Zum Inhalt springen
Ultraleicht Trekking

Artikel auf Zeit.de: Lasst die Städter wild im Umland campen!


Möhre

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb grmbl:

Ich hoffe das ist noch zum Thema... @Waylander bist du Förster Jäger oder sonstwie vom Fach? Liest sich so. Ich frage mich schon immer, wie ich am besten Ärger vermeide und denke bislang, dass Jäger nur von ihren Ansitzen aus schießen. Ist das korrekt? Und wie/ wo erfahre ich von aktuell geplanten Treibjagden?
Wenn ich mich von beidem fernhalte sollte das doch passen? Oder wenns absolut nicht anders geht (hab ich bislang immer vermeiden können) wenigstens direkt drunter, damit der wenn er die Nacht kommt wirklich über mich stolpert? Dann schickt er mich vermutlich mit mieser Laune weg oder zeigt mich an aber immer noch besser als von einer Kugel überrascht zu werden.

 

OT: Ärger vermeidest Du am besten wenn Du dich an die Regeln hälst : )

Ansitzjagd wird häufig praktiziert von Jagdeinrichtungen, es gibt mittlerweile aber auch Mobile, wie etwa Klettersitze. Außerdem kann der Jäger auch durch den Wald pirschen, sprich es wird nicht immer von den offensichtlichen Stellen gejagt. Von Treibjagden erfährst du, wenn du im Wald vor einem entsprechendem Schild stehst. Termine werden häufig nicht veröffentlicht, da leider immer mehr mit selbsternannten "Tierschützern" zu rechnen ist, die den Jagdbetrieb stören. Momentan brauchst aber mit Keiner rechnen, Saison ist gewöhnlich November bis Mitte Januar.

Wie der Jäger reagiert kann ich Dir nicht sagen, hängt wohl vom Individuum ab und wie Du dich gibst.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Manch ein Jäger reagiert da ziemlich forsch, versteh ich teilweise auch da der Freizeitdruck ja immer größer wird. Ich mache viel Wildlife Fotografie und bin mal in der früh um 4 an einen Jäger geraten der ist quer übers Feld auf mich zugelaufen und hat mich so laut so hart angemacht das ich echt Schiss hatte der tut jeden Moment etwas das er danach bereut. 

Der größte abschreckende Teil für das Wild sind meiner Erfahrung nach die Hundebesitzer. Nichts gegen die, ich liebe Hunde aber ich sitze so oft schon eine Stunde vor Sonnenaufgang am Wald (weit genug weg und gegen die Windrichtung usw) und dann kommt um halb 5 einer mit dem Fahrrad und drei Hunden am Wald vorbei gefahren und zieht ne richtig schöne Fährte hinter sich her und somit kommt da auch erstmal kein Tier mehr. Unter Tags trifft man nur noch selten Tiere an oder nur dort wo es für den Menschen nicht mal so schnell erreichbar ist. 

Ich kann dann schon verstehen wenn Jäger und Förster nicht wirklich begeistert wären wenn jetzt ein Gesetz kommt das jeder machen kann was er will. 

Ich für meinen Teil wäre durchaus auch dafür wenn es eine gezielte Lockerung geben würde mit entsprechenden Auflagen usw für Wanderer zum Beispiel um nicht immer mit einem Fuß ein Bußgeld zu riskieren. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um zurück zum Thema zu kommen, ich hab nichts gegen Kinder die sich ein Versteck bauen,  Wanderer die mal eine Nacht zelten oder Leute die den Weg verlassen. Allerdings bin ich kein Freund von Bushcraftcamps mit 30qm Fläche und fester Feuerstelle (100m entfernt vom Parkplatz).  
 

 

Hier in 25km Entfernung zur nächstgrößeren Stadt fehlt allerdings völlig die Nachfrage was Zelten im Wald angeht. Die Stadtbewohner haben auch andere Ansprüche als im Zeckenverseuchten NDS Wald im permanent schrägen Mittelgebirge ohne Wasser und Klo zu zelten.
 

