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Ultraleicht Trekking

Hilfe: Bußgeld erwischt beim Wildcampen


HellaCamper

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Hallo liebes Forum,

ich wurde letztes Jahr beim Wildcampen in Sachsen erwischt. Nun habe ich ein Schreiben vom Landkreis bekommen zur "Ahnung der Ordnungswidrigkeit" und muss innerhalb einer Woche antworten. Dazu muss ich meine Daten eingeben und ein Kreuz setzen bei:

Wird der Verstoß zu gegeben? 

a) Ja

b) Nein (Begründung)

 

Hat jemand Erfahrung und kann mir sagen, was ich hier tun muss? Vermutlich b) Nein aber gibt es eine elegante Art es zu begründen?

 

Danke und liebe Grüße

Hella Camper

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Du wusstest doch, dass das Wildzelten verboten ist und bist das Risiko eingegangen, je nach dem, wo es in Sachsen war, OT: z.B. in den Boofen im Elbsandsteingebirge bzw dem Naturschutzgelaende da, hast Du den Kletterern, die da eigentlich ein altes "Gewohnheitsrecht" drauf hatten, was aber evtl immer mehr eingeschraenkt wird, was noch extra versaut...

Ich verhalte mich auch nicht immer gesetzeskonform, aber wenn ich z.B. im Strassenverkehr mal nen Anhoerungsbogen kriege, weil ich z.B. den Tacho etwas abgerundet habe, mache ich nicht lange rum, ich wusste ja, was erlaubt bzw nicht ist, spare mir die Energie, zu versuchen, mich irgendwie rauswinden zu wollen, zahle meine Teilnahme-Gebuehr an die Rennleitung :mrgreen: und gut ist...

Und sollte ich mal bei einer Outdoor-Aktion in der Grauzone erwischt werden, wuerde ich es genauso halten...
Deswegen bin ich auch nicht motiviert, Tips zu geben, wie Du Dich da evtl irgendwie rauswinden koenntest...


Schreib halt rein, dass das bloed von Dir war, Du das zum Anlass genommen hast, Dich noch mehr ueber Natuerschutz, Wild-Rueckzugsraeume usw mehr zu informieren, Einsicht wird immer gerne gesehen...

Wenn du kein Feuer gemacht bzw Hobokocher im Wald benutzt, keine Aeste abgebrochen o.A., keine Party mit Gettoblaster o.A. gemacht hast, auch nicht so daemlich warst, das in Social Media mit Ansage zu posten und Dich auch nicht mit dem Foerster, Ranger oder wer Dich sonst erwischt hat, angelegt hast und es kein Naturschutz-Gebiet war, wird es wohl nicht soo schlimm werden...8-)

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Man muss nur die Angaben zur Person machen, sonst nix, nichts schreiben, abwarten, wenn ein Bescheid kommt, Einspruch einlegen, in der Regel sind die Sachen nach 6 Mon verjährt (wenn 6 Mon rum waren, als Du das Anhörungsschreiben bekommen hast - vielleicht hast Du ja gar keins bekommen ;-) ) 

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Die Sache hat m.E. mindestens zwei Dimensionen: eine juristische und zumindest einen Outdoor-Aspekt bzgl. Naturschutzgebiete bzw. Verhalten in Naturschutzgebieten. Vorneweg: es geht um eine Ordnungswidrigkeit, es geht also schlimmstenfalls um eine (vermutlich) geringe Geldstrafe.

 

Also erstens: der juristische Aspekt: Wenn so ein Schrieb von der Polizei aufgrund einer Anzeige von wem auch immer (es können ja in diesem Fall nur die Ranger des Nationalparks sein, die Anzeige erstattet haben bei der Polizei, oder?) im Briefkasten ankommt, würde ich (erstmal) gar nicht reagieren. Niemals würde ich bei beiden vorgegebenen Alternativen ankreuzen bei Zitat:

"Wird der Verstoß zu gegeben? 

a) Ja

b) Nein (Begründung)“

 

Wenn Du unter Kästchen „a) Ja“ ankreuzt: dann hast Du Dich für schuldig bekannt und hast keinen/ wenigen Einfluss mehr auf den weiteren Verlauf. Dann wird die Staatsanwaltschaft Dich anklagen und das Amtsgericht eine Strafe verhängen, gegen die Du dann kaum mehr vorgehen kannst, weil Du Dich ja schuldig bekannt hast.

