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Ultraleicht Trekking

Ist Biwakieren eine touristische Übernachtung?


Tichu

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vor 5 Minuten schrieb Tichu:

Das sehe ich absolut ein und will ja auch niemenden treffen unterwegs. 

Alles cool :) ich hatte Dir nur noch eine offizielle Aussage mit Link geliefert.  Die Seite führt dann auch zu den Verordnungen der jeweiligen Länder. Was du daraus machst,  ist Deine Sache :)

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Biwakier doch einfach.

und fertig.

Wie soll etwas verboten sein wegen Corona, was sonst auch nicht wirklich erlaubt ist?

(biwakieren ist zwar nicht verboten, aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt, es ist meines Wissens eine nicht erfasste Grauzone, also wie soll das unter irgendeinen Corona Artikel fallen?)

Und meine ganz persönliche Meinung,mir wäre es scheissegal,  selbst wenn es wegen Corona verboten würde. (was es nicht ist, siehe oben)

Soweit ich weiss gibt es momentan in ganz Deutschland und aus Deutschland KEIN Reiseverbot. (abgesehen von vielleicht irgendwelchen 15 km Inzidenzregeln) und Einreisebestimmungen anderer Länder.

Und im Hotel,Campingplatz übernachtest du nicht...

Also mach es einfach!

 

 

 

 

Bearbeitet von ultraleichtflo
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vor 4 Stunden schrieb Biker2Hiker:

Imho:

Touristische Übernachtung? Ja, denn die Reise ist nicht dienstlich.

Fällt unter Beherbergungsverbot? Nein, da Dich niemand beherbergt.

Kannst Du dafür belangt werden? Ja, abhängig vom Ort, da alle nicht notwendigen Reisen zu unterlassen sind. Du musst also nachweisen, daß die Reise notwendig und nicht vermeidbar war. Zusätzlich wär ein Verstoß gegen örtliche, nächtliche Ausgangssperren denkbar.

Hi

Was sind denn bitte nicht notwendige Reisen ?

Was notwendig ist, obliegt doch mir persönlich

Das kann schon von der Formulierung her überhaupt keinen Bestand haben.

Und wo hast du das überhaupt her ?

Bearbeitet von ultraleichtflo
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vor 6 Stunden schrieb Wander Schaf:

Alles cool :) ich hatte Dir nur noch eine offizielle Aussage mit Link geliefert.  Die Seite führt dann auch zu den Verordnungen der jeweiligen Länder. Was du daraus machst,  ist Deine Sache :)

Noeh tun die Links zumindest bei NRW nicht, sondern der Link geht zum Blabla der Landesregierung, was angeblich in der NRW-Schutzverordnung steht, aber schon haeufiger in den letzten Monaten nicht komplett der Wahrheit bzw der Schutzverordnung entsprochen hat...
Ich kann nur jedem empfehlen, sich wirklich die Schutzverordnungen selber durchzulesen..

@MarcG ich verstehe nicht ganz was Du mit Deinem Beitrag sagen moechtest, ich habe geschrieben, dass es den Begriff "Touristische Uebernachtung" nicht in der NRW-Schutzverordnung gegeben hat und Du zitierst 2* aus Schutzverordnungen, in denen eben dieser Begriff nicht vorkommt..
Es ist rechtlich ein himmelweiter Unterschied zwischen "Touristische Uebernachtung" und "Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken" bzw "Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken"
 

vor 6 Stunden schrieb ultraleichtflo:

Wie soll etwas verboten sein wegen Corona, was sonst auch nicht wirklich erlaubt ist?

Weil es eben noch andere § in der Schutzverordnung gibt, die Dich evtl dann teuer erwischen koennen, ich hatte ja schon 2 Beispiele genannt, mit dem Fruehstueck vor´m Zelt beim Shutdown 1 und dem naechtlichen Ausgangsverbot in Oesterreich, wonach eben das Uebernachten draussen verboten ist, das aber erlaubt gehend unterwegs zu sein, wenn es der koerperlichen oder geistigen Erholung dient.
Btw hat Bayern teilweise auch ne naechtliche Ausgangssperre, da ist das Uebernachten draussen auch nicht drin, wenn Du nachts Wandern willst, must Du Dir ne Ziege o.A. mieten, da die naechtliche Ausgangssperre nicht gilt, wenn Du Tieren versorgst :mrgreen:

Gut ist halt auch, wenn man sich grundsaetzlich aus der Naehe von Plaetzen weg haelt, die evtl fuer Picknicks, Grillen, Shisha rauchen usw in Frage kommen, denn da kurvt / latscht haeufig das Ordnungsamt rum, konnte ich zumindest in NRW bei etlichen Paddeltouren die letzten Wochen beobachten.