Nur mal so, selbst die Private Jagdhütte am Ith-Hils Weg ist 80% des Jahres frei und kostet glaube ich 25€ inkl Feuerholz für 24h und ich kenne noch bestimmt 20 Schutzhütten hier mit Feuerstelle die 90% des Jahres nicht vermietet sind.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 59 Minuten schrieb khyal:

Noe, etwas in D Illegales wird nicht dadurch legal, dass Du es auf eine Website eintraegst.
 

Campen ohne Erlaubnis auf fremdem Grund ist wohl illegal, selbiges kann aber durch die Erteilung der Erlaubnis per Website legal werden.

 

Zitat

Du kannst als Einzelperson z.B. nicht Landesgesetze ausser Kraft setzen und eine evtl Haftung kann noch viel weiter gehen, als nur Ast auf den Kopf z.B. Thema Waldbrand.
 

Gegenteiliges in der Aussage von @grmbl zu finden erfordert aber auch schon eine abenteuerliche Interpretation :roll:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb P4uL0:

Manch ein Jäger reagiert da ziemlich forsch, versteh ich teilweise auch da der Freizeitdruck ja immer größer wird. Ich mache viel Wildlife Fotografie und bin mal in der früh um 4 an einen Jäger geraten der ist quer übers Feld auf mich zugelaufen und hat mich so laut so hart angemacht das ich echt Schiss hatte der tut jeden Moment etwas das er danach bereut. 

Der größte abschreckende Teil für das Wild sind meiner Erfahrung nach die Hundebesitzer. Nichts gegen die, ich liebe Hunde aber ich sitze so oft schon eine Stunde vor Sonnenaufgang am Wald (weit genug weg und gegen die Windrichtung usw) und dann kommt um halb 5 einer mit dem Fahrrad und drei Hunden am Wald vorbei gefahren und zieht ne richtig schöne Fährte hinter sich her und somit kommt da auch erstmal kein Tier mehr. Unter Tags trifft man nur noch selten Tiere an oder nur dort wo es für den Menschen nicht mal so schnell erreichbar ist. 

Ich kann dann schon verstehen wenn Jäger und Förster nicht wirklich begeistert wären wenn jetzt ein Gesetz kommt das jeder machen kann was er will. 

Ich für meinen Teil wäre durchaus auch dafür wenn es eine gezielte Lockerung geben würde mit entsprechenden Auflagen usw für Wanderer zum Beispiel um nicht immer mit einem Fuß ein Bußgeld zu riskieren. 

Das Problem des Jägers:

Wetter gut, keine Wolken, voller Mond und ordentlich Hell, du hast einen Tag Urlaub genommen und musst die Abschussquote erfüllen damit du keine Stafe zahlen musst oder deine Versicherung die Beiträge nicht exponentiell steigert. Du sitzt also seit 4h an der Wiese wo normalerweise die Rehe vorbeikommen. Dann läuft dir einer durchs Bild... Immer klasse. Deine Frau erklärt dir wie viel Fleisch man für die Jagdpacht im Monat im Supermarkt bekommt...

 

Problem des Försters:
Du hast den Jagdpächter angemahnt da du zuviel verbiss im Revier hast weil der Depp nicht genug Rehe schießt. Der hat nur dumme Ausreden.
 

Der Klimawandel sorgt dafür das die Waldbrandstufe im April schon auf höchster Stufe ist, du hast 6 Asbesthaltige Nachtspeicheröfen und 3 Schubkarren Bauschutt im Revier gefunden. Der Typ da vorn im Biospährenreservat macht Feuer und will diskutieren das Wald allen gehört, die BRD eine GmbH ist und ein Hobo gar kein offenes Feuer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb khyal:

Noe, etwas in D Illegales wird nicht dadurch legal, dass Du es auf eine Website eintraegst.

welche Infos (gerne einen Gesetzesauszug) hast Du darüber, dass man mit Absprache des Eigentümers und seiner Erlaubnis etwas illegales täte, wenn man auf dessen Grund und Boden eine Nacht verbringt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Wander Schaf:

welche Infos (gerne einen Gesetzesauszug) hast Du darüber, dass man mit Absprache des Eigentümers und seiner Erlaubnis etwas illegales täte, wenn man auf dessen Grund und Boden eine Nacht verbringt?