Ich rate also dazu:

1. Nix ausfüllen oder ankreuzen.

2. Nix zurücksenden.

3. Gehe zu einer RechtsanwältIn. Die wird Dich beraten. Kostet natürlich auch Geld.

Zweiter Aspekt „Outdoor“:

Wenn Du „aus Versehen“ in ein Naturschutzgebiet reingegangen bist und dort übernachtet hast, und wenn Du wirklich ahnungslos warst und wie alle im UL-Forum und in all den anderen Outdoor-Foren daran gehalten hast, keine Spuren zu hinterlassen (LNT: Leave no Trace, bitte nochmal nachlesen und nach recherchieren und künftig daran halten) halte ich das für kein Verbrechen, sondern nur für ein verhältnismäßig geringfügiges Vergehen. Das kann passieren. Das ist mir auch schon passiert. U.a. ganz im Osten der Müritz, wo keiner (und ich auch nicht) ahnen konnte dass hundert Meter neben einer stark befahrenen Bundesstraße noch östliches Müritz-Naturschutzgebiet ist.

 

Die Ranger sahen das morgens um 06.30 Uhr aber anders. Ich habe mich einsichtig gezeigt. Und mir damit eine Anzeige erspart.

 

Solltest Du aber wirklich gezündelt haben, also Feuer, Müll und laute Musik, würde ich an Deiner Stelle das Bussgeld sofort bezahlen und das unter Lebenserfahrung, Lehrgeld und dem Wissen, dass man das künftig niemals mehr macht, abbuchen.

Geh weiter raus und mach es künftig besser.

 

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vor 7 Stunden schrieb khyal:

Wenn du kein Feuer gemacht bzw Hobokocher im Wald benutzt, keine Aeste abgebrochen o.A., keine Party mit Gettoblaster o.A. gemacht hast, auch nicht so daemlich warst, das in Social Media mit Ansage zu posten und Dich auch nicht mit dem Foerster, Ranger oder wer Dich sonst erwischt hat, angelegt hast und es kein Naturschutz-Gebiet war, wird es wohl nicht soo schlimm werden...8-)

Dann sagt das Internet für Sachsen ca. 50 € Platzpauschale ;). Daran ändert auch das Anlegen mit dem Förster nichts, solange da nicht andere Vorschriften oder Gesetzte im zwischenmenschlichen Bereich in Betracht kommen. Da ist nur der Unterschied, ob er das aufnimmt oder nicht. Sollte es ohne Wohnwagen\Camper, beim ersten Mal und nach nur einer Nacht und ohne weitere Umstände deutlich teurer würde ich Einspruch gegen einlegen. Alles andere als die Region nahe des Mindestsatzes wäre meiner Meinung nach fragwürdig. Vielleicht sieht das der Landkreis anders, aber ich vermute mal ein Gericht würde das alles in Betracht ziehen.

Wirklich teuer sind eigentlich nur die Extras. Z. B. Feuer und/oder Naturschutzgebiet könnte ein Rechtsanwalt ggf. viel Geld sparen. Da sind dann ganz andere Summen im Spiel. Ganz wichtig noch, ein Landschaftschutzgebiet ist kein Naturschutzgebiet!!! Selbst bei den Naturschutzgebieten gibt es viele verschiedene.

 

Letztlich bietet aber ein Internetforum und damit auch ich keine Rechtsberatung, sondern maximal Laienwissen ;).

Viel Erfolg

Bearbeitet von bandit_bln
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vor 2 Stunden schrieb noodles:

Man muss nur die Angaben zur Person machen, sonst nix, nichts schreiben, abwarten, wenn ein Bescheid kommt, Einspruch einlegen, in der Regel sind die Sachen nach 6 Mon verjährt (wenn 6 Mon rum waren, als Du das Anhörungsschreiben bekommen hast - vielleicht hast Du ja gar keins bekommen ;-) ) 

Hier sind es sogar nur drei Monate. Anhörungsbogen: Verjährung unterbrochen? - Bußgeldverfahren 2023 (bussgeld-info.de)

Allerdings verlängert das Anhörungsschreiben die Frist und nicht erhalten hilft nicht.

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Wie hoch soll denn dein Bußgeld sein?

"Strafen fürs Wildcampen in Sachsen. Wenn Du aktiv beim Campen in der Landschaft erwischt wirst und keine ausdrückliche Genehmigung hast, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit und bekommst im besten Fall nur eine Verwarnung. Es kann aber auch ein Bußgeld zwischen 10 und 50 Euro anfallen." 

Weiß nicht, ob es stimmt - is von: https://www.alpacacamping.de/content/wildcampen-sachsen/#:~:text=Ist%20Wildcampen%20in%20Sachsen%20erlaubt,Betretungsrecht%20(%C2%A728)%20f%C3%A4llt.

