits der Wege. Betreten darf ich Wald außerhalb der Wege auch.

Im Naturschutzgebiet ist dies alles untersagt.

 

Gruss Konrad

 

 

 

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vor 17 Minuten schrieb Konradsky:

Hier mal der Wikipedia Auszug über Landschaftsschutzgebiete.

In Landschaftsschutzgebieten bestehen in der Regel nur geringe Auflagen für die land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung. Verboten sind insbesondere alle Handlungen, die den „Charakter“ des Gebiets verändern. So kann der Umbruch einer Wiese zur Gewinnung von Ackerland untersagt werden, wenn das Gebiet von Grünland geprägt ist. Besondere Auflagen für die Nutzung der Wiese (z. B. Düngeverbote) sind hingegen in Landschaftsschutzgebieten üblicherweise nicht vorgesehen. Die Regelungen zur Bebauung in der freien Landschaft (im Außenbereich) sind in Landschaftsschutzgebieten verschärft und in der Regel ist hier eine Neubebauung prinzipiell verboten.

 

Übernachten ist also genau so wie in einem normalen Wald verboten nicht mehr und nicht weniger.

Ich darf die Ackerflächenin einem Landschaftsschutzgebiet auch betreten und darf auch ganz normal Holz machen abseits der Wege. Betreten darf ich Wald außerhalb der Wege auch.

Im Naturschutzgebiet ist dies alles untersagt.

 

Gruss Konrad

 

 

 

Genau darauf wollte ich hinaus.. Landschaftschutzgebiet Sächsische Schweiz ist nicht ein Gebiet mit einer Regelung, sondern ein Bezeichnung für ganz viele verschiedene Landschaftgebiete mit eigenen Regeln. Es ist auch zu unterscheiden vom Nationalpark. Daher auch mein "kann" aber muss nicht.  

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ja, da mag "sächsische Schweiz" als geografisch übliche Bezeichnung weiter sein als die einzelnen Schutzgebiete.

aber wikipedia ist leider unvollständig und deshalb falsch (s.o.).:o

die begrifflichkeiten landschaftsschutzgebiet, nationalpark und naturschutzgebiet kann man alle drei im BNatSchG nachgucken. bei den nationalparks kann man im zweiten schritt genauer gucken, was die inneren = strengen naturschutzgebiete sind. und bei allen drei musst du ins satzungsrecht (verordnungsrecht) gucken. und staun: da ist zelten dann fast immer und überall extra raus (und mindestens beim naturschutzgebiet sowieso schon).

und für LNT und zeltmöglichkeiten muss man in die kommunalpolitik oder bei lobbygruppen anträge stellen. wenn man das propagieren will.

 

EDIT: ich hatte das mal nachgeguckt für die gegend, in der ich häufig unterwegs bin, brandenburg / barnim.

obere ebene: zelten geht mit erlaubnis des besitzers im lsg oder im naturpark: "Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft unbeschadet weitergehender Vorschriften außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen." (§ 44 Abs 4 brdbg. natschG = die regelung übers betretensrecht). untere ebene: zb "naturpark barnim" - allgemeines zeltverbot als besondere regel, siehe hp aber keine rechtsqualle verlinkt (selbst da, wo noch nichtmal lsg ist). landschaftsschutzgebiete des naturparks: selbst wenn in der vo nix geregelt ist: naturparkregel gilt ohnehin. in brandenburg grenzt ja naturpark an naturpark..."besondere schutzvorschriften" sind zahlreichst möglich.

Bearbeitet von hans im glueck
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