Als Waldbesitzer musst du dich an das Bundeswaldgesetz und die jeweiligen Waldgesetze der Länder halten. So einfach ist das.

Sprich der Großprivatwaldbesitzer muss dich in seinem Wald spazieren lassen ob er will oder nicht, und der Kleinprivatwaldbesitzer der nichts dagegen hat das Leute bei ihm schlafen darf das auch nicht so einfach.

Bsp. mit dem Waldbrand weiter gedacht. Ein Waldbesitzer lässt Leute bei sich im Wald übernachten. Wie stellt er sicher, dass diese sich an die Regeln halten, sprich in dem Fall kein Feuer machen. Durch eine Windböe entzündet ein Funke einen Waldbrand, es brennt aber nicht nur der Wald des Waldbesitzers ab, der die "Erlaubnis" erteilt hat, sondern auch Waldflächen von Nachbarbesitzern. Welche Versicherung springt hierfür ein? Zahlst Du das aus deiner Tasche? Wird verständlich wieso manche doch nicht so glücklich über Waldbesucher sind?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb Wander Schaf:

welche Infos (gerne einen Gesetzesauszug) hast Du darüber, dass man mit Absprache des Eigentümers und seiner Erlaubnis etwas illegales täte, wenn man auf dessen Grund und Boden eine Nacht verbringt?

Das kann man so generell nicht beantworten, aber ich kann dir ein paar Sachen aufzählen:

 

Du erlaubst den Kids der Nachbarn auf deiner alten Streuobstwiese zu zelten, irgendwer ruft die Cops weil ihn das Lagerfeuer stört. Wenn die Wiese dort z.B.ein Landschaftsschutzgebiet ist, kannst du es zwar erlauben aber du wirst dann mitbestraft.

Du erlaubst irgendwem in deinem Garten zu zelten, mehrfach andere Leute, an 10 Tagen im Jahr, dein Nachbar fühlt sich gestört und klagt. Je nach Verordnung der Stadt ist das dann auch nicht erlaubt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb Waylander:

Als Waldbesitzer musst du dich an das Bundeswaldgesetz und die jeweiligen Waldgesetze der Länder halten. So einfach ist das.

Sprich der Großprivatwaldbesitzer muss dich in seinem Wald spazieren lassen ob er will oder nicht, und der Kleinprivatwaldbesitzer der nichts dagegen hat das Leute bei ihm schlafen darf das auch nicht so einfach.

Bsp. mit dem Waldbrand weiter gedacht. Ein Waldbesitzer lässt Leute bei sich im Wald übernachten. Wie stellt er sicher, dass diese sich an die Regeln halten, sprich in dem Fall kein Feuer machen. Durch eine Windböe entzündet ein Funke einen Waldbrand, es brennt aber nicht nur der Wald des Waldbesitzers ab, der die "Erlaubnis" erteilt hat, sondern auch Waldflächen von Nachbarbesitzern. Welche Versicherung springt hierfür ein? Zahlst Du das aus deiner Tasche? Wird verständlich wieso manche doch nicht so glücklich über Waldbesucher sind?

Noch ein Grund mehr (neben dem Gewicht) warum man ohne Kocher (Feuer) unterwegs sein sollte. Es gibt in meiner Gegend (Thüringen) genug Schutzhütten wo man übernachten kann (meistens geduldet) wenn man keinen Lärm macht, kein Feuer macht, seinen Müll wieder mitnimmt und nur 1 Nacht bleibt. Aber das ist manchen wohl zu sehr UL wenn man für die Not nur ein Poncho-Tarp dabei hat falls dann doch mal die Schutzhütte von unvernünftigen Leuten zugemüllt wurde. Gerne werden auch die Papiertaschentücher hinter die Hütte geschmissen.

Ansonsten vermeide ich es tunlichst dem Jäger bei der Ausübung seines Hobbys, Berufung, Beruf... nicht in die Quere zu kommen. Das bedeutet auch, dass ich nicht in der Nähe oder in der Schussbahn eines Hochsitzes mein Tarp aufschlage. Es gibt echt unvernünftige Leute die da im Wald rumlaufen. Vor kurzem erzählte mir ein Jäger das in seinem Revier Nachts jemand mit einem Nachtsichtgerät quer durch den Wald latscht. Da würde ich mich als Jäger auch drüber aufregen.