Ich würde bei NEIN kurz schreiben, das es deinerseits ein Versehen war, die paar EURO bezahlen und die Sache abhaken. Es lohnt nicht, sich mit so etwas heutzutage zu beschäftigen. Also nicht zum Anwalt oder so - vergiss den Vorgang. Und nächstes mal besser aufpassen.

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Ich betone auch nochmal, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten können. Außerdem müssten wir dann wissen, weswegen ein Bussgeld erhoben wird.

vor 4 Stunden schrieb trekkman:

"Strafen fürs Wildcampen in Sachsen. Wenn Du aktiv beim Campen in der Landschaft erwischt wirst und keine ausdrückliche Genehmigung hast, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit und bekommst im besten Fall nur eine Verwarnung. Es kann aber auch ein Bußgeld zwischen 10 und 50 Euro anfallen." 

Weiß nicht, ob es stimmt - is von: https://www.alpacacamping.de/content/wildcampen-sachsen/#:~:text=Ist%20Wildcampen%20in%20Sachsen%20erlaubt,Betretungsrecht%20(%C2%A728)%20f%C3%A4llt.

 

So preiswert, wie bei Alpacacamping beschrieben, wird es laut Bußgeldkatalog des Landes Sachsens (siehe Anlage 3 Absatz §49), sofern ich den richtig interpretiere (alle Angaben ohne Gewähr), nur im günstigsten Fall, also fürs Zelten außerhalb von Schutzflächen. Hier werden im besten Fall 5€ aufwärts berechnet. In Schutzgebieten aller Art sieht das da im Katalog schon anders aus. Ich lese da folgende mögliche Bußgelder heraus: Untergrenze fürs Zelt aufschlagen 50€, Obergrenze je nach Typ Schutzgebiet 1500 bzw. 2500€. Feuer gemacht? 75€ bis 2.500€. Und wenn man sich mit dem Förster/Ranger angelegt hat oder der ein Exempel statuieren will, um der Schar der Wildcamper Einhalt zu gebieten, könnten da noch 75 bis 1000€ für das Verlassen des Weges, 50 bis 2500€ für das Erzeugen von Lärm sowie 50 bis 10000€ für das Beunruhigen eines wild lebenden Tieres berechnet werden. 

Also, Schutzgebiete sollte man als solche behandeln. Und wer beim wild campen erwischt wird, sollte sich am besten einsichtig zeigen. 

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vor 4 Stunden schrieb trekkman:

Wie hoch soll denn dein Bußgeld sein?

"Strafen fürs Wildcampen in Sachsen. Wenn Du aktiv beim Campen in der Landschaft erwischt wirst und keine ausdrückliche Genehmigung hast, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit und bekommst im besten Fall nur eine Verwarnung. Es kann aber auch ein Bußgeld zwischen 10 und 50 Euro anfallen." 

Weiß nicht, ob es stimmt - is von: https://www.alpacacamping.de/content/wildcampen-sachsen/#:~:text=Ist Wildcampen in Sachsen erlaubt,Betretungsrecht (§28) fällt.

Ich würde bei NEIN kurz schreiben, das es deinerseits ein Versehen war, die paar EURO bezahlen und die Sache abhaken. Es lohnt nicht, sich mit so etwas heutzutage zu beschäftigen. Also nicht zum Anwalt oder so - vergiss den Vorgang. Und nächstes mal besser aufpassen.

nein ankreuzen und was bezahlen wollen macht doch gar kein Sinn.

 

würde google welche Strafe dich erwartet und dann einfach bezahlen.

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vor 10 Stunden schrieb bandit_bln:

Daran ändert auch das Anlegen mit dem Förster nichts, solange da nicht andere Vorschriften oder Gesetzte im zwischenmenschlichen Bereich in Betracht kommen. Da ist nur der Unterschied, ob er das aufnimmt oder nicht.