Wichtig ist auch, den eigenen Bekanntenkreis extrem klein zu halten, denn zumindest in NRW darf ich nach der in diesem Punkt voellig bescheuerten Corona-Schutzverordnung zwar 100 Fremden zufaellig begegnen, solange die 1,5 m eingehalten werden, aber nicht mehr als einem Bekannten treffen bzw z.B mit ihm Paddeln gehen, auch wenn der Mindestabstand reichlich eingehalten wird, offenbar hat der Virus nach Ansicht dieser Hochleistungspolitiker keine Lust jemand anzustecken, der nicht persoenlich mit seinem Wirt bekannt ist :mrgreen:
 

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zu Bayern: aktuell: (Stand heute 26.2.21) - s.u. (Ausgangsperre überwiegend weg) ABER: Landkreise+Städte wie z.B. Starnberg! haben jetzt die Stege an Starnberger See und Ammersee gesperrt :roll:

--

Ausgangsbeschränkungen

Bayernweit ist das Verlassen der Wohnung nur noch aus triftigem Grund erlaubt, z. B. aus beruflichen Gründen oder zu Betreuungs- und Ausbildungszwecken, zum Einkaufen oder für Besuch, Sport und Bewegung im Rahmen der Kontaktbeschränkungen.

Details entnehmen Sie bitte den FAQ des bayerischen Innenministeriums.

Eine Ausgangssperre (zwischen 22 Uhr und 5 Uhr) gilt seit dem 15. Februar nur noch an Orten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100.

Landkreise oder kreisfreie Städte, die die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten haben, können anordnen, dass touristische Tagesausflüge in ihr Gebiet untersagt sind. Eine Übersicht des bayerischen Innenministeriums zeigt, welche Landkreise und Städte von dieser Möglichkeit aktuell Gebrauch machen.--

 

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vor 30 Minuten schrieb khyal:

Noeh tun die Links zumindest bei NRW nicht, sondern der Link geht zum Blabla der Landesregierung

Hm. Ich lande bei NRW auf deren Startseite,  auf der ein recht prominenter Link zu den aktuellen Verordnungen ist. Vorne an stehen lediglich vier aktuelle Punkte zu Corona,  darunter dann eine Liste aller Verordnungen. 

 

 

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vor 6 Stunden schrieb ultraleichtflo:

Hi

Was sind denn bitte nicht notwendige Reisen ?

Was notwendig ist, obliegt doch mir persönlich

Das kann schon von der Formulierung her überhaupt keinen Bestand haben.

Und wo hast du das überhaupt her ?

Von der Bundesregierung.

Zusätzlich heißt es in vielen Corona-Schutz-Verordnungen, daß das Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund erlaubt ist. Die Geünde werden aufgezählt. Biwakieren ist nicht dabei.

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vor 48 Minuten schrieb khyal:

solange die 1,5 m eingehalten werden, aber nicht mehr als einem Bekannten treffen bzw z.B mit ihm Paddeln gehen, auch wenn der Mindestabstand reichlich eingehalten wird, offenbar hat der Virus nach Ansicht dieser Hochleistungspolitiker keine Lust jemand anzustecken, der nicht persoenlich mit seinem Wirt bekannt ist :mrgreen:
 

OT: Ach komm, Politikerbashing ist halt einfach wenn man selbst keine Entscheidungen treffen muss die potenziell Millionen betreffen. In zwanzig Jahren werden wir froh sein wenn noch irgendjemand überhaupt den Job machen will wenn das so weitergeht. Dir sieht man halt nicht an der Nasenspitze an dass du bereit bist den Abstand einzuhalten und darauf zu achten... Es geht natürlich um die Durchsetzbarkeit, auch bei Maskenpflicht draußen (die obsolet wäre, hielten sich alle an etwas Abstand), da sich beim Versuch den Abstand einzhalten jede Behörde schnell lächerlich macht. Ist doch klar was sonst passiert: Dann stehen überall Grüppchen herum die bei Bedarf nen Schritt zurück gehen. Also zumindest logisch warum auf Kontakte abgezielt wurde.

Zum Thema: wo kein Kläger da kein Richter. @Tichu da müsstest du schon einen gelangweilten selbsternannten Blockwart verärgern wenn dir jemand beim alleine draußen sein was anhängt. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Menschen aber doch vernünftig; nicht von paar wenigen lauten Schreihälsen ablenken lassen.