Bearbeitet von sknie
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@dennisdraussen Ok, jetzt hast Du spezielle Situationen geschaffen, die bei jeder weiteren Argumentation in weitere kreierte Szenarien abzudriften droht und uns weiter vom Kern entfernen würden.  

Gehen wir mal von der reinen grundsätzlichen Gesetzeslage aus. 

Kyhal schrieb sehr überzeugt, dass es einfach schlichtweg illegal sei, selbst wenn der Eigentümer das gestatte. Dazu wüsste ich gerne, woher diese Auffassung kommt. 

Denn von Bundesland zu Bundesland gibt es Abweichungen. Ich gehe aber mal davon aus, dass diese dann auch im jeweiligen Waldgesetz explizit genannt werden.

In Hessen z.B. darf der Eigentümer des Waldes das Zelten gestatten.  Seine Pflichten, denen der Privatwaldbesitzer nachkommen muss, müssen natürlich dabei beachtet werden - das steht für mich z.B. auch nicht zur Frage. 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 25 Minuten schrieb Waylander:
vor 40 Minuten schrieb Wander Schaf:

welche Infos (gerne einen Gesetzesauszug) hast Du darüber, dass man mit Absprache des Eigentümers und seiner Erlaubnis etwas illegales täte, wenn man auf dessen Grund und Boden eine Nacht verbringt?

Als Waldbesitzer musst du dich an das Bundeswaldgesetz und die jeweiligen Waldgesetze der Länder halten. So einfach ist das.

Die entsprechenden Gesetze verbieten es aber nicht generell auf Privatgrund zu übernachten, warum wird hier der Eindruck suggeriert, als ob dem offensichtlich so wäre?

@dennisdraussen Äußert sich da wenigstens differenziert. Trotzdem: Es wurde doch nie behauptet, dass man auf jedem Privatgrundstück campen kann wie und wo man will, so lange man nur die Erlaubnis des Besitzers hat. Natürlich muss man sich auch an Naturschutz-, Waldschutz-, Lärmschutzgesetze und was sonst noch halten.

Ich kann jemandem erlauben in meiner Wohnung zu schlafen. Würdet ihr auf die Aussage auch antworten, das würde nicht stimmen, da man nicht etwas illegales dadurch legal macht, dass man es als Privatperson erlaubt? Und unter Umständen ist es ebenso illegal andere Leute in deiner Wohnung übernachten zu lassen, wie andere auf der eigenen Wiese. Aber was soll das darauf ein solches Argument aufzubauen? Ist doch völlig am Punkt vorbei.

Bearbeitet von T-Travel
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb Wander Schaf:

Genau. Grundsätzlich ist es erlaubt jeden Wald zu begehen (und noch differenzierter aufgeführt - jetzt vereinfacht). Grundsätzlich ist es in keinem Wald gestattet zu Zelten. Grundsätzlich kann jeder Waldbesitzer jemandem gestatten im Wald zu zelten.  

(Btw: Grundsätzlich im jur. Sinne.)

Grundsätzlich und vereinfacht hast du recht. Wenn du als Waldbesitzer sowas aber erlaubst wird es aber erst richtig kompliziert, denn dann haftest du für alle möglichen und unmöglichen Szenarien. Diesen Schuh würde ich mir niemals anziehen, schon gar nicht wenn ich das Ganze irgwo im Internet veröffentlicht habe und da irgend welche Unbekannte bei mir im Wald schlafen.

Natürlich kannst Du die dann alle einen Haftungsausschluss Vertrag unterzeichnen lassen, der sollte dann aber jur. auch bombenfest sein. Die Haftung würde dann auf den Übernachter übergehen, so ein Ding würde ich dann aber auch nicht mehr unterzeichnen wollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun einen Haftungsausschluss für die bestehende Gefährdungshaftung, die als Grundbesitzer einhergeht wirst Du auch über einen Rechtsbeistand nicht erwirken können ;)  Wichtig ist, dass Du als Waldbesitzer den damit verbundenen Pflichten (auch zur Sicherung) nachgehst und im Haftpflichtfall grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann. 