Noe, denn es kommt ja darauf an, was er aufnimmt und wenn z.B. eine Schaedigung der Natur dazu kommt, Stoerung in Wildschutzbereichen usw usw, geht die Geldbusse auf ein Vielfaches hoch

vor 9 Stunden schrieb bandit_bln:

Hier geht es aber vermutlich nicht um den Anhoerungsbogen im Verkehrsrecht bzw fuer Blitzerknollen usw

vor 12 Stunden schrieb noodles:

In der Regel sind die Sachen nach 6 Mon verjährt (wenn 6 Mon rum waren, als Du das Anhörungsschreiben bekommen hast) 

Noe, meist nicht, da es bei den Verjaehrungsfristen im OWiG um die Hoechstbussen geht, die fuer den entsprechenden Delikt u.U. moeglich sind und da sind im "Umweltrecht" richtig heftige Maximalbussen moeglich z.B. hatte ich mal mit Erlaubnis des Bauern, dem die Wiese gehoerte, etwas neben einer Strasse mein Motorrad auf einer Betonplatte am Wiesenrand abgestellt, die aber leider ein nicht ausgeschildertes Landschafts-Schutzgebiet war (war bestimmt ein Betonplatten-Biotop) :roll:, was dann die Entenpolizei zu einer entsprechenden Anzeige nutze, im Anhoerungsbogen wurde mir ein Bussgeld von bis zu 500.000 € angedroht (nein das ist ein Punkt, kein Komma :roll:) entsprechend war die Verjaehrungsfrist 3 Jahre, bei max > 2500 sind es 2 Jahre, bei max > 1000 ist es ein Jahr...

 

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vor 17 Stunden schrieb bandit_bln:

ein Landschaftschutzgebiet ist kein Naturschutzgebiet!!! Selbst bei den Naturschutzgebieten gibt es viele verschiedene.

Für alle die sich für die Definitionen der Schutzgebiete interessieren: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/index.html#BJNR254210009BJNE002304311

Zu jedem Schutzgebiet gibt es eine Schutzgebietsverordnung (Mal digital im Netz, die ganz alten nur in Papier bei der Behörde). Da stehen dann auch Verbote drin.

Eine Übersicht für Nds. findet man hier: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/mobile.html?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&E=584000.00&N=5823000.00&zoom=3&catalogNodes=

-Die entsprechenden Layer aus dem Thema Naturschutz kann man sich dann aktivieren.

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vor 13 Stunden schrieb Gibbon:

Ich betone auch nochmal, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten können. Außerdem müssten wir dann wissen, weswegen ein Bussgeld erhoben wird.

So preiswert, wie bei Alpacacamping beschrieben, wird es laut Bußgeldkatalog des Landes Sachsens (siehe Anlage 3 Absatz §49), sofern ich den richtig interpretiere (alle Angaben ohne Gewähr), nur im günstigsten Fall, also fürs Zelten außerhalb von Schutzflächen. Hier werden im besten Fall 5€ aufwärts berechnet. In Schutzgebieten aller Art sieht das da im Katalog schon anders aus. Ich lese da folgende mögliche Bußgelder heraus: Untergrenze fürs Zelt aufschlagen 50€, Obergrenze je nach Typ Schutzgebiet 1500 bzw. 2500€. Feuer gemacht? 75€ bis 2.500€. Und wenn man sich mit dem Förster/Ranger angelegt hat oder der ein Exempel statuieren will, um der Schar der Wildcamper Einhalt zu gebieten, könnten da noch 75 bis 1000€ für das Verlassen des Weges, 50 bis 2500€ für das Erzeugen von Lärm sowie 50 bis 10000€ für das Beunruhigen eines wild lebenden Tieres berechnet werden. 

Also, Schutzgebiete sollte man als solche behandeln. Und wer beim wild campen erwischt wird, sollte sich am besten einsichtig zeigen. 

Na ja wir sind immer noch in Deutschland, da müssen alle Extra-Bußgelder und auch die Höhe auch entsprechend begründet werden.Lärm muss man gemacht haben und auch beim beunruhigen des wilden Tieres dürften sich die 10.000 € nur mit wirklich aktivem bewussten Handeln begründen lassen. Nur die reine Anwesenheit dürfte sicherlich nicht für den Maximalsatz sorgen, eher wenn man ins Storchennest klettert oder irgendwelche Wildtiere hochhebt, um sie auf Youtube zu veröffentlichen ;)  Nasenbonus ist eben nicht in unseren Gesetzten vorgesehen und im Zweifel muss man halt den Rechtsweg beschreiten. Das bedeutet ja nicht,dass man nichts falsch gemacht hat. Aber der Maximalsatz ist halt für die schweren Überschreitungen vorgesehen und nicht für die versehentliche falsche Platzwahl. Empfindlich ins Portemonnaie kann es halt trotzdem mal gehen. Wer natürlich ein wilde Bushcraft-Party im Naturschutzgebiet mit Musik, Baumhaus und Lagerfeuer feiert braucht sich aber auch über ein höheres Bußgeld im oberen Bereich wiederum nicht zu wundern.