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vor 7 Minuten schrieb Biker2Hiker:

Von der Bundesregierung.

Zusätzlich heißt es in vielen Corona-Schutz-Verordnungen, daß das Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund erlaubt ist. Die Geünde werden aufgezählt. Biwakieren ist nicht dabei.

Die Bundesregierung empfiehlt nur, dass man nicht notwendige Reisen unterlassen soll. Das ist allerdings nur eine Reisewarnung und kein Reiseverbot.

Die Länder könnten es natürlich trotzdem verboten haben.

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ihr lasst euch einfach weiterhin zum Narren halten.

In Bayern hat ein Verwaltungsgericht schon im April die Sache mit dem triftigen Grund quasi für nichtig erklärt.

Ein Mann hatte dagegen geklagt, die Klage wurde abgewiesen mit folgendem Grund:

Es gibt eigentlich immer einen triftigen Grund das Haus zu verlassen, die Klage wurde abgewesen, da der Kläger eigentlich gar keine Einschränkungen hat.

Zum Biwakieren gehoert Bewegen an der frischen Luft und naechtliche Ausgangssperre trifft hier auch nicht zu, denn euer Biwak ist eben euer Nachtlager, es besteht keine Pflicht in eure Wohnung zurueckzukehren. ihr koennt bei Freunden, aber natuerlich auch im Wald uebernachten

Und selbst wenn irgrndjemand meint er muesse euch dafür  belangen gibt es immer noch Widerspruch etc.

es ist sehr unwahrscheinlich, dass ihr am Ende zahlen muesst

Eher schon weil man euch das biwakieren sls wildcampen auslegt

 

Und es gibt kein Reiseverbot.

ihr könnt wunderbar z.b. jetzt nach Ägypten reisen

Bearbeitet von ultraleichtflo
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vor 10 Stunden schrieb Wander Schaf:

Du hast Bedenken.  Das ergibt zwei Möglichkeiten:

1. Diese Überwiegen und Du lässt es sein

2. Der Drang raus zu gehen überwiegt

Was mich eher vorsichtig stimmt: es ist zwar der Verbreitungsweg der aktuellen Virengruppe empirisch mittlerweile (eigentlich: so seit spätestens Juni letzten Jahres...) einigermaßen geklärt, aber noch nicht der Ursprung ("Patient Zero"). Man wird sehen, ob im Juni in Polen die Vogelgrippe grassiert, weil jetzt jeder einzelne Vogel diese auf Menschen über tragen kann und das Ergebnis dann vielleicht nicht Grippe, sondern Pest ist.

Mein ganz pragmatisches Problem ist aber derzeit, dass alle gesellschaftliche Architektur und alles Wirtschaften nicht auf Ökologie (einschließlich friluftsliv) ausgerichtet ist, sondern Effizienz- und Gerechtigkeitsvorstellungen folgt, die durch die gegenwärtige erste Pandemie weitgehend ad absurdum geführt werden (selbst  no covid braucht nachfolgende erhebliche gesellschaftliche Veraenderung). Zu neuen Wohnungen sind zu lange Parkplätze dazugerechnet worden statt Mieter- Gärten, zum einen von hunderten Beispielen, so dass die Leute aus der Stadt jetzt in über füllten Parks hocken im falschen friluftsliv oder am WE im Stau. Demgegenüber find ich den polnischen Versuch sehr ausprobierenswert, weil kurzfristig realisierbar. Mehr oeffentlicher Raum. 

Und es kommt meiner hobbybedingten Neugier entgegen. Und die Medienmitteilung stimmt hoffentlich:-)

Bearbeitet von hans im glueck
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vor 7 Stunden schrieb Tichu:

Und falls Du schreibst, wie finden wir heraus, dass Du es wirklich selbst warst und nicht der heimtückische Typ mit dem Gewehr? 

alzo dieze typpe zu erwisch war eazy. aber haustür offnen hat mir 2 finker wegsprengen... aber dabobaja nix mehr post hier.

biwaker:ph34r:hunter

 

pics im d´s kurztouren faden.

Bearbeitet von danobaja
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Ich geh auch noch heute raus, bis am Dienstag habe ich Zeit. Übernachtet wird wie immer wild, in meiner leider noch nicht Bio-DCF Villa (wie viele Hypster es wohl geben wird, die ihre alten DCF Dinge in den Müll schmeissen, um sich mit dem Organic-Label schmücken zu können? Nach dem Motto ich fahr S-Klasse, ist aber halb so schlimm, da Hybrid...).