 

Als Waldbesitzer würde ich das definitiv nur nach Absprache und Austausch von Personalien mit entsprechenden Regeln an vorgeben Orten erlauben.  Das macht es etwas einfacher. Aber wer das nicht möchte,  muss es ja auch nicht und beruft sich dann auf geltendes Recht. Ist doch legitim. 

 

Bearbeitet von Wander Schaf
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bin pro Jedermannsrecht. Es sind aber auch viele gute und einleuchtende Argumente dagegen gefallen.

Nur, seit Montag haben wir die Maskenpflicht und bis auf wenige Ausnahmen ist das für 80 Millionen Menschen scheinbar erlernbar. Ich glaube wir dürfen uns selbst schon etwas mehr zutrauen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb truxx:

Bin pro Jedermannsrecht. Es sind aber auch viele gute und einleuchtende Argumente dagegen gefallen.

Nur, seit Montag haben wir die Maskenpflicht und bis auf wenige Ausnahmen ist das für 80 Millionen Menschen scheinbar erlernbar. Ich glaube wir dürfen uns selbst schon etwas mehr zutrauen.

Ich bin auch pro Jedermannsrecht, wenn man sich die Regeln mal durchliest und auf Deutschland anwendet wird einem schnell klar das man dann immernoch auf 90% der Fläche nicht zelten darf

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 59 Minuten schrieb T-Travel:

Campen ohne Erlaubnis auf fremdem Grund ist wohl illegal, selbiges kann aber durch die Erteilung der Erlaubnis per Website legal werden....Gegenteiliges in der Aussage von @grmbl zu finden erfordert aber auch schon eine abenteuerliche Interpretation :roll:

Noe es ist voellig easy, es gibt z.B. Landesgesetze, nach denen es in verschiedenen Bundeslaender nicht erlaubt ist, im Wald zu zelten und auch wenn Dir der Wald gehoert, wird zelten im Wald dann nicht legal, wenn Du es jemand erlaubst, mal davon abgesehen, dass Du es da nicht erlauben darfst und Dich zusaetzlich noch haftungsrechtlich auf verdammt duennes Eis begeben wuerdest.

In den Waldgesetzen und Ausfuehrungsvorschriften gibt es teilweise noch deutlich mehr, als man verrmuten sollte, z.B. haben Freunde von mir in NRW ein Waldstueck, was auch gerne vom Waldkindergarten besucht wird, die Kids hatte aus Bruchholz so kleine buschkraftaessige "Unterstaende" gebaut, was fuer meine Freunde (natuerlich) voellig ok war, daraufhin bekamen meine Freunde von der zustaendigen Foersterin die Aufforderung, die Bauwerke zu beseitigen, da es eben nicht erlaubt ist, im Wald Bauwerke zu bauen und sie als Besitzer fuer die Beseitigung verantwortlich sind.

Dazu kommt, dass, wenn man fuer Zeltuenbernachtungen Geld nimmt, das mit ziemlicher Sicherheit als Gewerbebetrieb ausgelegt wird und dann gibt es richtig Aerger, Du darfst ja z.B. auch noch nicht mal deinen eigenen Wohnwagen zur Uebernachtung auf Deinen Acker stellen, hoechstens zur Aufbewahrung von Werkzeugen :mrgreen:

Was evtl an bestimmten Stellen toleriert wird, ist eine ganz andere Nummer, da ist z.B. der Waldbesitzer bzw Forstamt aus der Haftung, kenne das auch von entsprechenden Gespraechen ueber Geocaching usw "mich stoert das nicht, wenn Ihr bei mir im Wald ein paar Caches anlegt, solange es nicht in einer Schonung ist...offiziell erlauben ? never"

Das Ganze sieht natuerlich schon wieder anders aus, wenn es aus gewerblichen Gruenden wichtig ist, dass sich diejenigen da aufhalten z.B. Baumpflege betreiben usw, oder natuerlich Jaeger mit "Jagdpacht" usw die haben alle nen Joker, was viele Verbotsvorschriften betrifft :mrgreen:

Dazu kommt u.U. noch das Baurecht, dass Zelte ausserhalb von Campingplaetzen, strengenommen sogar ein Kinderzelt im eigenen Garten, verfahrenspflichtig sind in so manchem Bundesland in D, z.B. nach der LBO in BaWue sind Zelte nur auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen verfahrensfrei.