Und inwieweit es nun neue Scharen an nicht Hotel zahlenden Menschen gibt bin ich mir nicht so ganz sicher. Mein Großvater und selbst meine Urgroßmutter hat schon vor mehr als 80 Jahren wild im Harz gezeltet. Mein Vater bei den Pfadfindern dann fast jedes Wochenende. Hat halt niemanden interessiert, sondern war vermutlich eher ganz normal.

Bearbeitet von bandit_bln
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vor 24 Minuten schrieb waldradler:

Man sollte im Forum eine Frist einführen, also z.B. dass man erst eine Woche nach der Neuregistrierung etwas posten kann.

Ist jetzt natuerlich eigentlich hier Off-Topic, evtl verschiebe ich das auch noch in den Foren-Gestaltungsbereich...

Erstmal vorweg, das Normale ist doch, dass man sich in einem Forum anmeldet, weil man ein Anliegen hat, etwas Fragen will, Unterstuetzung haben will o.A., da faende ich jetzt eine Woche Schreibsperre eine nicht unbedingt noetige Huerde, das aendert ja nichts am Anliegen und falls das der Einstieg in die Forums-Gemeinschaft ist, um laengerfristig daran teilzuhaben, ist es ja prima...falls das Forum (bzw seine User) eher nur als Dienstleistung gesehen werden, nach meiner persoenlichen Meinung nicht so...

Ich glaube so Manches, was wir vom Team hinter den Kulissen regeln, bekommt nicht jeder mit bzw erinnert sich spaeter nicht dran, dass wir das vom Team angesagt haben... :rolleyes:

Nur mal ein paar Beispiele im Bereich Neuuser...

Jeder neue User erhaelt seit langem schon bei der Anmeldung 2* einen Infotext mit Links auf alle wesentlichen Informationen, die das Forum und die geltenden Regeln betreffen.

Im Admin-Bereich gibt es recht wirkungsvolle Moeglichkeiten, sich anzuschauen, wer sich da anmeldet und natuerlich gibt es auch Moeglichkeiten, bestimmte Sachen einzuschraenken usw

Vielleicht erinnert sich der ein oder Andere noch dran, dass wir frueher ohne Ende Spam im Forum hatten, immer von neu Angemeldeten, was dann fuer uns vom Mod-Team hies, den Spam aus dem Forum entfernen den Spammer sperren...und stoerend war der Spam im Forum auch...
Seit etwas Zeit habe ich das nun im Adminbereich nach Beschluss von uns als Team umgestellt, alle neuangemeldeten User und alle Altuser mit nur ein paar Beitraegen werden automatisch in die Gruppe "New Members" verschoben, diese Gruppe steht unter Moderation, die Beitraege werden also erst nach Freischaltung durch einen Mod sichtbar.
Was natuerlich viel Mehrarbeit fuer uns Mods bedeutet und manchmal etwas Geduld von Neuusern erfordert, aber das Forum rel frei von Spammern und Trolls haelt, wobei ich fuerchte, dass in Zukunft das Thema Robots, die bis jetzt haeufig leicht zu erkennen waren, im Zeitalter von ChatGPT noch ein echtes Thema wird.
Wenn nun der Neuuser einen Beitrag schreibt, der von uns wegen Verstoss gegen Regeln o.A. nicht freigeschaltet wird und nicht Spam oder ein Trollversuch ist, erhaelt er haeufig eine PN von Einem von uns, in dem ihm erklaert wird, weswegen der Beitrag nicht freigeschaltet wurde und wo er nochmal die entsprechenden Regeln / Anleitungen nachlesen kann.
Hat nun ein Neuuser so einige "vernuenftige" Beitraege erstellt, wird er irgendwann in die Members Gruppe verschoben.
btw hat @Dennis schon vor Langem die SW so eingestellt, dass sie Neu-Anmeldungen, bei denen bestimmten Indizien darauf hindeuten, dass es gut ein Spammer sein koennte, on hold setzt, so dass die Anmeldung manuell durch einen Admin freigeschaltet werden muss, oder auch nicht....

Vor einiger Zeit gab es nun Neuuser, die sich oeffensichtlich nur angemeldet haben, um eine Suchanzeige zu plazieren und dann nie wieder "gesehen wurden", inzwischen ist deswegen die Mindestbeitragszahl, die ein User haben muss, um im Suche-Forum zu schreiben, auf 10 gesetzt.

usw usw usw und das waren jetzt nur mal ein paar Beispiele aus dem Bereich Neuuser, was wir vom Team (uns) so an Arbeit machen.......

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