Soweit mir bekannt gibt es in der Schweiz keine zusätzlichen Einschränkungen betreffend Übernachten draussen, dafür ab 1. März viele Lockerungen. Wie immer versuche ich den gesunden Menschenverstand zu nutzen - d.h. keine Übernachtung mitten in Naturschutzgebieten, nichts klauen, nicht alles zu vermüllen, kein Symphonieorchester zur geistigen Erfrischung in den Wald bestellen und aufspielen lassen (fällt mir natürlich schwer).  

Für khyals Politikschelte fehlt mir das Verständnis. Natürlich verkörpern nicht ganz alle in der Politik Tätigen die absolute moralische Unfehlbarkeit, manche sind nicht mal ganz selbstlos. Ich habe auch schon interessanten Dinge im Zusammenhang mit Baubewilligungen erlebt usw. Wenn Du jedoch eine bessere Idee im Zusammenhang mit Verordnungen hast oder diese klarer und einleuchtender wasserdicht formulieren kannst, melde dich bei den Zuständigen. Ehe Du dich versiehst, bist Du da Berater, ist nicht mal schlecht bezahlt. 

Das Ordnungsamt bin ich quasi fast selber, jedoch geografisch nicht im Jura zuständig. Aber ich hoffe mal, die Juristen lassen mich nicht hängen.  

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vor 23 Minuten schrieb hans im glueck: Demgegenüber find ich den polnischen Versuch sehr ausprobierenswert, weil kurzfristig realisierbar. Mehr oeffentlicher Raum. 

Wäre hier kurzfristig nur in den Staatsforsten umsetzbar, alles andere wäre zumindest kurzfristig eine Enteignung die gerichtlich wahrscheinlich nach 10 min gekippt wird. 
 

Bei uns im Landkreis und nebenan gibt es aktuell für einige schöne Ecken Betretungsverbote da das Schlittenfahren mit den Kids zu Glühwein Partys animiert hat... betrifft auch ein paar Fernwanderwege, und ja da steht die Bereitschaftspolizei und schickt die Leute weg.

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vor 4 Minuten schrieb dennisdraussen:

alles andere wäre zumindest kurzfristig eine Enteignung die gerichtlich wahrscheinlich nach 10 min gekippt wird. 

die ziehen ja auch zum Reden die Maske aus (weiss ich nicht nur von meiner Dienstreise und nicht nur von KollegInnen, sondern zB auch von einer Richterin AG GAP, dass sie da die einzige ist, die das nicht macht), dh das Verständnis ist noch weit entfernt vom Begreifen einfacher naturwissenschaftlicher Vorgänge (und von zB Bloch, Naturrecht und menschliche Würde). Partyecke ist ähnlich weit davon entfernt. Was für ein absurdes Theater, wenn die einen dann zeitnah die andern bestrafen.

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@JanFder anreiseweg ist halt problematisch. fährst du mit dem rad hin? bist du clean? selbst das impfen bedarf ja noch länglicher weiterer untersuchungen, weil man auf langfristige testreihen verzichtet hat. die frage ist also: welches ausprobieren kriegt man vertretbar hin?

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@danobaja die frage, ob biwakieren im büro a) eine touristische übernachtungsform, b) verboten und c) sanktionierbar ist, kann ich im diskurs mit mir selber nicht klären. der pandemisch bedingte neue lebensrhythmus hat mich aber zu verstärktem ausprobieren gedrängt. ergebnis: schlafe super. aber aufm dach der betriebsstätte oder des einsatzortes ist besser. "in der natur" bleibt auf der skala ganz oben.

biwak.jpg.ee08f549b39a01b857650125db43ebc0.jpg

(dezember; foto vom dach hab ich nicht greifbar)

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1. Kranke als unsauber zu bezeichnen, finde ich problematisch.

2. Gesund bin ich definitiv, da ich keine Symptome habe.

3. Wir zwei haben wahrscheinlich unterschiedliche Vorstellungen von "umsichtig genug".

 

Worauf ich aber auch nur hinauswollte: Obwohl es legal ist, in andere Länder zu reisen, und ich einige Unannehmlichkeiten dafür in Kauf genommen hätte, habe ich letzten Endes davon abgesehen, weil es praktisch mit zu vielen Kosten und Unwägbarkeiten verbunden ist. Für die überwältigende Mehrzahl der Menschen dürfte die Schmerzgrenze diesbezüglich deutlich niedriger sein als die meine.

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