Ja in Deutschland wiehert der Amtsschimmel, aber wer Aussagen zu einer rechtlichen Legalitaet trifft, muss sich damit auseinandersetzen.
 

vor 5 Minuten schrieb Waylander:

Natürlich kannst Du die dann alle einen Haftungsausschluss Vertrag unterzeichnen lassen, der sollte dann aber jur. auch bombenfest sein. Die Haftung würde dann auf den Übernachter übergehen

Ich fuerchte nicht, Besitzer bleibt Besitzer, Betreiber bleibt Betreiber, Du kannst Dich hoechtens durch entsprechende Vereinbarungen von der Haftung gegenueber dem Zeltler freistellen lassen (Thema Verkehrssicherungspflicht usw) aber nicht gegenueber 3.
Ist z.B. so aehnlich, wie wenn ich untervermiete, wenn der Untermieter die Wohnung abfackelt, bin ich immer noch gegenueber dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet und kann hoechtens versuchen, falls eine entsprechende rechtliche Vereinbarung existiert, den Untermieter in Regress nehmen, sollte bei ihm nix zu holen sein, habe ich leider Pech gehabt.



 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 53 Minuten schrieb khyal:

Noe es ist voellig easy, es gibt z.B. Landesgesetze, nach denen es in verschiedenen Bundeslaender nicht erlaubt ist, im Wald zu zelten und auch wenn Dir der Wald gehoert, wird zelten im Wald dann nicht legal, wenn Du es jemand erlaubst,

Ich weiß aktuell nur von Bundesländern in denen es wie bereits von mir geschildert gehandhabt wird (Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, NRW, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, BaWü, Sachsen, Thüringen, ...)  Welche Bundesländer verbieten ausdrücklich das Zelten im eigenen Wald und auch das Erteilen einer Befugnis dies zu tun? Wäre interessant zu wissen (Berlin und Bremen könnte ich mir gut vorstellen :P ).

Ich glaube es wäre tatsächlich mal sinnvoll, eine kleine Auflistung der Bundesländer mit aktuell geltendem Recht (mit Quellenlink) hier irgendwo im Forum zusammengefasst zu gliedern. Unter Umständen kann man sich bei seiner Reiseplanung (je nach dem wie akribisch man diese durchführt) mit dem jeweiligen Besitzer im Vorfeld in Verbindung setzen und sich eine Erlaubnis einholen. Es mag ja vielleicht manche geben, die sich lieber absichern möchten. 

Bearbeitet von Wander Schaf
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb khyal:

Noe es ist voellig easy, es gibt z.B. Landesgesetze, nach denen es in verschiedenen Bundeslaender nicht erlaubt ist, im Wald zu zelten und auch wenn Dir der Wald gehoert, wird zelten im Wald dann nicht legal, wenn Du es jemand erlaubst, mal davon abgesehen, dass Du es da nicht erlauben darfst und Dich zusaetzlich noch haftungsrechtlich auf verdammt duennes Eis begeben wuerdest.

Damit wiederholst du nur die von mir kritisierte Aussage, ohne auf meine Kritik einzugehen. Dabei dann allerdings noch unterstreichend, wie einfach die Sachlage doch sei. Auch der Rest des Beitrags liefert argumentativ nichts mehr zu besagter Kritik. Da stellt sich mir nochmals die Frage, warum bei diesem Thema auf diese Art "argumentiert" wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb T-Travel:

Damit wiederholst du nur die von mir kritisierte Aussage, ohne auf meine Kritik einzugehen. Dabei dann allerdings noch unterstreichend, wie einfach die Sachlage doch sei. Auch der Rest des Beitrags liefert argumentativ nichts mehr zu besagter Kritik. Da stellt sich mir nochmals die Frage, warum bei diesem Thema auf diese Art "argumentiert" wird.

Du hast nichts kritisiert, du hast nur keine Lust alle Waldgesetze durchzulesen.

Fakt ist Zelten ist verboten im Wald, es gibt je nach Landeswaldgesetz verschiedene Ausnahmeregelungen und Optionen das irgendwie für z.B. begrenzte Zeit doch zu erlauben, arbeite die doch mal heraus und poste das ergebnis.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Minuten schrieb dennisdraussen:

Du hast nichts kritisiert, du hast nur keine Lust alle Waldgesetze durchzulesen.

Fakt ist Zelten ist verboten im Wald

 

 

Fakt ist: Zelten ist grundsätzlich (jur) verboten. 

vor 22 Minuten schrieb dennisdraussen:

es gibt je nach Landeswaldgesetz verschiedene Ausnahmeregelungen und Optionen das irgendwie für z.B. begrenzte Zeit doch zu erlauben

genau. Wie schon erwähnt:

vor 37 Minuten schrieb Wander Schaf:

ich weiß aktuell nur von Bundesländern in denen es wie bereits von mir geschildert gehandhabt wird (Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, NRW, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, BaWü, Sachsen, Thüringen, ...) 

Dort ist es, wie gesagt, grundsätzlich verboten. Jedoch mit der Befugnis des Besitzers für einen kurzen Zeitraum gestattet (und selbstverständlich unter Achtung aller vorhergehenden geltenden Bestimmungen, die zum Schutz und Erhalt des Waldes dienen).

Interessant wären Bundesländer, in denen es tatsächlich auch für Privatwaldbesitzer nicht gestattet ist. 

 

Für eine übersichtliche Sammlung der für uns UL-Trekkies habe ich mich ja auch ausgesprochen :) Wenn ich die Zeit finde, erstelle ich mal einen Thread zur Übersicht dazu. 

 

Ich habe aber auch gerade das Gefühl, dass hier vielleicht einige Missverständnisse vorliegen. Deshalb mal kurz:

1. Das Bundeswaldgesetz überlässt es gänzlich den Ländern, in wie weit sie einschränken oder mit dem Begehungsrecht ausgleichen
2. Grundsätzlich ist es untersagt im Wald zu zelten.
3. Unter Umständen (in oben genannten Bundesländern) kann der Besitzer (, Forstamt usw) kurzzeitig eine Befugnis erteilen.
4. Es kann keine pauschale Befugnis eines Besitzers ausgesprochen werden, dass in seinem Wald jeder zu jeder Zeit zelten dürfe - sofern nicht anders im geltenden Landeswaldgesetz festgelegt (ist mir bisher nicht bekannt).  (Ich schätze, dass wir hier vielleicht aneinander vorbei reden? )
 

 

Bearbeitet von Wander Schaf
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Waylander:

Grundsätzlich und vereinfacht hast du recht. Wenn du als Waldbesitzer sowas aber erlaubst wird es aber erst richtig kompliziert, denn dann haftest du für alle möglichen und unmöglichen Szenarien. Diesen Schuh würde ich mir niemals anziehen, schon gar nicht wenn ich das Ganze irgwo im Internet veröffentlicht habe und da irgend welche Unbekannte bei mir im Wald schlafen.

Natürlich kannst Du die dann alle einen Haftungsausschluss Vertrag unterzeichnen lassen, der sollte dann aber jur. auch bombenfest sein. Die Haftung würde dann auf den Übernachter übergehen, so ein Ding würde ich dann aber auch nicht mehr unterzeichnen wollen.

Man haftet doch nicht automatisch für alles, was andere Leute so machen. Sofern es öffentlichrechtlich nicht verboten ist, hätte ich keine Bedenken, eine Erlaubnis zum Zelten auf meinem Waldgrundstück zu erteilen. Wenn Du das unentgeltlich machst, dann hast Du noch nicht einmal einen Vertrag mit den Campern, sodass Du den Campern gegenüber nur haftest, wenn Du Deine ohnehin allen Waldbesuchern gegenüber bestehende Verkehrssicherungspflicht verletzt (also z.B. einmal im Jahr gefährliche Bäume an stark frequentierten Wegen kontrollieren). Und wenn die Camper andere Leute schädigen (z.B. Waldbrände beim Nachbarn verursachen), dann haftest Du nur, wenn Du selbst auch etwas falsch gemacht hast. Und das ist eben nicht der Fall, wenn es landesrechtlich erlaubt ist, das Zelten zu gestatten. Feuermachen wird man natürlich nicht gestatten.

Zum Waldrecht nach Bundesländern empfehle ich übrigens die Videos bei Youtube von "Ein Mann im Wald". Ich habe sie mir aber auch nicht angeschaut, da sie nicht übersichtlich, sondern lang sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb waldradler:

 Deine ohnehin allen Waldbesuchern gegenüber bestehende Verkehrssicherungspflicht verletzt (also z.B. einmal im Jahr gefährliche Bäume an stark frequentierten Wegen kontrollieren). 

Laut BGH-Urteil gibt es an Waldwegen keine Verkehrssicherungspflicht für waldtypische Gefahren ( umstürzende Bäume , brechende Äste , Laub auf den Wegen:shock: ) . Das gilt laut BGH auch für markierte Wanderwege , die Markierung führt nicht zur höheren Verkehrssicherungspflicht . 

An baulichen Einrichtungen ( Grillplätze , Rastplätze ) sieht das anders aus . Die muss ein Waldbesitzer im Gegensatz zum allgemeinen Betretungsrecht auch nicht dulden . 

Gruss, windriver

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 30 Minuten schrieb dennisdraussen:

Du hast nichts kritisiert, du hast nur keine Lust alle Waldgesetze durchzulesen.

Fakt ist Zelten ist verboten im Wald, es gibt je nach Landeswaldgesetz verschiedene Ausnahmeregelungen und Optionen das irgendwie für z.B. begrenzte Zeit doch zu erlauben, arbeite die doch mal heraus und poste das ergebnis.

Zumindest in einem Punkt hast du Recht, ich habe absolut keine Lust mir alle Waldgesetze durchzulesen. Und bei den Waldgesetzen würde es dann ja noch nicht einmal aufhören, es ging ja nicht nur darum im Wald zu zelten. Ertappt. Da muss ich mich eurer Rhetorik wohl doch ergeben und euch zustimmen:

Es ist unmöglich legal auf einer privaten Wald- oder Wiesenfläche zu zelten, auch mit Erlaubnis des Besitzers.

Naja, immerhin noch was gelernt heute!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, ich ergänze:

vor 8 Stunden schrieb grmbl:

Ihr könntet z.B. über www.1nitetent.com eure Wiese/Waldstück als legale Übernachtung zur Verfügung stellen.

...sofern ihr euch mit eurem vor Ort geltenden Waldgesetzt auskennt. Für eine private Wiese (sofern die jetzt nicht irgendeinem speziellen Schutz untersteht, schon klar) scheint das aber definitiv zu gelten, solange es nicht gegen Gebühr (gewerblich..) ist. In dem Link geht es um kostenlos.

So, und beim Waldgesetz scheint es tatsächlich nicht so leicht zu recherchieren sein; was ich auf die Schnelle finden konnte:

In Thüringen ists scheinbar erlaubt, wenn der Waldbesitzer zustimmt https://www.mdr.de/thueringen/wildcampen-thueringenforst-wald-100.html

Für den Rest der Republik hab ich diese Übersicht gefunden, keine Ahnung ob das sauber recherchiert und aktuell ist:

https://www.outdoornet.de/wildcampen/deutschland/

Ich wünsche die haben gut gearbeitet bei der Zusammenstellung, denn dort wird formuliert, dass man fast in jedem Bundesland darf, wenn man vorher die Erlaubnis des Grundstückbesitzers eingeholt hat. Manche schreiben explizit Wald, andere Bundesländer nur freie Landschaften - ein wichtiger Unterschied. Aber so insgesamt habe ich jetzt schon den Eindruck, dass es nicht ganz grundsätzlich absolut und immer unmöglich ist, mit seinem privaten Waldstückchen manch einem Wanderer selbst im ZELT Rast zu gewähren :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.


Forumssponsoren









×
×
  • Neu erstellen...